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Die Vorsorgevollmacht – was muss ich dazu wissen?

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Eine Vorsorgevollmacht ist eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die erst in dem Falle wirksam wird, wenn eine Person für die darin bestimmten Angelegenheiten nicht mehr handlungs- oder entscheidungsfähig ist.  

Dabei erteilt man die Vorsorgevollmacht Österreich zumeist einer nahestehenden Person, wie z. B. Verwandten oder Freunden.  In diesem Beitrag wollen wir alles Wichtige zur Vorsorgevollmacht zusammenstellen und dabei auch häufige Fragen beantworten, wie z. B. Wer braucht eine Vorsorgevollmacht? 

Was gehört alles in eine Vorsorgevollmacht? Was ist eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung? Wie kann ich eine Vorsorgevollmacht widerrufen?

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Was habe ich von einer Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man eine Vertrauensperson, die den Ersteller der Vorsorgevollmacht in festgelegten Angelegenheiten vertritt, wenn seine Geschäfts- oder Entscheidungsfähigkeit oder auch seine Möglichkeit sich zu äußern, verloren geht. 

Hierbei kann man durch die Bestimmung einer Vertrauensperson auch der Sachwalterschaft durch die öffentlichen Institutionen vorbeugen. Dabei kann man eine Vorsorgevollmacht Österreich für viele Lebensbereiche treffen und die Berechtigungen können über die Möglichkeiten einer Patientenverfügung hinausgehen.

Deshalb kann Gegenstand einer Vorsorgevollmacht in Österreich sowohl die Regelung von Vermögensangelegenheiten, eine Vertretung gegenüber Ärzten, Entscheidungen über eine Unterbringung in einem Pflegeheim oder die Vertretung bei Behörden und anderen Institutionen sein.

Wann sollte man eine Vorsorgevollmacht erstellen?

Die Anfertigung einer Vorsorgevollmacht in Österreich macht für jemanden immer dann Sinn, wenn man in einem Ernstfall vermeiden will, dass eigene persönliche Angelegenheiten durch eine gesetzliche Sachwalterschaft geregelt und entschieden werden. 

Dabei tritt diese immer dann bei einem Vorsorgefall ein, wenn man niemandem eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Jedoch ist es auch möglich, dass bei einer behördlichen Sachwalterschaft Familienangehörige Tätigkeiten übernehmen, wie z. B. die Haushaltsführung, die Organisation der Pflege oder eine Vertretung bei Ärzten.

Für den Fall, dass keine Angehörigen verfügbar sind, kann auch ein Gericht eine Erwachsenenvertretung bestellen. Dabei kann dies dann relevant werden, wenn die gesetzliche Erwachsenenvertretung nicht verfügbar ist und man auch ansonsten keine anderen Vorsorgevollmachten erteilt hat.  

Deshalb macht eine Vorsorgevollmacht in Österreich immer dann Sinn, wenn man sicherstellen will, dass bestimmte, ausgewählte Personen im Ernstfall mit den eigenen Angelegenheiten betraut werden.

Was kann in einer Vorsorgevollmacht festgelegt werden?

Die Vorsorgevollmacht legt fest, in welchen Regelungsangelegenheiten man einen Bevollmächtigten einsetzt und auch, wie weit seine Befugnisse innerhalb der Vollmacht reichen. Außerdem kann man auch eine Vorsorgevollmacht für mehrere Personen für verschiedene Regelungsbereiche erteilen oder man kann mehrere Personen gemeinsam zur Erledigung bevollmächtigen. 

Ferner ist es auch zulässig, Ersatzbevollmächtigte einzusetzen, für den Fall, dass ein Bevollmächtigter nicht verfügbar oder in der Lage ist, seine Vorsorgevollmacht zu übernehmen.

Für den Fall, dass man eine gültige Vollmacht erstellt hat, ist für alle Bereiche, in denen die Vorsorgevollmacht eine Vertretung vorsieht, die Bestellung eines Sachwalters hinfällig. 

Deshalb ist die Vorsorgevollmacht in Österreich die einzige Möglichkeit, eine eigens bestimmte Vertrauensperson konkret zu beauftragen und nicht einem gerichtlich bestellten Sachwalter die persönlichen Angelegenheiten zu überlassen. Außerdem kann man hierdurch auch Kosten sparen.

