Wohnungseigentumsvertrag erstellen lassen – Worauf kommt es an?
- Redaktion Anwaltfinden.at

Ein Wohnungseigentumsvertrag erstellen lassen muss man, um die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander innerhalb einer Liegenschaft zu regeln. Dabei ist das Wohnungseigentumsvertrag erstellen lassen besonders beim Kauf einer neuen Immobilie wichtig.
Hierbei kommt dem Wohnungseigentumsvertrag eine besondere Rolle zu im Rahmen des Kaufvertrags Immobilien und der Eintragung als Eigentümer einer Wohneinheit im Grundbuch. Dabei spielen Nutzwertgutachten und damit auch die Verfügung über die allgemeinen Anteile einer Liegenschaft eine wichtige Rolle beim Wohnungseigentumsvertrag.
Inhaltsverzeichnis
- Beim Wohnungseigentumsvertrag erstellen lassen werden die Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern geregelt
- Um einen Wohnungseigentumsvertrag erstellen lassen zu können müssen Nutzwerte für die allgemeinen Teile der Liegenschaft ermittelt werden
- Erst durch einen abgeschlossenen Wohnungseigentumsvertrag kann bei einer Neuimmobilie die Eintragung der neuen Eigentümer ins Grundbuch erfolgen
- Ein Anwalt für Vertragsrecht kann ein wichtiger Partner beim Wohnungseigentumsvertrag erstellen lassen sein und dadurch auch Verzögerungen bei der Eintragung ins Grundbuch vermeiden.
Welche Vertragsinhalte sind beim Wohnungseigentumsvertrag besonders wichtig?
Der Wohnungseigentumsvertrag ist ein wichtiges Dokument, wenn man nach dem Kauf einer neuen Wohnung diese als sein Eigentum im Grundbuch eintragen lassen will. Hierbei müssen beim Wohnungseigentumsvertrag erstellen lassen wichtige Regelungen getroffen werden, die die Beziehungen zwischen allen Wohnungseigentümern einer Liegenschaft regeln.
Dabei müssen beim Wohnungseigentumsvertrag erstellen lassen einige Vertragsinhalte rechtssicher ausgearbeitet sein. Hierbei müssen zunächst alle Wohnungseigentümer einer Liegenschaft mit ihren vollständigen Daten aufgeführt werden und die Liegenschaft muss genau bezeichnet sein. Ferner müssen die einzelnen Wohnungseigentumsobjekte mit ihrem Zubehör und den entsprechenden Nutzwerten aufgeführt werden.
Dabei erklären dann alle Wohnungseigentümer, dass sie sich gegenseitig das entsprechende Wohneigentum einräumen. Zusätzlich enthält der Wohnungseigentumsvertrag auch eine abgestimmte Nutzungsvereinbarung für die allgemeinen Teile einer Liegenschaft.
Außerdem wird hier auch vereinbart, welche Beträge die Wohnungseigentümer als Rücklage für die Erhaltung und Verbesserung der Immobilie in eine Rücklage stellen.
Frau MMag. Dr. Binder-Novak hat mich in einem schwierigen Scheidungsprozess mit Ihrer hohen [...]
Frau Mag. Spiegl-Rafler ist einfach eine außerordenlich kompetente und freundliche [...]
Frau Mag. Barbara Piralli war in all meinen Anfragen sehr kompetent . Mit verständlichen Worten [...]
Beste Anwältin Ich kann Frau Dr. Klatil wirklich empfehlen. Sie hat mich bei einem Erbstreit [...]
Ich war mit der Beratung in allen Details bestens zufrieden und kann Hr. Dr. Frank nur wärmsten [...]
sehr kompetent, gut und verständnisvoll alle Anliegen
Bei der Erstellung eines Kooperationsvertrages für mein Unternehmen war die Unterstützung von [...]
Ich kann Herrn Magister Tupy nur weiterempfehlen in jeglicher Hinsicht. Vielen Dank
Ich habe die Anwältin für ein Problem mit der PvA gebraucht, bin gesundheitlich sehr angeschlagen [...]
Meine persönliche Erfahrung war sehr kompetent, vertrauenswürdig, zuverlässig und ich würde es [...]
Frau Dr.Burkhart ist eine erfahrene Rechtsanwältin, die weiß was sie tut, und sie hat unseren [...]
Ein wirklich engagierter und kompetenter Anwalt. Ich werde Hr. Mag Steger jedenfalls wieder bei [...]
Ich durfte die Erfahrung machen, mit Herrn Dr. Haftner von einem der besten, wenn nicht DEM Top [...]
Mag. Elisabeth Esterer lernte ich als eine schnelle, zuverlässige und kompetente Anwältin kennen. [...]
Herr Dr. Kohlbacher hat mich sehr gut beraten. Er nahm sich Zeit um mich ausführlich über meine [...]
Vielen Dank an die Kanzlei Fr Dr Rettig-Strauss. Kann nur sagen, bin sehr zufrieden und in guten [...]
Herr Mag. Sander hat den Verkauf unserer Wohnung kompetent, rasch und zu unserer vollsten [...]
Rechtsanwalt Dr. Moser ist ein höchst kompetenter, sympathischer und verlässlicher Partner an der [...]
Sehr kompetente Auskunft! Freundliche Beratung! Ziel wurde
Herr Mag. Maché ist ein sehr kompetenter Anwalt und Berater. Bei der Prozessführng eher [...]
Was versteht man unter Zubehörobjekten beim Wohnungseigentumsvertrag?
Der Wohnungseigentumsvertrag beinhaltet nicht nur die Definition der Wohneinheit des Eigentümers, sondern zumeist auch Zubehörobjekte, wie z. B. einen Keller, einen Dachboden, einen Hausgarten o.ä. Dabei müssen diese Zubehörobjekte beim Wohnungseigentumsvertrag erstellen lassen miterfasst werden.
Hingegen braucht es keiner gesonderten Eintragung dieser Zubehörobjekte im Grundbuch. Allerdings ist dabei vorausgesetzt, dass bei der Eigentumseintragung im Grundbuch Urkunden zugrunde liegen, die eine Zuordnung der Zubehörobjekte zum Hauptobjekt ausweisen.
Dabei kann es sich z. B. bei einer bereits vorhandenen Wohnimmobilie um einen bereits bestehenden Wohnungseigentumsvertrag handeln oder aber bei einer neuen Immobilie um ein Nutzwertgutachten. Für den Fall, dass eine Übertragung von einem Wohnungseigentümer auf einen anderen stattfindet (z. B. durch Verkauf), ist eine Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer bei der Übertragung von Zubehörobjekten nicht mehr notwendig.
Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Wohnungseigentumsvertrag erstellen lassen behilflich sein?
Eine gute rechtliche Beratung bei einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht kann auch beim Wohnungseigentumsvertrag erstellen lassen sehr wichtig sein.
Dabei ist dies besonders angezeigt, wenn es sich um eine neue Liegenschaft handelt, für die man erstmalig einen Wohnungseigentumsvertrag erstellen lassen will. Hierbei kann ein Anwalt für Vertragsrecht helfen, alle Details zu Wohneinheiten, Zubehörobjekten und Vereinbarungen zwischen den Wohnungseigentümern rechtssicher zu beschreiben und zu erfassen.
Ferner kann ein Anwalt für Vertragsrecht die Beteiligten umfassend informieren und beraten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Wohnungseigentumsvertrages und auch Empfehlungen zur Gestaltung im individuellen Einzelfall geben. Hierbei geht es besonders auch darum, evtl. Verzögerungen bei der Eintragung zu vermeiden.