Schenkungsvertrag prüfen lassen – Worauf ist zu achten?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Will man eine Schenkung veranlassen, so sollte man den Schenkungsvertrag prüfen lassen von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht. Dabei wird mit einem Schenkungsvertrag zumeist ein größeres Vermögen übertragen und ein derartiger Vertrag muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, die in Österreich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt sind.
Deshalb wollen wir in diesem Beitrag alles Wissenswerte zum Schenkungsvertrag prüfen lassen zusammenstellen. Hierbei stehen die Schenkungsvertrag Inhalte und auch die Schenkungsvertrag Kosten beim Schenkungsvertrag prüfen lassen im Mittelpunkt.
Inhaltsverzeichnis
- Der Schenkungsvertrag ist ein Vertrag zur Vermögensübertragung, bei dem ein Beschenkter in der Regel eine Sache ohne Gegenleistung erhält
- Ferner kann ein Schenkungsvertrag entweder unter Lebenden oder aber auf den Todesfall vereinbart werden.
- In Österreich gibt heute keine Schenkungssteuer mehr, jedoch eine Meldepflicht bei einer Schenkung unter Lebenden
- Ein erfahrener Anwalt für Vertragsrecht ist der richtige Partner beim Schenkungsvertrag prüfen lassen und Ihnen helfen, diesen rechtssicher und vollständig zu gestalten.
Welche Schenkungsarten werden beim Schenkungsvertrag unterschieden?
Je nachdem welche Art der Schenkung man vornehmen will, unterscheiden sich die formellen Vorschriften für einen Schenkungsvertrag. Dabei sind diese einerseits abhängig vom Gegenstand der Schenkung und dem Zeitpunkt der Schenkung.
Hierbei erfüllt man z. B. sofort zu erfüllende Schenkungen und Schenkungen, die sich auf einen zukünftigen Zeitpunkt beziehen. Außerdem gibt es auch noch sogenannte schuldbefreiende Schenkungen, die man liberatorische Schenkungen nennt.
Hierbei handelt es sich um einen Schuldenerlass, wie z. B. den Verzicht auf die Rückzahlung eines Darlehens. Ferner ist noch die Schenkung von Grundstücken und Liegenschaften zu unterscheiden, die besondere Formvorschriften mit sich bringt.
Formelle Voraussetzungen gibt es für die verschiedenen Schenkungsarten
Dabei schreibt das Gesetz für einen Schenkungsvertrag bei sofort zu erfüllenden Schenkungen und bei liberatorischen Schenkungen keine besondere Form vor und dieser kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden.
Hingegen ist bei einer Schenkung für einen zukünftigen Zeitpunkt ein schriftlicher Schenkungsvertrag vorgeschrieben, damit eine Schenkung im Zweifelsfall auch eingeklagt werden kann.
Ferner benötigt man für eine Schenkung von Grundstücken und Liegenschaften einen notariell bestätigten Schenkungsvertrag und eine Aufsandungserklärung, in der der Geschenkgeber bestätigt, dass der Beschenkte in das Grundbuch eingetragen werden soll.
Welche wichtigen Unterscheide gibt es bei einer Schenkung zu Lebzeiten und einer Schenkung auf den Todesfall?
Mit einer Schenkung auf den Todesfall durch einen Schenkungsvertrag wird eine Schenkung ein erst mit dem Ableben des Geschenkgebers vollzogen. Dabei kann ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall nicht mehr widerrufen werden, im Gegensatz zu einem Testament.
Hierbei besteht also ein entscheidender Unterschied zu einer testamentarischen Verfügung. Außerdem kann der Geschenkgeber die Sache dabei noch bis zu seinem Tod selbst nutzen und nach seinem Tod wird die Schenkung dann Teil der Verlassenschaft.
Hingegen fällt eine Schenkung zu Lebzeiten nicht in die Verlassenschaft. Jedoch kann auch diese Schenkung von Erbangelegenheiten berührt sein. Dabei handelt es sich meist um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen von anderen pflichtteilsberechtigten Erben.
Jedoch ist hierbei vorausgesetzt, dass auch der Beschenkte ein pflichtteilsberechtigter Erbe ist und die Schenkung nicht länger als zwei Jahre vor dem Ableben des Geschenkgebers erfolgt ist.
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Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Schenkungsvertrag prüfen lassen helfen?
Der Schenkungsvertrag ist von vielen rechtlichen Rahmenbedingungen begleitet und erfordert eine umfassende Kenntnis über seine Wirkung, besonders auch in Verbindung mit testamentarischen Fragen. Deshalb ist es unbedingt zu empfehlen einen Schenkungsvertrag prüfen zu lassen von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Vertragsrecht.
Er kann zu den verschiedenen Schenkungsarten und den rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend aufklären und beraten und beim Schenkungsvertrag prüfen lassen sicherstellen, dass diese erfüllt werden. Ferner kann er natürlich auch Anpassungen am Schenkungsvertrag vornehmen, um die individuellen Bedürfnisse optimal dort abzubilden.
Lassen Sie sich beraten und nehmen Sie die Unterstützung eines erfahrenen Experten für Vertragsrecht in Anspruch. Diese finden sie schnell und einfach in unserem Anwaltsverzeichnis.