Lebensversicherung auszahlen § was gibt es zu beachten?
- Redaktion Anwaltfinden.at
- Je nach Art der Lebensversicherung gibt es auch beim Lebensversicherung auszahlen verschiedene Regeln zu beachten.
- Dabei ist eine Auszahlung einer Risikolebensversicherung im Todesfall immer steuerfrei. Ferner ist bei einer Kapitallebensversicherung oft zu entscheiden, ob diese nach Ablauf als Einmalzahlung oder aber als lebenslange Rente ausgezahlt wird.
- Hierbei sind Kapitallebensversicherungen als private Versicherungen mit regelmäßigen Einzahlungen meist von der Einkommensteuer befreit.
- Ferner können sich zum Zeitpunkt des Lebensversicherung auszahlen auch seitens der Versicherung noch neue Optionen bieten, wie z. B. eine attraktive Verlängerungsoption oder die Möglichkeit, sich nur einen Teil der Lebensversicherung auszahlen zu lassen und den Rest weiter zu investieren.
- Dabei ist ein Anwalt für Versicherungsrecht ein idealer Partner, der den individuellen Fall prüfen kann und vorteilhafte Vorschläge unterbreiten kann beim Lebensversicherung auszahlen lassen.
Inhaltsverzeichnis
Der Zweck der Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung erfüllt grundsätzlich zwei Funktionen. Dabei kann sie einerseits eine reine Risikoabsicherung bieten (Risikolebensversicherung) und andererseits eine Sparfunktion erfüllen (Kapitallebensversicherung). Für den Fall, dass es sich um eine Kapitallebensversicherung handelt, kann man auch hier noch unterscheiden, ob es sich um eine klassische Versicherung handelt, bei der nach Vertragsende der volle Betrag beim Lebensversicherung auszahlen beansprucht werden kann oder eine Rentenzahlung zum Tragen kommt.
Konditionen der Auszahlung bei der Lebensversicherung
Wann eine Lebensversicherung ausgezahlt wird, ist immer abhängig von der Art der Versicherung. Dabei unterscheidet man zunächst grundsätzlich zwischen der Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung. Hierbei wird eine Risikolebensversicherung nur im Todesfall ausgezahlt, meist um Angehörige abzusichern. Deshalb sind auch die Beiträge zur Risikolebensversicherung deutlich günstiger als bei einer Kapitallebensversicherung, da diese keine Sparfunktion besitzt. Hingegen profitiert man von einer Kapitallebensversicherung selbst, da hier eine angesparte Summe nach Ablauf des Versicherungsvertrages an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Dabei wird die Laufzeit des Vertrages bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Jedoch gibt es alternativ auch das Modell der Rentenversicherung, bei der nach Ablauf des Versicherungsvertrages dem Versicherungsnehmer eine monatliche Rente zusteht.
Lebensversicherung auszahlen – Rentenzahlung oder Kapitalleistung?
Wenn man über die ganze Vertragszeit hinaus in eine Lebensversicherung als Kapitallebensversicherung eingezahlt hat, steht man in vielen Fällen kurz vor Ablauf des Vertrages vor der Frage, ob man beim Lebensversicherung Geld auszahlen lassen lieber eine monatliche Rentenzahlung vereinbaren soll oder doch lieber eine einmalige Kapitalauszahlung bevorzugen soll.
Dabei macht es durchaus Sinn, die vorgerechneten Rentenleistungen pro Monat für ein angenommenes Rentenalter mit der einmaligen Kapitalleistung, die man sofort erhalten würde, zu vergleichen. Dabei ist natürlich nicht nur eine zu erwartende Inflation zu berücksichtigen, sondern natürlich auch von der Frage, ob man evtl. einen aktuellen Kapitalbedarf hat, um einen Kredit zu bedienen oder eine größere Anschaffung zu machen.
Lebensversicherung auszahlen oder Rente – welche Fragen sollte man sich stellen?
Für den Fall, dass man sich beim Lebensversicherung auszahlen prüfen die Frage stellt, ob eine regelmäßige Rentenzahlung oder eher doch eine einmalige Kapitalausschüttung sinnvoller ist, sollte man sich vielleicht folgende Fragen beantworten:
- Benötigen man eine bestimmte Summe auf einmal – evtl. weil man eine Eigentumswohnung noch nicht abbezahlt hat und bei Pensionsantritt schuldenfrei sein möchte?
- Will man sich eine größere Anschaffung leisten und mit der gesamten Versicherungssumme dazu den Grundstein legen?
- Wollen man evtl. für das gesamte restliche Leben vorsorgen und auch die gestiegene Lebenserwartung berücksichtigen?