Formales und Inhaltliches zur Vorsorgevollmacht in Österreich

Will man eine Vorsorgevollmacht in Österreich erstellen, so sollte man wissen, wie diese angelegt ist und was es dabei zu beachten gibt.

Wie ist eine Vorsorgevollmacht inhaltlich strukturiert?

Damit eine Vollmacht die Angelegenheiten im eigenen Sinne bestmöglich regelt, sollte sie eine gewisse Form der Vorsorgevollmacht einhalten. Dabei sind folgende Inhalte relevant:

  • Vollständige Daten des Bevollmächtigten mit Name, Geburtsdatum und Adresse.
  • Spezifizierung der Verantwortungsbereiche, für die Vertrauensperson zuständig sein soll.
  • Festlegung der Zeitpunkte, wann die Vorsorgevollmacht in Kraft tritt und bis wann sie dann gilt.
  • Benennung der persönlichen Wünsche zur eigenen Zukunft im Ernstfall, z. B. in Bezug auf   Heimaufenthalte oder Pflegeleistungen.
  • Formulierung der Entscheidungen bezüglich ärztlicher Versorgung und Behandlung

Mit dem Antritt einer Vorsorgevollmacht in Österreich hat der Bevollmächtigte zumeist auch Zugriff auf die finanziellen Ressourcen des Vollmachtgebers (Konten und Depots). Deshalb ist es wichtig, diese innerhalb der Vorsorgevollmacht präzise aufzulisten. 

Dabei ist es sinnvoll, den Bevollmächtigten rechtzeitig handlungsfähig zu machen durch die Erteilung einer Zeichnungsbefugnis. Dadurch stellt man sicher, dass dieser auch auf die finanziellen Mittel zugreifen kann, wenn es notwendig ist.

Das Vorsorgevollmacht Formular

Das Internet bietet eine große Auswahl an Vorsorgevollmacht Formularen, die hilfreich sein können, wenn man sich mit Inhalten und Regelungsbereichen im Rahmen einer Vorsorgevollmacht in Österreich vertraut machen will. 

Dabei informieren diese Vorsorgevollmacht Muster auch darüber, wie Zuständigkeiten und Handlungsbereiche der Bevollmächtigten in den verschiedenen Lebensbereichen regelbar sind. Hierbei geht es z. B. um eine Vertretung bei Behörden und Gerichten, die Regelung von Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsangelegenheiten, steuerliche Angelegenheiten, Vermögensangelegenheiten und die Regelung der Bankvollmachten. 

Deshalb ist ein Vorsorgevollmacht Muster Österreich durchaus eine gute Orientierung bei der Entwicklung einer eigenen persönlichen Vorsorgevollmacht. Hierbei bietet das Internet diese meist auch als Vorsorgevollmacht pdf.

Individuelle Anpassung der Vorsorgevollmacht durch einen Anwalt für Vertragsrecht

Allerdings kann eine individuelle Fassung immer erst nach einer Beratung und in Absprache mit einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht oder bei einem Notar stattfinden. Dabei kann ein Anwalt für Vertragsrecht zusätzlich über die Vor- und Nachteile bestimmter Regelungen aufklären und dabei helfen, die eigenen Wünsche auch rechtssicher zu formulieren. 

Ferner kann er sich auch darum kümmern, die formellen Prozesse zur Vorsorgevollmacht vorschriftsmäßig abzuarbeiten. Erfahrene und geprüfte Anwälte für Vertragsrecht finden Sie schnell und einfach unter anwaltfinden.at.

Formelle Bedingungen für eine Vorsorgevollmacht

Seit Juli 2018 gibt es in Österreich geänderte Vorschriften für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht.  

Hierbei neu ist, dass man eine Vorsorgevollmacht persönlich erstellen muss unter Anwesenheit eines Rechtsanwaltes, Notars oder ggf. einem Vertreter des Erwachsenenvereins. Außerdem muss man in Österreich, im Gegensatz zu Deutschland, eine Vorsorgevollmacht in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen lassen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Vorsorgevollmacht

Die Regelung zu Vorsorgevollmacht wurde gesetzlich bis Ende Juni 2018 im Paragrafen 284f des ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Dabei wird dort ausgeführt, für welche Fälle die Vorsorgevollmacht vorgesehen ist und was sie inhaltlich regelt. 

