Sie sind Anwalt?

Die Freiheitsstrafe in Österreich – Infos, Definition & Rechtslage

Freiheitsstrafe Haftstrafe in Oesterreich

Eine Freiheitsstrafe kann in Österreich für verschiedene Vergehen und für einen kurzen oder langen Zeitraum verhängt werden. Was ist der Unterschied zwischen einer Freiheitsstrafe, einer Haftstrafe und Strafhaft? Wann kriegt man eine Freiheitsstrafe bei einer Geldstrafe und was bedeutet lebenslange Freiheitsstrafe in Österreich? Der folgende Artikel gibt Antworten auf alle relevanten Fragen zum Thema „Freiheitsstrafe“ und erläutert dabei die Unterschiede der Begriffe und unter welchen Umständen bzw. bei welchen Vergehen eine Freiheitsstrafe denkbar ist.

Das Wichtigste in Kürze:

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Freiheitsstrafe?

Die Freiheitsstrafe wird meist auch als Haftstrafe oder Strafhaft bezeichnet. Den Unterschied zwischen Freiheitsstrafe und Haftstrafe erläutern wir Ihnen im nächsten Abschnitt. Die Freiheitsstrafe wird durch ein Urteil vom zuständigen Gericht ausgesprochen und kann nach Lebensdauer oder auf bestimmte Zeit verhängt.

Hinweis!

Eine Freiheitsstrafe ist meist zeitlich begrenzt und beträgt mindestens einen Tag und höchstens zwanzig Jahre. Allerdings ist auch die Höchststrafe möglich: Die lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Freiheitsstrafe ist eine Sanktion des Staates, um auf eine strafbare Handlung oder eine Unterlassung (Delikt) zu reagieren und in entsprechender Art und Weise eine Einschränkung der persönlichen Freiheit des Schuldigen vorzunehmen. Auch wegen einer Verwaltungsstrafe kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden, jedoch nur wenn dies notwendig ist, um den Schuldigen vor weiteren Übertretungen der gleichen Art abzuhalten. In diesem Fall muss die Freiheitsstrafe mindestens 12 Stunden betragen und darf nicht länger als 6 Wochen andauern.

Freiheitsstrafe und StGB – Wie ist die Rechtslage?

Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt in Österreich alle Aspekte des Strafrechts. Wie eine Freiheitsstrafe zu vollziehen ist, regelt hingegen das Strafvollzugsgesetz (StVG). Hier sind auch Regelungen für Haftersatzstrafen, der elektronisch überwachte Hausarrest und die Erbringung gemeinnütziger Arbeiten geregelt. Das Gesetz gilt auch für den Vollzug der Freiheitsstrafen von Jugendlichen, sofern das Jugendschutzgesetz keine anderen Bestimmungen vorsieht.

Da Freiheitsstrafen aufgrund zahlreicher strafbarer Handlungen und Gesetzesverstöße in verschiedenen Rechtsgebieten verhängt werden können, sind die entsprechenden Gesetze des jeweiligen Rechtsgebiets zu beachten.

Wann kriegt man eine Freiheitsstrafe?

Das Strafgesetzbuch nennt eine Vielzahl an Straftaten, für die eine Haftstrafe verhängt werden kann. Meist geht es um Vergehen, die mit einer enormen kriminellen Energie begangen wurden, aber auch minderschwere Delikte können mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Auch für Trunkenheit am Steuer kann unter Umständen eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Anbei sind folgende Straftaten zu nennen:

Bezeichnung der StraftatStrafe & Freiheitsstrafe
BetrugJe nach Schwere und Betrag: Geldstrafe oder
6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
Beleidigung 3 Monate oder Geldstrafe
NötigungGeldstrafe oder 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
Urkundenfälschung1 Monat bis 2 Jahre
Schwerer Raub1 bis 20 Jahre oder lebenslange Haft
Körperverletzung1 bis 15 Jahre
Erpressung6 Monate bis 10 Jahre
Totschlag5 bis 10 Jahre
Mord10 bis 20 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe

Wie ist die Freiheitsstrafe zu verbüßen?