Entscheidungszeitpunkte für das Lebensversicherung auszahlen oder Rente
Die Entscheidung, ob man eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Rentenauszahlung aus der Lebensversicherung beanspruchen will, muss man erst kurz vor Ablauf des Vertrages treffen. Dabei entscheiden sich viele Versicherte für die einmalige Kapitalauszahlung, da sie befürchten, bei einem frühzeitigen Tod einen Großteil des angesparten Kapitals zu verlieren.
Optionen bei der Lebensversicherung Auszahlung prüfen
Jedoch bieten für diesen Fall viele Lebensversicherungen Garantiedauern, die im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers weiterhin an Hinterbliebene für die Garantiezeit die Rentenzahlungen fortführt. Außerdem wird vielfach im Sinne einer Rentenrückgewähr im Falle eines Ablebens das noch nicht aufgebrauchte Kapital als Einmalzahlung an die Angehörigen auszahlt.
Ferner bieten einige Versicherungen auch einen sogenannten Hinterbliebenenübergang an, mit dem für den Fall des Ablebens für Witwen oder Waisen eine Rente festgelegt werden kann.Deshalb sollte man im Einzelfall den eigenen Versicherungsvertrag prüfen lassen und ggf. dafür auch die Hilfe eines erfahrenen Anwalts für Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Spezialisierte und geprüfte Experten für Versicherungsrecht finden Sie schnell und einfach in unserem Anwaltsverzeichnis.
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Muss man eine Lebensversicherung bei Auszahlung versteuern?
Um die Frage nach der Lebensversicherung Auszahlung Steuer zu beantworten, muss man nicht nur die Art der Lebensversicherung berücksichtigen. Für den Fall, dass eine Lebensversicherung Auszahlung im Todesfall bei der Risikolebensversicherung stattfindet, ist diese in jedem Falle steuerfrei. Hingegen ist bei einer Kapitallebensversicherung die Lebensversicherung Auszahlung Steuer abhängig davon, wann man eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Dabei muss grundsätzlich eine Lebensversicherung, die vor dem 5. Januar 2005 abgeschlossen wurde, nicht versteuert werden. Jedoch fallen für alle Kapitallebensversicherungen, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, grundsätzlich Steuern an.
Steuern auf die Lebensversicherung Auszahlung
Generell unterliegen Erträge aus einer privaten Lebensversicherung normalerweise nicht der Einkommenssteuer und damit auch nicht der Kapitalertragssteuer. Allerdings unterliegen sie meist einer Versicherungssteuer, bei der das Versicherungsentgelt als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.
Ausnahmen für Lebensversicherungen, die der Einkommensteuer unterliegen
Kapitallebensversicherungen können unter bestimmten Umständen jedoch trotzdem der Einkommensteuer unterliegen. Hierbei sind diese Fälle gegeben, wenn verschiedene Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen. Dabei handelt es sich um folgende Voraussetzungen:
- Die Lebensversicherung wurde nicht mit einer Vereinbarung für laufende und dabei zumindest jährliche und gleichbleibende Zahlungen vereinbart
Dabei wurden die Versicherungsverträge vor dem 1. Januar 2011 abgeschlossen und hatten eine Laufzeit von weniger als 10 Jahren - Ferner betroffen sind auch Verträge, die nach dem 31.12.2010 und vor dem 1.3.2014 abgeschlossen wurden und eine vereinbarte Laufzeit von weniger als 15 Jahren hatten
- Außerdem Verträge, die nach dem 28.2.2014 und entweder eine vereinbarte Laufzeit von weniger als 15 Jahren haben oder eine Laufzeit von weniger als 10 Jahren haben, wenn die versicherte Person das 50. Lebensjahr bereits vollendet hatte.
Dabei unterliegen diesen Bestimmungen zur Einkommensteuerpflicht bei Lebensversicherungen in Österreich sowohl alle klassischen Kapitallebensversicherungen als auch die Rentenversicherungen.
Unetrschiedsbetrag ist steuerpflichtig
Bei der Lebensversicherung Auszahlung Steuer ist immer der Unterschiedsbetrag zwischen Ein- und Auszahlung steuerpflichtig. Dabei ist dieser in der Steuererklärung anzugeben und unterliegt dabei keinem gesonderten Steuersatz sondern immer der regulären Tarifbesteuerung.
Abwicklung beim Lebensversicherung auszahlen lassen
In den meisten Fällen wird ein Versicherungsnehmer von seiner Versicherung direkt vor Ablauf der Lebensversicherung über die anstehende Auszahlung und die voraussichtlichen Ablaufleistungen informiert. Dabei ändert sich an der Auszahlungssumme meist nichts mehr, wenn man nicht durch die Lebensversicherung in Aktienfonds oder andren Wertpapieren investiert ist. Deshalb haben Lebensversicherungen, die in Renten oder Deckungsstocks investiert sind, die Möglichkeit, eine genaue Prognose über die Abrechnungssumme abzugeben.