Hierbei kann man eine Vorsorgevollmacht in Österreich nur dann erstellen, wenn man als Vollmachtgeber selbst noch geschäftsfähig, urteil- und einsichtsfähig ist und sich auch selbst noch äußern kann. 

Außerdem ist vorgeschrieben, dass die Bevollmächtigten nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis oder sonstigen bindenden Beziehung zu einem Pflegeheim, einer Klinik, oder anderen Einrichtung stehen, in denen sich der Vollmachtgeber entweder aufhält oder von welchen er betreut wird.

Die Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zur Vorsorgevollmacht seit Juni 2018

Durch die gesetzlichen Änderungen ab Juli 2018 im 2. Erwachsenenschutzgesetz (ErwSchG) ist eine Vorsorgevollmacht nur noch gültig, wenn man sie persönlich bei einem Rechtsanwalt, Notar oder Erwachsenenverein angefertigt hat und sie anschließend in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen wurde.

Für den Fall, dass eine wirksame Vorsorgevollmacht besteht, wird dann ein Gericht nur noch tätig werden wenn Uneinigkeit zwischen Bevollmächtigten in Bezug z. B. auf medizinische Behandlungen besteht oder der Wohnsitz des Vollmachtgebers auf Dauer ins Ausland verlegt werden soll.

Was gibt es zu beachten bezüglich der alten Vorsorgevollmachten”?

Generell behalten „alte“ Vorsorgevollmachten, die man vor dem 30.06.2018 erstellt hat und die wirksam sind, ihre Gültigkeit. 

Allerdings muss man diese in einem Vorsorgefall, der nach dem Juni 2018 liegt, auch noch nachträglich in das ÖZVV eingetragen. Jedoch bleibt für alle „alten“ Versorgungsvollmächte, die vor dem 30.06.2018 noch nicht in das ÖZVV eingetragen waren, die Vertretungsmacht auch ohne eine Eintragung weiterhin gültig.

Warum benötigt man für das Erstellen einer Vorsorgevollmacht einen Anwalt oder Notar?

Die Inanspruchnahme eines Anwaltes oder Notars ist nicht in allen Fällen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht zwingend. Für den Fall, dass nur einfache Regelungen getroffen werden, kann man die Vorsorgevollmacht auch bei einem Erwachsenenverein verfassen. Allerdings empfiehlt es sich immer, dass man eine Überprüfung durch einen Anwalt für Vertragsrecht gerade bei der Nutzung von Vorsorgevollmacht Mustern durchführt. 

Ferner empfiehlt es sich immer unbedingt, bei der Regelung von größeren Vermögenswerten, die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Vertragsrecht einzuholen. Dabei ist eine anwaltliche Betreuung immer dann zwingend erforderlich, wenn man Regelungen zur dauerhaften Verlegung des Wohnsitzes oder zur Zustimmung bei wichtigen medizinischen Behandlungen trifft. 

Außerdem gilt dies auch für Bestimmungen zu Rechtsgeschäften, die über die regulären Geschäfte des Vollmachtgebers hinausgehen und für seine Vermögensverhältnisse ungewöhnlich sind.

Welche Verfahrensweisen gibt es um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen?

Generell kann man eine Vorsorgevollmacht in Österreich auf vier verschiedenen Wegen erstellen:

  1. Der Vollmachtgeber erstellt seine Vorsorgevollmacht eigenhändig und unterschreibt sie   anschließend.
  2. Die Vorsorgevollmacht erstellt ein Rechtsanwalt oder Notar und wird vom Vollmachtgeber   eigenhändig unterschreiben. Dabei muss die Vorsorgevollmacht dann eine Klausel enthalten, die   bestätigt, dass der Inhalt der Vollmacht dem Willen des Vollmachtgebers entspricht. Außerdem   müssen drei Zeugen zusätzlich bestätigen, dass die Errichtung der Vorsorgevollmacht dem Willen   des Vollmachtgebers entspricht.
  3. Eine Vorsorgevollmacht wird von einem Rechtsanwalt oder auch Notar erstellt und wird nicht   vom Vollmachtgebereigenhändig unterschrieben. Hierbei muss man dann zusätzlich zu den oben   genannten Bedingungen auch noch eine notarielle Beglaubigung der Zeugenunterschriften leisten.
  4. Die Vorsorgevollmacht wird vollständig in einem Notariatsakt erstellt.

