Wohnungseigentumsvertrag prüfen lassen – Was ist zu beachten?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Ein Wohnungseigentumsvertrag stellt immer eine langfristige vertragliche Bindung zwischen Wohnungseigentümern dar. Hierbei werden die rechtlichen Beziehungen zwischen Wohnungseigentümern in einer Liegenschaft geregelt.
Hierbei gibt es wichtige Inhalte und auch Verfahren zu berücksichtigen, weshalb man einen Wohnungseigentumsvertrag prüfen lassen sollte von einem spezialisierten Anwalt für Vertragsrecht. Dabei geht es einerseits um die klare und rechtssichere Formulierung der Vereinbarungen zwischen den Wohnungseigentümern und damit auch um eine zügige Eintragung des Eigentums im Grundbuch.
Inhaltsverzeichnis
- Beim Wohnungseigentumsvertrag prüfen lassen eine deutliche und klare Ausarbeitung aller Vereinbarungen und Konditionen zwischen den Wohnungseigentümern in Vordergrund.
- Ferner hilft das Wohnungseigentumsvertrag prüfen lassen auch dabei, eine zügige Eintragung des Wohneigentums im Grundbuch zu befördern.
- Ein professioneller Wohnungseigentumsvertrag bietet über das Wohnungseigentumsvertrag prüfen lassen auch eine gute Absicherung gegen spätere Rechtsstreitigkeiten.
- Ein Anwalt für Vertragsrecht wird beim Wohnungseigentumsvertrag prüfen lassen auch beratend tätig und klärt z. B. Regelungsmöglichkeiten auf.
Wie fließt das Nutzwertgutachten in den Wohnungseigentumsvertrag ein?
Bevor man Wohneigentum begründen kann, muss man erst von der Baubehörde bzw. ein oder Sachverständigengutachten die Anzahl der Wohneinheiten feststellen lassen festgelegt werden, aufgrund der bereits vorhandenen Wohnungen oder durch baubewilligte Pläne.
Dabei ist dann ein Antrag eines Wohnungseigentümers (Käufers) hierfür zu stellen. Hierbei wird dann nach der Antragstellung ein Nutzwertgutachten (Pazifizierung) erstellt. Dabei wird festgelegt, wie viele Liegenschaftsanteile den einzelnen Wohnungen zugeordnet werden.
Hierbei werden z. B. die Größe der Wohneinheit, der Ausstattungszustand oder aber auch die Lage der Wohnung herangezogen. Danach kann mit der Feststellung des Nutzwertes dann ein Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen werden.
Warum sollte man als Käufer einer Bestandsimmobilie (Wohnung) den bestehenden Wohnungseigentumsvertrag prüfen lassen?
Für den Fall, dass man den Kauf einer bestehenden Eigentumswohnung plant, sollte man immer den aktuellen Grundbuchauszug einsehen. Hierbei stellt man einerseits fest, ob noch Lasten auf der Immobilie liegen.
Zusätzlich gibt der Grundbuchauszug auch Aufschluss über den Wohnungseigentumsvertrag, der ausweisen kann, ob es evtl. Miteigentümer gibt, die mehr als die 50% der Liegenschaft besitzen. Hierbei sind diese dann in der Lage über die meisten Angelegenheiten der Verwaltung praktisch alleine zu entscheiden, obwohl Sie als Miteigentümer diese auch mitbezahlen müssen.
Für den Fall, dass man eine bereits bestehende Eigentumswohnung kaufen möchte, muss man den bestehenden Wohnungseigentumsvertrag der vorhergehenden Wohnungseigentümer akzeptieren.
Deshalb sollte man den bestehenden Wohnungseigentumsvertrag noch vor einem Kauf prüfen. Allerdings können auch die Vereinbarungen eines bestehendes Wohnungseigentumsvertrages von der Eigentümergemeinschaft geändert werden. Hierbei ist allerdings die Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig.
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Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht beim Wohnungseigentumsvertrag prüfen lassen unterstützen?
Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht kann beim Wohnungseigentumsvertrag prüfen lassen gewährleisten, dass alle wichtigen Vertragsinhalte in den Vertrag eingearbeitet werden sowie eindeutig und rechtssicher formuliert werden.
Außerdem kann er auch die Vertragsparteien z. B. zu den Gestaltungsmöglichkeiten informieren. Ferner kann ein Anwalt für Vertragsrecht auch dabei helfen, Unklarheiten bzgl. des Nutzwertgutachtens aufzuklären und eine einvernehmliche Lösung für die Wohnungseigentümer herbeiführen.
Zusätzlich wird er beim Wohnungseigentumsvertrag prüfen lassen natürlich sicherstellen, dass alle relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, eingehalten werden.