Die Freiheitsstrafe kann je nach Schwere und den jeweiligen Umständen der Tat durch einen Gefängnisaufenthalt oder eine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung verbüßt werden. Je nach Dauer der Freiheitsstrafe sind die Strafen in unterschiedlichen Haftanstalten zu verbüßen.

Eine Freiheitsstrafe kann bedingt oder unbedingt ausgesprochen werden. Mehr dazu im unteren Abschnitt des Artikels. Bei der bedingten Freiheitsstrafe wird die Strafe nicht vollstreckt, sondern eine Probezeit festgelegt. Bei einer unbedingten Freiheitsstrafe muss die Strafe sofort verbüßt werden.

Des Weiteren kann die Haftstrafe auch als elektronisch überwachter Hausarrest (Fußfessel) vollzogen werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Dies ist aber nur möglich, wenn die noch zu verbüßende oder verbleibende Haft nicht mehr als 12 Monate beträgt und zahlreiche Auflagen erfüllt werden.

Wann spricht man von einer Strafhaft?

Die Bezeichnung Strafhaft meint jede Haft, die wegen eines rechtskräftigen Strafurteils verbüßt wird. Wurde vom Gericht eine unbedingte Freiheitsstrafe verhängt oder die bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe widerrufen, muss der Strafvollzug erfolgen. Dieser kann aber auch dann angeordnet werden, wenn der Schuldige eine Ersatzfreiheitsstrafe erhält. Wurde eine Geldstrafe nicht beglichen, kann die Behörde ihn zum Strafantritt auffordern. Jedoch ist diese Form der Strafe keine Haftstrafe, da der Schuldige nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Er kann die Ersatzfreiheitsstrafe jederzeit durch Zahlung der Geldstrafe beenden.

Wie lange dauert es bis zum Haftantritt? Befindet sich der Verurteilte auf freiem Fuß, wird er schriftlich zum Haftantritt aufgefordert und muss diese innerhalb eines Monats antreten.

Was ist eine Ersatzfreiheitsstrafe?

Bei einem Großteil der Strafen handelt es sich um Geldstrafen, die meist von den Schuldigen bezahlt werden. Nur in Einzelfällen kann es passieren, dass der Verurteilte die Geldstrafe nicht zahlen kann oder möchte, dann kann die Behörde das Recht, eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verhängen. Der Schuldige bekommt für die Geldstrafe eine Freiheitsstrafe. Allerdings ist die Ersatzfreiheitsstrafe keine Haftstrafe, da der Schuldige nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sondern lediglich eine Geldstrafe erhielt. Dennoch leistet der Betroffene seine Strafe im Haftvollzug ab. Hat er seine Strafe als Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt, muss er die Geldstrafe nicht mehr bezahlen. Anders als bei einer Haftstrafe kann diese Freiheitsstrafe jederzeit durch Zahlung der Geldstrafe oder Reststrafe beendet oder aufgehoben werden.

Bei jeder Geldstrafe wird im Urteil eine Ersatzfreiheitsstrafe genannt, falls der Verurteilte die Geldstrafe nicht zahlen kann. In Österreich entsprechen zwei Tagessätze der Geldstrafe einem Tag Freiheitsstrafe. Mehr zum Thema Ersatzfreiheitsstrafe können Sie in unserem Leitartikel nachlesen.

Was ist der Unterschied zwischen Haftstrafe und Freiheitsstrafe?

Bei der Verwendung der Begriffe Freiheitsstrafe und Haftstrafe kommt es meist zu Verwirrung. Was ist der Unterschied zwischen Freiheitsstrafe und Haftstrafe? Im alltäglichen Gebrauch meinen die beiden Begriffen oftmals dasselbe, aber sie können durchaus falsch verstanden werden, wenn man von einer Haftstrafe anstatt einer Freiheitsstrafe spricht.

