Versicherung zahlt nicht – Was ist zu tun?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wer eine Versicherung abschließt, will sich vor Schäden und einem daraus entstehenden finanziellen Verlust absichern.
Jedoch ist es umso ärgerlicher, wenn ein Schaden eintritt und die Versicherung zahlt nicht. Deshalb wollen wir in diesem Beitrag darstellen, was man tun kann, wenn der Fall eintritt und die Versicherung zahlt nicht.
Hierbei wollen wir auch häufig gestellte Fragen beantworten, wie z. B.: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt? Wie lange hat die Versicherung Zeit zu zahlen? Wie lange kann es dauern bis die gegnerische Versicherung zahlt? Wann zahlt die Versicherung nicht?
Inhaltsverzeichnis
- Wenn die Versicherung nicht zahlt in einem Schadensfall, gibt es verschiedene Wege, um zu seinem Recht zu kommen.
- Dabei kann man den eigenen Versicherungsfall z. B. von einem Ombudsmann klären lassen oder ggf. gleich einen eigenen Anwalt für Versicherungsrecht einschalten.
- Für den Fall, dass die Versicherung nicht zahlt, gilt es zunächst, den Versicherungsfall mit den vereinbarten Versicherungsbedingungen abzugleichen
- Ferner kann auch bei einer schleppenden Schadenregulierung der Druck auf die Versicherung erhöht werden, wenn man einen Anwalt für Versicherungsrecht beauftragt.
- Allerdings kann auch eine Beschwerde bei einem Ombudsmann oder ein Antrag auf Neuprüfung des Versicherungsfalls scheitern. Dabei bleibt dann immer noch die Möglichkeit, eine Schadensregulierung vor einem Zivilgericht einzuklagen.
Versicherung zahlt nicht – Prüfung vor Beschwerde
Für den Fall, dass eine Versicherung nicht zahlt, gibt es für den Versicherten die Möglichkeit, dagegen Beschwerde einzulegen. Jedoch sollte er zuvor die Gründe für die Ablehnung genau prüfen. Hierbei können einige Fälle gegeben sein, in denen die Versicherung durchaus das Recht hat, die Zahlung zu verweigern.
Dabei ist dies z. B. in folgenden Fällen gegeben:
- Die Versicherung zahlt nicht wegen Zahlungsverzug des Versicherungsnehmers
- Der entstandene Schaden ist nicht von den Leistungen der Versicherung abgedeckt
- Die Versicherung zahlt nicht wegen Vorschaden, der bei Vertragsabschluss nicht angegeben wurde
- In einer Gesundheitsprüfung wurden falsche Angaben gemacht
- Die Meldung des Schadens ist zu spät an den Versicherer erfolgt
- Der Schaden konnte nicht ausreichend belegt werden
- Ein Schaden liegt zeitlich vor dem Datum des Vertragsabschlusses oder vor dem Ablauf der Wartezeit
- Es handelt sich um eine schleppende Regulierung des Versicherers
Versicherung zahlt nicht – die schleppende Schadensregulierung
Oftmals wird Versicherungen vorgeworfen, sie würden lange Wartezeiten vereinbaren, um auf diesem Wege die Zahlung zu verzögern. Für den Fall, dass ein Schadensfall in die Wartezeit fällt, besteht dann kein Versicherungsschutz.
Jedoch ist dies nicht immer so. Dabei kann es durchaus sein, dass die Überprüfung der Fakten die Versicherung viel Zeit kostet. Hierbei ist es besonders bei hohen Summen notwendig, die Beweise umfangreich zu prüfen.
Für den Fall, dass die Versicherung jedoch nicht belegen kann, diese Zeit auch für den Faktencheck beansprucht zu haben und somit doch nachweislich die Zahlung herausgezögert haben, kann man etwas tun. Hierbei ist die Versicherung dazu verpflichtet, den durch den Verzug entstandenen Schaden zu zahlen.
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Anwalt für Versicherungsrecht einschalten
Für den Fall, dass man hierfür einen Anwalt für Versicherungsrecht beauftragt hat, ist die Versicherung evtl. auch verpflichtet, im Falle von Verzug die Anwaltskosten zu bezahlen. Dabei sind Versicherte besonders bei hohen Schadenssummen auf eine schnelle Regulierung angewiesen.