Im Anschluss muss man dann die Vorsorgevollmacht in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eintragen. Für den Fall, dass die Erstellung durch einen Anwalt erfolgt, wird die Vorsorgevollmacht Registrierung auch durch den Anwalt veranlasst.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Vorsorgevollmacht erstellen zu können?

Damit man eine Vorsorgevollmacht in Österreich wirksam verfassen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Vollmachtgeber muss im Zeitpunkt der Erstellung der Vorsorgevollmacht voll geschäftsfähig und urteilsfähig sowie auch einsichtsfähig sein und sich selbst artikulieren können.
  • Dabei muss eine Vorsorgevollmacht als solche gekennzeichnet sein.
  • Außerdem müssen man sowohl für Vollmachtgeber und Bevollmächtigten vollständige Daten wie Namen, Adressen und auch die Geburtsdaten angeben.
  • Der Bevollmächtigte darf nicht in einer Abhängigkeit zu einer Institution (Heim, Klinik etc.) stehen, in der sich der Vollmachtgeber aufhält oder von denen er betreut wird.
  • Ferner muss man alle Angelegenheiten, die der Bevollmächtigte zu übernehmen hat, genau bezeichnen.
  • Für den Fall, dass man wichtige Vermögensangelegenheiten, wichtige medizinische Entscheidungen oder eine Verlegung des Wohnortes in der Vorsorgevollmacht regeln will, muss man diese zwingend bei einem Anwalt, Notar oder Gericht erstellen.

Welche typischen Anwendungsbereiche werden in der Vorsorgevollmacht geregelt?

Die Regelungen einer Vorsorgevollmacht in Österreich beziehen sich zumeist auf folgende Lebensbereiche:

  • Eine Vertretung des Vollmachtgebers vor Behörden, Gerichten und anderen Institutionen.
  • Außerdem zu Wohnungs- und Aufenthaltsangelegenheiten, wie z. B. ein Umzug in ein Pflege- oder Seniorenheim.
  • Ferner wichtige Gesundheitsangelegenheiten und medizinische Behandlungen
  • Zusätzlich meist auch finanzielle Angelegenheiten, wie z. B. die generellen Geschäftstätigkeiten des Vollmachtgebers oder auch darüber hinaus besondere Aufgaben der Vermögensverwaltung. Hierbei werden auch Bankvollmachten geregelt.

Regelungsbefugnisse des Vollmachtgebers

Ein geschäfts- und entscheidungsfähiger Vollmachtgeber kann immer festlegen, wer als Bevollmächtigter im Falle des Verlustes der eigenen Handlungsfähigkeit als seine Vertretung agieren darf. 

Hierbei können eine oder mehrere Personen eingesetzt werden, die man dann gemeinsam oder einzeln für verschiedene Zuständigkeitsbereiche bestimmt. Für den Fall, dass man die Vorsorgevollmacht vor einer ermächtigten Stelle (Rechtsanwalt, Notar, Erwachsenenschutzverein) schriftlich erstellt und dann im ÖZW zur Registrierung eingereicht, ist sie rechtsgültig. 

Dabei tritt sie dann automatisch in Kraft, wenn der Vollmachtgeber seine Handlungsfähigkeit für die definierten Vollmachtbereiche verliert. Allerdings kann man eine Vorsorgevollmacht in Österreich jederzeit widerrufen. Hierbei muss man auch den Widerruf dann ins ÖZW eingetragen.

Wer kann Bevollmächtigter einer Vorsorgevollmacht werden?

Der Vollmachtgeber kann als Bevollmächtigten jede Person einsetzen, die selbst entscheidungs- und handlungsfähig ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. 