Ablauf beim Lebensversicherung auszahlen lassen mit dem Versicherer
Meist werden Versicherungsnehmer direkt von der Versicherung über den bevorstehenden Ablauf des Versicherungsvertrages informiert. Wenn man einen Monat vor Ablauf noch keine Information erhalten haben sollte, sollte man sich selbst bei der Versicherung erkundigen. Dabei sind den Schreiben von der Lebensversicherung normalerweise auch schon Formulare für die Ablaufkündigung beigelegt. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, sollte man sich an seinen Versicherungsberater wenden bzw. an die Versicherung selbst. Hierbei bietet es sich an, den Auszahlungswunsch schon einige Monate vor Ablauf der Lebensversicherung bei der Versicherung anzumelden, um einen fristgerechten Ablauf auch zu gewährleisten.
Erforderliche Unterlagen beim Lebensversicherungsvertrag auszahlen lassen
Im Regelfall stellen Lebensversicherungen schon ein Kündigungsschreiben zur Verfügung, das man entsprechend mit Bankverbindung, IBAN und BIC ausfüllt und es dann mit der Erstpolizze (im Original) an die Versicherung bzw. an Ihren Betreuer versendet. Dabei verlangen in der Regel die Versicherungen heute auch die Beilage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.
Für den Fall, dass kein Vordruck zur Verfügung gestellt wird, sollte man einfach einen verständlichen Begleitbrief mit Nennung der Versicherungspolizze, dem Ablaufdatum sowie der Bankverbindung zusammen mit den Unterlagen eingeschrieben an die Versicherung senden.
Verlust der original Versicherungspolizze
Für den Fall, dass die Originalpolizze nicht mehr verfügbar ist, sollte man dies der Lebensversicherung im Vorfeld schriftlich bekannt geben. Dabei erhält man zumeist problemlos eine Ersatzpolizze oder das Guthaben wird aufgrund einer Verzichtserklärung auch ohne Polizzenvorlage ausbezahlt.
Lebensversicherung an Kind auszahlen oder einer Bank
Wenn man die Rechte an einer Lebensversicherung jemanden anderen abtreten will, wie z.B. dem eigenen Kind oder der Bank, bedarf es der Zustimmung des Vinkulargläubigers. Deshalb muss man in diesem Falle die Zustimmung vorab einholen und erst dann darf die Versicherung den Betrag auszahlen. Dabei muss man den Rechten z.B. der Bank gerecht werden und die Versicherung benötigt dabei unbedingt ein Freigabeschreiben.
Identifikation Privatkunden beim Lebensversicherung auszahlen
Seit dem Jahr 2017 muss beim Ablauf von Kapitalversicherungen auch ein zusätzliches Formular zur „Identifikation Privatkunden“ ausgefüllt werden. Für den Fall, dass dies von der Versicherung nicht bereitgestellt wird, dies anfordern bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft. Dabei handelt es sich hierbei um eine Abfrage, ob man in eigenem Namen oder als Treuhänder agiert, es sich beim Antragsteller um eine politisch exponierte Person handelt (PEP) und auch die aktuelle Steuerpflicht wird abgefragt. Hierbei soll festgestellt werden, ob der Versicherungsnehmer in Österreich oder evtl. im Ausland steuerpflichtig ist. Ferner ist eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) beizulegen.
Wie kann ein Anwalt für Versicherungsrecht beim Lebensversicherung auszahlen helfen?
Gerade wenn es um das Lebensversicherung auszahlen geht, stellen sich viele Fragen, die beantwortet werden müssen. Dabei spielt nicht nur die steuerliche Behandlung eine Rolle, auch bieten die Lebensversicherungen selbst oft eine Reihe von Optionen an, die genau geprüft sein sollten. Hierbei kann man oftmals einen Teil der Lebensversicherung als Rente auszahlen lassen oder es werden attraktive Verlängerungsoptionen für den Vertrag angeboten. Dabei kann man in vielen Fällen die steuerliche Mindestbindungsfrist von 10 Jahren umgehen.
Deshalb sollte man in solchen Situationen nicht überstürzt handeln und im Zweifelsfall auch einen unabhängigen Experten für Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Hierbei kann dieser den individuellen Fall prüfen und Handlungsoptionen aufzeigen. Dabei kann ein Anwalt für Versicherungsrecht die persönlichen Bedürfnisse seines Mandanten eingehend ergründen und ihn bestmöglich zu seinen Möglichkeiten beraten. Außerdem übernimmt er natürlich auch gerne die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft. Spezialisierte und erfahrene Juristen für Versicherungsrecht finden Sie schnell und unkompliziert in unserem Anwaltsverzeichnis.