Allerdings ist gerade in diesen Fällen meist das Problem, dass Versicherung bei hohen Schadenssummen auch genauer prüfen. Hierbei sollte man in solchen Fällen, in denen die Versicherung nicht zahlt und man auf das Geld angewiesen ist, den Druck erhöhen und einen erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht einschalten.
Dabei kann dieser seinen Mandanten beraten, wie im konkreten Falle vorzugehen ist und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Spezialisierte und geprüfte Anwälte für Versicherungsrecht finden Sie schnell und einfach in unserem Anwaltsverzeichnis.
Versicherung zahlt nicht – die Zahlungsverweigerung der Versicherung
Für den Fall, dass eine Versicherung vermeintlich zu Unrecht eine Zahlung verweigert, sollte man als Versicherungsnehmer eine Beschwerde einlegen. Dabei muss eine Versicherung immer zunächst schriftlich über die Beschwerde informiert werden.
Hierbei gibt es grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, eine Beschwerde einzubringen:
- Versicherungsunternehmen bzw. deren Beschwerdemanagement schriftlich über die Beschwerde in Kenntnis setzen, dabei eine Frist für die Antwort setzen
- Beschwerde an den Ombudsmann richten
- Für den Fall, dass die nicht erfolgreich ist, kann auch eine Beschwerde an den VVO, den Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs gerichtet werden.
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Konsumenten Beschwerde an das Sozialministerium zu richten oder an eine Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte
- Bei Bedarf einen Anwalt für Versicherungsrecht mit der Beschwerde beauftragen
Beschwerde beim Ombudsmann
Wenn man als Versicherter Probleme mit der Versicherungsgesellschaft hat, kann man sich an den Versicherungsombudsmann als Schlichtungsstelle im Streitfall wenden.
Dabei betrachtet dieser den Fall aus einer unabhängigen Perspektive und wägt die Argumente der beiden Seiten ab. Hierbei strebt er das Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung an, er kann dabei allerdings meist nur Empfehlungen aussprechen.
Für den Fall, dass der Ombudsmann zu dem Schluss kommt, dass die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann er bis zu einem gewissen Betrag auch eine verbindliche Entscheidung gegenüber dem Unternehmen aussprechen.
Für den Fall, dass eine Versicherung nicht zahlt, gibt es für den Versicherten einige Möglichkeiten, sich zu wehren. Jedoch sollte man, bevor man eine Beschwerde einreicht, zunächst genauestens prüfen, ob diese auch begründet ist. Deshalb sollte der Versicherte bei Vertragsabschluss immer prüfen, welche Bedingungen an den Vertragsabschluss geknüpft sind und ob alle eigenen Angaben korrekt sind.
Versicherung zahlt nicht - Kann eine Neuprüfung zum Erfolg führen?
Für den Fall, dass man seiner Versicherung einen Schaden korrekt gemeldet hat und die Umstände detailliert beschrieben hat, kann trotzdem ein Antrag auf Schadensregulierung abgelehnt werden. Dabei besteht immer auch die Möglichkeit, dass sich ein Sachbearbeiter im konkreten Falle geirrt hat und er sich für eine Ablehnung der Zahlung entschieden hat.
Allerdings ist auch dieser Weg mit einem weiteren Zeitverlust und ggf. auch Geldverlust verbunden. Deshalb sollte man in diesem Fall entweder ebenfalls einen Ombudsmann einschalten oder einen eigenen Anwalt für Versicherungsrecht beauftragen.
Dabei sind diese mit den Taktiken der Versicherungen vertraut und wissen, wie sie vorzugehen haben – vom Erstellen eines Antrags bis hin zu einem möglichen Rechtsstreit. Erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte für Versicherungsrecht finden Sie schnell und einfach in unseren Anwaltsverzeichnis.
Beispielthemen aus verschiedenen Versicherungsbereichen zum Thema „Versicherung zahlt nicht“
Im Folgenden wollen wir aus verschiedenen Versicherungsbereichen typische Schadenfälle darstellen, die häufig dazu führen, dass eine Versicherung nicht zahlt. Dabei handelt es sich je nach Versicherungstyp häufig um bekannte Streitfälle und Problempunkte, die man als Versicherter kennen sollte.