Dies liegt daran, dass mit dem Begriff Haftstrafe meist die Strafe bezeichnet wird, die der Verurteilte im Gefängnis oder einer psychiatrischen Einrichtung verbüßt. Dabei kann eine Freiheitsstrafe völlig unterschiedlich aussehen. Sie kann eine bedingte Freiheitsstrafe sein, die nicht vollzogen wird oder eine Freiheitsstrafe, die als elektronisch überwachter Hausarrest (Fußfessel) erfolgt. Ferner gilt die Ersatzfreiheitsstrafe nicht als Haftstrafe, da der Schuldige nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Hinweis

Mit dem Begriff „Haftstrafe“ ist meist die Unterbringung in einem Gefängnis oder einer psychiatrischen Einrichtung gemeint, wohingegen der Begriff „Freiheitsstrafe“ alle weiteren Haftformen (bedingte Freiheitsstrafe, Fußfessel, Ersatzfreiheitsstrafe) der Freiheitsstrafe benennt.

Kann man eine Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umwandeln?

Die Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umzuwandeln, ist nicht in dem Sinne möglich, wie es sich Verurteilte vorstellen. Ein sogenanntes „Freikommen auf Kaution“ gibt es in Österreich nicht. Obwohl eine Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe umgewandelt wird, sofern die Geldstrafe nicht gezahlt wurde, ist eine Umwandlung der Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe nur bedingt durch die Entscheidung des Gerichts möglich. Ein Täter kann weder wählen, ob er eine Freiheitsstrafe anstatt einer Geldstrafe wünscht noch, ob er eine Geldstrafe anstatt einer Freiheitsstrafe möchte.

Ob eine Haftstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann, ist von der Tat und deren Ausmaß sowie dem Täter selbst abhängig. Bei einer Freiheitsstrafe von maximal 6 Monaten für minderschwere Vergehen kann in sehr seltenen Ausnahmefällen eine Geldstrafe verhängt werden, sofern es sich um einen Ersttäter handelt, der eine äußerst positive Sozialprognose erhält.

Was bedeutet „bedingte Freiheitsstrafe“?

Bei der bedingten Freiheitsstrafe wird die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die bedingte Freiheitsstrafe wird im Strafrecht von einem Gericht gewählt, um eine verhängte Strafe für eine bestimmte Zeit (Probezeit) nicht oder nur teilweise zu vollstrecken. Man spricht davon, dass die Strafe oder ein Teil davon bedingt nachgesehen wurde. Der Verurteilte hat innerhalb dieser Zeit die Möglichkeit, sich zu bewähren. Wird er nicht mehr rückfällig, wird die gesamte Strafe nachgesehen und nicht vollstreckt. Wird er jedoch rückfällig und begeht weitere Straftaten, muss der Straftäter die Haftstrafe antreten.

Voraussetzung dafür ist, dass der Straftäter zu einer maximalen Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Dann kann das Gericht eine Probezeit von mindestens einem Jahr und höchstens 3 Jahren ansetzen. Dabei muss die bloße Strafandrohung genügen, um den Täter von weiteren Strafhandlungen abzuhalten. Wurde eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe verhängt, dann wird meist die Freiheitsstrafe bedingt nachgesehen. Für eine Geldstrafe ist seit 1. Jänner 2016 eine bedingte Strafnachsicht nur für die Hälfte der Strafe möglich.

Bei der Entscheidung des Gerichts, ob eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird bzw. ob ihr bedingt nachgesehen wird, sind viele Faktoren wichtig. Hierbei spielen die Art der Tat, die Person des Straftäters, der Grad der Schuld, das Leben des Täters und sein Verhalten nach der Tat eine Rolle.

Was bedeutet lebenslange Freiheitsstrafe in Österreich?

