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Schenkungsvertrag erstellen lassen – Worauf kommt es an?

Frau wirft geschenktes Geld in den Himmel

Mit einem Schenkungsvertrag in Österreich kann man eine Möglichkeit der Vermögensaufteilung vornehmen, ähnlich wie mit einem Testament. Hierbei kann man mit dem Schenkungsvertrag erstellen lassen ggf. auch Vermögen an einen Lebenspartner übertragen, der durch eine gesetzliche Erbfolge evtl. ausgeschlossen wäre. 

Deshalb lässt sich durch das Schenkungsvertrag erstellen lassen ein Vermächtnis für nicht direkt verwandte Personen absichern. In diesem Beitrag wollen wir wichtige Fakten zum Schenkungsvertrag zusammenstellen und dabei auch auf Themen eingehen, wie z. B. den Schenkungsvertrag Inhalt, die Schenkungsvertrag Kosten und das Schenkungsvertrag anfechten.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Was versteht man unter einem Schenkungsvertrag genau?

Mit einem Schenkungsvertrag wird einem Beschenkten eine Sache unentgeltlich übertragen, wozu sich der Geschenkgeber durch den Schenkungsvertrag verpflichtet. Dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Schenkung im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in Österreich geregelt.

Hierbei kann ein gegenwärtiges Vermögen vollständig verschenkt werden, jedoch ein künftiges Vermögen nur zur Hälfte. 

Dabei kann eine Schenkung sowohl vollständig an einen Beschenkten übertragen werden oder auch als gemischte Schenkung angelegt werden. Hierbei wird dann eine Sache nur teilweise verschenkt, z. B. ein Hausanteil an mehrere Beschenkte. Außerdem existiert die Variante der Schenkung auf den Todesfall. 

Dabei wird mit einem Schenkungsvertrag die Übertragung einer Sache erst für den Fall des Todes des Geschenkgebers wirksam und es wird damit auch eine Widerspruchsmöglichkeit ausgeschlossen. Hierbei werden Schenkungsverträge in der Praxis abgeschlossen als Schenkungsvertrag Haus, Schenkungsvertrag Wohnung aber auch Schenkungsvertrag Auto.

Welche Vertragsinhalte müssen beim Schenkungsvertrag erstellen lassen berücksichtigt werden?

Um einen Schenkungsvertrag Inhalt rechtssicher formulieren zu können, müssen zunächst die Bestimmungen des AGBG berücksichtigt werden. Dabei muss im Schenkungsvertrag klar benannt werden, wer der Geschenkgeber und wer der Beschenkte ist, die dann als Vertragsparteien des Schenkungsvertrages definiert sind. 

Ferner muss der Vertrag klar formulieren, dass eine bestimmte Sache oder eine Forderung oder eine Gegenleistung seitens des Beschenkten übertragen werden soll. Deshalb grenzt sich ein Schenkungsvertrag klar vom Kaufvertrag ab. 

Jedoch können auch in einem Schenkungsvertrag Konditionen vereinbart werden (z. B. dass ein übertragenes Haus nicht verkauft werden darf). Ferner muss natürlich, bei anderen Verträgen auch, ein Schenkungsvertrag von allen Parteien unterschrieben werden.

Kann man einen Schenkungsvertrag anfechten?

Im Normalfall können Schenkungsverträge nicht widerrufen oder angefochten werden. Hierbei existieren jedoch einige Ausnahmen, z. B. kann ein solcher Vertrag wegen eines Motivirrtums angefochten werden. 

Dabei müssen jedoch gesetzlich genau definierte Gründe vorliegen. Hierbei können diese z. B. in der Bedürftigkeit des Geschenkgebers liegen. Dabei kann dies gegeben sein, wenn ein Geschenkgeber selbst auf die Schenkungssache zugreifen muss, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Zusätzlich kann ein Grund für eine Anfechtung der Schenkung in grobem Undank liegen. 

Hierbei liegt dies z. B. vor, wenn der Beschenkte kommt eine strafbare Handlung gegen den Geschenkgeber vornimmt, die ihn an Leib, Freiheit, Ehre oder Vermögen beschädigt.

Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Schenkungsvertrag erstellen lassen helfen?

Insbesondere bei Schenkungen von sehr hohem Wert, wie z. B. bei einem Schenkungsvertrag Haus, ist es sehr ratsam, von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht den Schenkungsvertrag erstellen zu lassen. 

Dabei kann dieser umfangreich bei der Formulierung des Schenkungsvertrages und allen formalen Details beraten und zu einem rechtssicheren Dokument entsprechend den persönlichen Wünschen verhelfen. Außerdem kann er auch die Verfügungen im Schenkungsvertrag mit den Verfügungen in einem Testament in Einklang bringen. 

Lassen Sie sich beraten und nehmen Sie die Unterstützung eines erfahrenen Juristen für Vertragsrecht finden sie schnell und einfach in unserem Anwaltsverzeichnis.

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