KFZ-Versicherung zahlt nicht
Insbesondere bei KFZ-Versicherungen existieren sehr viele Sonderregelungen, bei denen die Versicherung am Ende die Leistung verweigern kann. Dabei sind immer alle Aktivitäten eines besonders fahrlässigen Handelns des Versicherungsnehmers vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Hierbei kann es sich z. B. um Schäden bei illegalen Autorennen handeln oder aber auch das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Außerdem wird eine Versicherung auch eine Schadensregulierung verweigern, wenn der Versicherte mit einem angelaufenen TÜV einen Schaden erleidet.
Ferner verlangt jede KFZ-Versicherung, dass ein Schaden unverzüglich gemeldet werden muss. Für den Fall, dass man diese Fristen versäumt, liegt ein Verstoß gegen die sogenannte Anzeigepflicht vor, der durchaus negative Konsequenzen für den Versicherungsnehmer mit sich bringen kann und die Versicherung nicht zahlt.
Die Problematik von Vorschäden
Für den Fall, dass man bei einem Auffahrunfall einen Kratzer an der Stoßstange des PKW feststellt und eine Anzeige gegen unbekannt keinen Erfolg hat, unterbleibt vielfach eine Reparatur. Jedoch kann dies bei einem späteren Zusammenstoß problematisch werden, der die Stoßstange weiter stark beschädigt.
Hierbei kann der Unfallgegner durchaus eindeutig schuld sein, seine KFZ-Versicherung verweigert jedoch die Zahlung, da die Stoßstange bereits beim ersten Vorfall hätte ausgetauscht werden müssen. Dabei kann evtl. die eigene Kasko-Versicherung hier einspringen, wohingegen die Versicherung Unfallgegner nicht zahlt wegen dem Vorschaden mit der Begründung fehlender Kausalität.
Deshalb ist es besonders bei einer KFZ- Versicherung wichtig, zu wissen, wann eine Leistungspflicht besteht. Hierbei ist ein Anwalt für Versicherungsrecht ein idealer Partner, für den Fall, dass man eine Auseinandersetzung mit der Versicherung nicht vermeiden kann.
Rechtsschutzversicherung zahlt nicht
Die Rechtsschutzversicherung trägt bei rechtlichen Auseinandersetzungen die Kosten für den Versicherungsnehmer und bezahlt die Anwälte, das Verfahren und auch die Sachverständigen. Jedoch gilt der Rechtsschutz dabei nicht für alle Fälle, sondern immer nur für die vertraglich ausdrücklich vereinbarten rechtlichen Bereiche.
Hierbei wird der Rechtsschutz z. B. begrenzt auf private Fälle, berufliche Rechtsthemen, Verkehrsstreitfälle oder auch Rechtsfälle im Zusammenhang mit Immobilien.
Jedoch ist man auch hier schnell mit Situationen konfrontiert, in denen die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, weil das Rechtsthema nicht abgedeckt ist oder die Versicherung die Zahlung umgehen will, mit Argumenten, wie z. B., dass die Erfolgsaussichten zu gering seien.
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Handlungsmöglichkeiten bei Ablehnung der Leistung der Rechtsschutzversicherung
Deshalb ist es in solchen Fällen sehr wichtig, sich eine Deckungszusage von der Versicherung einzuholen.
Dabei hat die Versicherung dann auch die Verpflichtung zu Zahlung, wenn sie eine Zahlung einmal zugesagt hat und der Versicherungsnehmer alle Obliegenheiten erfüllt hat. Außerdem kann auch ein Gang zum Ombudsmann helfen, die eigenen Interessen durchzusetzen. Für den Fall, dass die Versicherung, zu geringe Erfolgsaussichten für die Ablehnung angibt, kann man auch einen Gutachter zu Hilfe nehmen oder einen Stichentscheid in Auftrag geben.
Hierbei sollte man sich jedoch im Einzelfall von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen. Spezialisierte und geprüfte Anwälte für Versicherungsrecht finden Sie einfach und unkompliziert in unserem Anwaltsverzeichnis.
