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Syndikatsvertrag erstellen lassen – Worauf kommt es an?

Hände arbeiten mit PC an Syndikatsvertrag

Ein Syndikatsvertrag versteht sich als privatrechtlicher Vertrag zwischen Gesellschaftern, der zumeist ein abgestimmtes Abstimmungsverhalten in einer Gesellschaft regelt. Hierbei spricht man von einer sogenannten Stimmbindung in der Syndikatsvertrag Definition. 

Jedoch können Syndikatsverträge im Gesellschaftsrecht darüber hinaus auch Finanzierungsregelungen der Gesellschaft oder Regelungen zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen enthalten. 

Dabei begründet die Syndikatsvertrag Bedeutung immer ein Dauerschuldverhältnis zwischen den Vertragsparteien.  Deshalb sollte man auch durch einen spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht einen Syndikatsvertrag erstellen lassen. 

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Warum sollte man von einem Anwalt für Vertragsrecht einen Syndikatsvertrag erstellen lassen?

Grundsätzlich sind für die Syndikatsvertrag Form keine besonderen formalen Voraussetzungen zu erfüllen und kann von den Vertragspartnern auch selbst aufgesetzt werden. Hierbei ist nur dann ein Syndikatsvertrag Notariatsakt notwendig, wenn Aufgriffs- oder Vorkaufsrechte an Geschäftsanteilen eingeräumt werden sollen. 

Dabei braucht es beim Syndikatsvertrag die notarielle Beurkundung als Voraussetzung für seine Rechtswirksamkeit. Jedoch braucht es beim Syndikatsvertrag erstellen lassen grundsätzlich nicht die Einbindung eines Anwalts für Vertragsrecht. 

Hierbei finden sich auch im Internet Syndikatsvertrag Beispiele in Form von Syndikatsvertrag Mustern. Allerdings können diese Vorlagen zumeist den individuellen Sachverhalt nicht zufriedenstellend regeln und sie können auch fehlerhaft sein. Deshalb ist es immer empfehlenswert, die Beratung und Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Vertragsrecht beim Syndikatsvertrag erstellen lassen in Anspruch zu nehmen. 

Hierbei kann ein Experte für Vertragsrecht die gewünschten Regelungen optimal auf den individuellen Sachverhalt anpassen und ein rechtssicheres Vertragsdokument liefern. Schnell und einfach finden Sie einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht auf anwaltfinden.at.

Was kann in einem Syndikatsvertrag geregelt werden?

Der Schwerpunkt des Inhalts eines Syndikatsvertrages liegt zumeist auf Stimmbindungsabreden zwischen Gesellschaftern einer Gesellschaft. Allerdings werden die Syndikatsvertrag Inhalte meistens um weitere Regelungen erweitert. 

Hierbei werden oft auch Sonderrechte sowie Nominierungs- und Entsenderechte für Gesellschaftsorgane und Aufgriffs- oder Optionsrechte für Gesellschaftsanteile vereinbart. Hierbei sind solche Ergänzungen zulässig und damit auch wirksam. Jedoch dürfen bestimmte Grenzen zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht überschritten werden. Deshalb wird hier im Zweifelsfall ein Gericht eine Auslegung Syndikatsvertrag vornehmen. 

Dabei wird ein Syndikatsvertrag nicht nur bei Gesellschaftern einer GmbH häufig abgeschlossen, sondern auch als Syndikatsvertrag Aktiengesellschaft, der sich jedoch zumeist Aktionärsvereinbarung nennt.

Wie wirkt ein Syndikatsvertrag gegenüber der Gesellschaft und dem Gesellschaftsvertrag?

Der Syndikatsvertrag hat grundsätzlich nur eine bindende Wirkung gegenüber den Vertragspartnern des Syndikatsvertrages und nicht gegenüber der Gesellschaft, die die diese tätig sind. Dabei ergibt sich dies daraus, dass ein Syndikatsvertrag kein Bestandteil der Satzung einer Gesellschaft ist und nur eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Gesellschaftern darstellt. 

Deshalb sind entgegen den Stimmabreden abgegebene Stimmen eines Gesellschafters auch gegenüber der Gesellschaft wirksam, können jedoch Schadenersatzansprüche aus dem Syndikatsvertrag auslösen gegenüber den anderen beteiligten Gesellschaftern.

Welche wichtigen rechtlichen Unterschiede gibt es zwischen dem Syndikatsvertrag und dem Gesellschaftsvertrag?

Ein Syndikatsvertrag kann immer nur als Ergänzung zu den öffentlich einsehbaren Gesellschaftsverträgen abgeschlossen werden.  Hierbei regelt der Syndikatsvertrag die rechtlichen Beziehungen zwischen einigen oder allen Gesellschaftern vertraulich in Ergänzung zum bestehenden Gesellschaftsvertrag. Außerdem unterliegt der Syndikatsvertrag nicht einer Kontrolle durch ein Firmenbuchgericht und er hat auch nur sehr geringe Formvorschriften.

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