Dabei gibt es jedoch gewisse Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Interessenslagen, die man ausschließen sollte. Deshalb dürfen als Bevollmächtigte nicht eingesetzt werden:

  • Alle Personen, bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie das Wohlergehen des Vollmachtgebers anstreben. Hierbei kann es sich z. B. um Personen handeln, die eine strafrechtliche Verurteilung aufweisen.
  • Ferner auch Personen, die entweder in einem abhängigen Verhältnis oder sonstigen engen Bindung an ein Pflegeheim, Krankenhaus oder einer anderen Institution stehen, in der der Vollmachtgeber lebt oder von der er betreut wird.
  • Außerdem auch keine Personen, die schon bis zu 15 Vorsorgevollmachten angenommen haben.

Wozu ist ein Bevollmächtigter verpflichtet?

Ein Bevollmächtigter ist immer bei der Ausübung seiner Vollmachten dem Willen des Vollmachtgebers verpflichtet, den er in der Vorsorgevollmacht geäußert hat. Allerdings sind auch im Vorsorgefall die Willensäußerungen des Vollmachtgebers immer zu berücksichtigen, wenn diese zu seinem Wohl beitragen.

Außerdem ist ein Bevollmächtigter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dabei gilt dies für alle Tatsachen und Informationen, die ihm in der Ausübung seiner Vollmacht bekannt werden. Jedoch existieren hierbei Ausnahmen für bestimmte Angehörige oder auch betroffene Einrichtungen.

Wie kann man eine Vorsorgevollmacht auf mehrere Personen aufteilen?

Grundsätzlich ist es immer möglich, durch eine Vorsorgevollmacht mehrere Personen für verschiedene Bereiche zu bevollmächtigen. Außerdem kann man auch mehrere Personen gemeinsam als Vertretung bestimmen. 

Dabei kann man Z. B. einen Bevollmächtigten für die Gesundheitsangelegenheiten bestimmen und einen anderen Bevollmächtigten für die finanziellen Angelegenheiten. Ferner kann man auch verfügen, dass mehrere Bevollmächtige gemeinsam benannt entscheiden, um über z. B.  Gesundheitsangelegenheiten einvernehmlich zu regeln. Hierbei tritt im Falle von Uneinigkeit dann ein Gericht ein.

HINWEIS:

Ist über eine Vorsorgevollmacht ein Bevollmächtigter benannt, schränkt das die reguläre Geschäftsfähigkeit der vertretenen Person nicht ein. Für den Fall, dass die vertretene Person weiterhin geschäfts- und entscheidungsfähig, kann sie auch weiterhin gültige Geschäfte abschließen. Deshalb ist erst im Falle einer Geschäfts- und Entscheidungsunfähigkeit zum Abschluss von Geschäften eine Zustimmung des Bevollmächtigten erforderlich.

Wie hoch sind die Vorsorgevollmacht Kosten?

Die Vorsorgevollmacht Kosten für das Erstellen einer Vollmacht unterscheiden sich je nachdem, wie man sie erstellt. 

Dabei sind diese z. B. bei einer Vorsorgevollmacht Notar an die Tarife der jeweiligen Kanzlei angepasst Hierbei kann man entweder Pauschalvereinbarungen vereinbaren oder die Leistung wird nach Stundensätzen berechnet. Für den Fall, dass man eine Vorsorgevollmacht bei einem Erwachsenenschutzverein verfasst, kostet das Erstellen aktuell 75 € + 10 € für die Registrierung der Vollmacht. Außerdem werden zusätzlich weitere 25 € in Rechnung gestellt, wenn die Vorsorgevollmacht in Österreich durch einen Hausbesuch erfolgt. 

Ferner kann auch im Rahmen der Verfügungen einer Vorsorgevollmacht eine Vergütung des Bevollmächtigten bestimmt werden.

Ab wann beginnt die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht in Österreich kann in zwei unterschiedlichen Situationen wirksam werden:

  1. Die Vorsorgevollmacht Wirksamkeit ist grundsätzlich dann gegeben, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig, urteilsfähig oder einsichtsfähig ist. Dabei wird dies durch ein ärztliches Gutachten festgestellt. Außerdem wird aus dem ärztlichen Gutachten dann auch abgeleitet, in welchem Umfang die Vorsorgevollmacht wirkt.

2. Ferner kann die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht auch sofort eintreten. Hierbei wird die Befugnis zur Erledigung der Aufgaben des Bevollmächtigten erst mit dem Eintritt der Geschäfts- und Urteilsunfähigkeit des Vollmachtgebers erteilt. 