Private Krankenversicherung zahlt nicht
Die Problematik der privaten Krankenversicherung liegt grundsätzlich darin, dass hierbei der Versicherte zunächst die Rechnungen selbst bezahlt, bevor die private Krankenversicherung dann das Geld an den Versicherungsnehmer zurückzahlt. Allerdings stellt sich hierbei in der Praxis zunehmend das Problem, dass private Krankenversicherungen immer häufiger Arztrechnungen oder Rezepte ablehnen.
Dabei können z. B. eine falsche Gebührenabrechnung des Arztes angeführt werden oder spezielle Behandlungen, wie z. B. eine Augen-Laser-Operation, werden nicht anerkannt. Für den Fall, dass man sich sicher ist, dass laut Vertrag ein Anspruch auf Zahlung besteht, kann man die Rechnung beim Verband der privaten Krankenversicherer prüfen lassen.
Dabei wird dort die Arztrechnung auf fehlende oder falsche Angaben geprüft und es kann ggf. eine korrigierte Rechnung beim Arzt angefragt werden. Für den Fall, dass jedoch schon klare Teilbereiche einer Rechnung unstrittig sind, kann man als Versicherungsnehmer eine Teilzahlung einfordern.
Rechtliche Klärungsmöglichkeiten
Ferner kann jedoch auch der Weg zum Ombudsmann wenig erfolgreich sein. Dabei kann es dann notwendig werden, den Weg zu einem Zivilgericht einschlagen zu müssen.
Hierbei sollte man jedoch immer die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Versicherungsrecht in Anspruch nehmen, da eine Klage gegen eine Krankenversicherung durchaus kostspielig werden kann. Spezialisierte Juristen für Versicherungsrecht finden Sie einfach und schnell in unserem Anwaltsverzeichnis.
Wohngebäudeversicherung zahlt nicht
Die Wohngebäudeversicherung kombiniert Versicherungen für Schäden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser. Für den Fall, dass ein Haus Schäden durch eine kaputte Wasserleitung oder einen Blitzeinschlag erleidet, kommt diese Versicherung zu tragen.
Jedoch wird hierbei, gerade bei hohen Schäden, häufig versucht, sich vor der Zahlung zu drücken. Dabei wird meistens der Vorwurf der Fahrlässigkeit geltend gemacht und deshalb kann es dann vorkommen, dass z.B. die Hausbrandversicherung nicht zahlt.
Für den Fall, dass eine Versicherung eine Zahlung ablehnt, muss sie das immer begründen. Dabei ist es immer hilfreich, die Begründung der Versicherung für die Verweigerung der Zahlung mit der eigenen Schadensmeldung zu vergleichen.
Dabei lassen sich oft wichtige Unterschiede erkennen, die einen guten Grundstein für den Erfolg gegenüber der Versicherung legen können. Jedoch ist es sehr empfehlenswert, sich einen Anwalt für Versicherungsrecht hierbei zu nehmen, der zwischen den Zeilen liest und erkennt, wo eine Versicherung die Schadensmeldung womöglich nicht richtig interpretiert hat.
Unfallversicherung zahlt nicht
Die Unfallversicherung zahlt immer dann, wenn durch einen Unfall dauerhafte körperliche Schäden beim Versicherten entstehen.
Dabei müssen die Beeinträchtigungen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintreten und eine Invalidität muss voraussichtlich mindestens drei Jahre bestehen. Hierbei zahlt die Versicherung einen Schaden nicht, wenn dieser nicht durch äußere Einflüsse entsteht und selbst herbeigeführt wurde.
Außerdem haben viele Unfallversicherungen auch Sonderregelungen, die eine Leistungspflicht ausschließen, wie z. B. für Unfälle bei Extremsportarten. Ferner können auch Vorerkrankungen dafür sorgen, dass eine Versicherung die Zahlung verweigert.
BEISPIEL:
Wenn ein Versicherungsnehmer aufgrund eines Sturzes ins Krankenhaus muss und dort festgestellt wird, dass er einen Schlaganfall erlitten hat, kann dies eine Zahlung der Unfallversicherung problematisch machen.
Dabei kann die Versicherung argumentieren, dass sich nicht sagen lässt, ob der Sturz den Schlaganfall ausgelöst hat oder der Sturz die Folge des Schlaganfalls gewesen sei. Dabei kann diese Detailbetrachtung für die private Unfallversicherung ein Grund sein, die Leistung zu verweigern.
Deshalb sollte man immer prüfen, inwiefern ein Versicherungsschutz bei Unfallfolgen besteht. Dabei kann Ihnen im Zweifelsfall ein Anwalt für Versicherungsrecht ein guter Partner sein. Erfahrene Juristen für Versicherungsrecht finden Sie schnell und einfach in unserem Anwaltsverzeichnis.
Haftpflichtversicherung zahlt nicht
Die Haftpflichtversicherung zahlt bei Schäden, die durch eine spontane Unachtsamkeit oder durch Leichtsinn und Missgeschicke passieren, sowie auch bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden.
Dabei sind grundlegend immer Personen-, Sach- und Vermögensschäden gedeckt. Hierbei gelten als Personenschäden gelten z. B. Behandlungskosten nach einem durch den Versicherten herbeigeführten Unfall. Hingegen sind Sachschäden auf Objekte bezogen, wie z. B. ein Teppich des Nachbars, den der Versicherte beschmutzt hat.
Ferner sind Vermögensschäden dann gegeben, wenn ein Dritter durch einen Schaden z. B. seinen Beruf nicht mehr ausführen kann. Für den Fall jedoch, dass der Versicherte den Schaden unter Vorsatz oder mit Absicht verursacht hat, muss er selbst den Schaden zahlen und die Versicherung zahlt den Schaden nicht.
Dabei gilt dies auch für den Fall, dass sich der Versicherte bei der Entstehung des Schadens strafbar gemacht haben. Außerdem zahlt die Versicherung nicht, wenn die geforderten Schadensersatzforderungen zu hoch oder anderweitig unberechtigt sind. Ferner zahlt die Versicherung auch nicht bei Schäden, die die maximale Deckungssumme übertreffen.
Unterstützung durch einen Anwalt für Versicherungsrecht
Für den Fall, dass die Privathaftpflichtversicherung nicht zahlt oder die Zahlung unverhältnismäßig lange auf sich warten lässt, kann man die Versicherung schriftlich um eine baldige Bearbeitung des Falls bitten.
Für den Fall, dass sich nach Ablauf einer Frist noch nichts getan hat, sollte man die Hilfe eines spezialisierten Anwalts für Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Erfahrene und geprüfte Rechtsanwälte für Versicherungsrecht finden Sie schnell und einfach in unserem Anwaltsverzeichnis.
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
Ein häufiger Grund, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ablehnt, liegt daran, dass Versicherte beim Abschluss der Versicherung Vorerkrankungen nicht angeben.
Für den Fall jedoch, dass eine Versicherung bei der Antragstellung keine Rückfrage bezüglich unvollständiger oder unlogischer Angaben macht, darf sie die Zahlung deswegen später auch nicht verweigern.
Allerdings sollte man bei einem möglichen Eintritt der Berufsunfähigkeit von Anfang an einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht an seiner Seite haben.
Dabei haben insbesondere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht meist langjährige Erfahrungen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen und wissen um die rechtlichen Kniffe, die diese Versicherungen anwenden, um eine Zahlung zu verweigern.
Versicherung zahlt nicht – wie kann ein Anwalt für Versicherungsrecht helfen?
Ist ein größerer Schaden entstanden und die Versicherung zahlt nicht, sollte man nicht lange zögern und einen erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Dabei kann dieser zunächst einmal den Versicherungsfall prüfen und auch mit den Konditionen des Versicherungsvertrages abgleichen.
Ferner wird er seinen Mandanten beraten, wie er seine Ansprüche geltend machen kann und welche rechtlichen Mittel ihm hierfür zur Verfügung stehen. Außerdem kann er bereits Einschätzungen vornehmen, in welcher Höhe ggf. Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können oder wie hoch ein Schmerzensgeld anzusetzen ist.
Zusätzlich wird er natürlich seinen Mandanten auch vor Gericht vertreten gegen die eigene Versicherung oder wenn die Versicherung eines Unfallgegners nicht zahlt.