Dabei kann der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten dann bereits vor Eintritt des Vorsorgefalls Aufgaben übertragen. Hierbei bedarf es dann keines ärztlichen Gutachtens. Für den Fall, dass eine Vorsorgevollmacht sofort wirksam werden soll, muss sie durch einen Notar im ÖZVV registriert werden. Eine Vorsorgevollmacht ohne Notar ist in diesem Fall nicht möglich, da ein Notariatsakt notwendig ist.

Was macht das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)?

Durch die neue Gesetzgebung muss eine Vorsorgevollmacht Österreich sowie auch der Eintritt des Vorsorgefalls von einem Anwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) gemeldet und registriert werden. Dabei ist das ÖZVV bei der österreichischen Notariatskammer eingerichtet.

Hierbei ist die Registrierung von Vorsorgevollmachten nach neuester Gesetzeslage unbedingte Voraussetzung für die Wirksamkeit.

Außerdem sind dort zusätzlich auch der Beginn und das Ende der Wirksamkeit sowie der Widerruf registrierbar, jedoch fallen für die Registrierung im ÖZVV Gebühren an. Dabei betragen die Vorsorgevollmacht Kosten für die Registrierung durch einen Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein aktuell € 23,00 (zzgl. USt).

Wann beginnt und wann endet eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht in Österreich tritt in Kraft, wenn der Vollmachtgeber seine Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit für jene Angelegenheiten verliert, für die eine Vorsorgevollmacht getroffen wurde. Dabei kann der Bevollmächtigte den Eintritt des Vorsorgefalles dann bei der Errichtungsbehörde eintragen lassen und den Vorsorgefall durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes bescheinigen.

Die Beendigung der Vorsorgevollmacht kann in verschiedenen Fällen eintreten:

  • Tod der vertretenen Person
  • Tod des Vorsorgebevollmächtigten
  • Durch ein Gericht, das die Vorsorgevollmacht mittels Beschluss beendet ( z.B.  wenn nicht zum   Wohle des Vollmachtgebers gehandelt wurde)
  • Durch einen Eintrag einer Kündigung, eines Widerrufs oder dem Wegfall des Vorsorgefalls im   ÖZVV.

Keine grundsätzliche Befristung der Vorsorgevollmacht

Jedoch ist eine Vorsorgevollmacht grundsätzlich nicht zeitlich befristet. Deshalb ist die Vorsorgevollmacht Gültigkeitsdauer bis zum Eintritt weiterer Ereignisse erst einmal unbegrenzt.  Allerdings kann der Vollmachtgeber jederzeit die Vorsorgevollmacht widerrufen. Hierfür muss er bei der Eintragungsstelle den Widerruf dokumentieren lassen. 

Für den Fall, dass der Vollmachtgeber seine Geschäfts- und Entscheidungsfähigkeit wiedererlangt, ist dies ebenfalls im ÖZVV zu registrieren und beendet automatisch die Vorsorgevollmacht. Für den Fall, dass ein erneuter Vorsorgefall eintritt, kann dieser wieder registriert werden und die Vorsorgevollmacht damit erneut aktiviert werden.

Wie kann eine Vorsorgevollmacht in Österreich widerrufen werden?

Eine Vorsorgevollmachtkann vom Vollmachtgeber jederzeit – und dies auch nach Verlust der Geschäfts- und Entscheidungsfähigkeit – widerrufen oder gekündigt werden. Dabei muss man einen Widerruf oder eine Kündigung im ÖZVV eintragen lassen. 

Dabei ist dies besonders wichtig, weil eine Vertretungsbefugnis solange Gültigkeit besitzt, solange sie im ÖZVV eingetragen ist. Hierbei ist dies auch gültig, wenn der Vollmachtgeber bereits wieder geschäfts- und entscheidungsfähig ist.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht zur Vorsorgevollmacht beraten und bei der Ausgestaltung helfen. Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht kann seinen Mandanten umfangreich informieren zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Vollmacht und auch Empfehlungen für die Gestaltung einer individuellen Vorsorgevollmacht ausarbeiten. 

Ferner steht ein Jurist für Vertragsrecht natürlich auch einem Bevollmächtigten zur Verfügung und kann ihm bei der Umsetzung seiner Vollmachten behilflich sein. 

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