Die lebenslange Freiheitsstrafe ist in Staaten, in welchen die Todesstrafe abgeschafft wurde, die höchste Strafe im Strafrecht. In Europa ist die lebenslange Freiheitsstrafe in Norwegen, Serbien, Kroatien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Portugal und der Vatikanstadt abgeschafft. Allerdings hat Spanien sie im Jahr 2015 wieder eingeführt. Die einzelnen Staaten verwenden unterschiedliche Bezeichnungen für die lebenslange Haft. Das Strafgesetzbuch der Schweiz spricht von lebenslänglich und das Strafgesetzbuch von Österreich und Deutschland von lebenslang.

Gemäß österreichischer Rechtsprechung kann die Freiheitsstrafe entweder auf bestimmte Zeit (höchstens 20 Jahre) oder auf Lebensdauer verhängt werden. Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann aber nicht gegen Personen verhängt werden, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bei der Freiheitsstrafe kann eine bedingte Entlassung eingeräumt werden, sofern bereits 15 Jahre der Haftstrafe verbüßt wurden und davon auszugehen ist, dass der Straftäter keine weiteren Strafhandlungen begeht. Die Probezeit nach der Entlassung beträgt in diesem Fall 10 Jahre.

Wann werden lebenslange Freiheitsstrafen verhängt?

In der Regel werden Freiheitsstrafen für Straftaten verhängt, die mit Vorsatz begangen wurden und den Tod von mindestens einem Menschen verursacht haben. Eine Ausnahme stellt die Beihilfe zum Selbstmord dar, welche mit maximal 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Doch nicht nur Straftäter von Straftaten, die den Tod eines Menschen zur Folge haben, müssen eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.

Des Weiteren sieht der Gesetzgeber auch für die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und den organisierten Drogenhandel eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bestimmte Kriegsverbrechen gegen Personen wird zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.

Für folgende Straftaten sieht das Strafgesetzbuch Österreichs eine lebenslange Freiheitsstrafe vor:

  • Mord
  • Erpresserische Entführung mit Todesfolge
  • Schwerer Raub mit Todesfolge
  • Brandstiftung mit Todesfolge
  • Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen mit dem Wissen um ihre unmittelbare Benutzung
  • Luftpiraterie mit Todesfolge für eine größere Anzahl von Menschen
  • Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt mit Todesfolge für eine größere Anzahl von Menschen
  • Vergewaltigung mit Todesfolge
  • Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge
  • Völkermord
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Kriegsverbrechen gegen Personen

Für folgende Straftaten sehen Strafbestimmungen anderer Gesetze eine lebenslange Freiheitsstrafe vor:

  • Organisierter Drogenhandel, sofern der Täter eine führende Stellung in der Organisation einnimmt
  • Nationalsozialistische Wiederbetätigung in verschiedenen Varianten bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung

Was passiert bei einer Freiheitsstrafe? – Haftbedingungen

Nachdem der Straftäter die Haftstrafe angetreten hat, unterliegt er strengen Regeln und einem bestimmten Tagesablauf. Gefangene sind zur Arbeit verpflichtet, die allerdings ausreichend vergütet wird. Die Freiheitsstrafe soll eine Rehabilitation des Gefangenen bewirken und ihn zu einem verantwortungsbewussten Menschen machen und ihn davon abhalten, rückfällig zu werden.

Bei Antritt der Strafe dürfen persönliche Gegenstände wie Erinnerungsfotos, der Ehering, eine Armbanduhr oder sonstige kleinere Dinge behalten werden. Ferner dürfen die Gefangenen eigene Bücher, Zeitschriften und Zeitungen haben sowie Nahrungs- und Genussmittel beziehen.

Außerdem dürfen die Verurteilten auch an einem Gottesdienst teilnehmen, Besuche empfangen, Telefonate führen und Briefe schreiben bzw. empfangen. Im Gefängnis werden Zahnbehandlungen durchgeführt und ein Anstaltsarzt kann aufgesucht werden. Sollte ein anderer Arzt gewünscht sein, müssen die Kosten selbst übernommen werden.

Weitere Beiträge die Sie interessieren könnten..
Anwalt benötigt?

Finde und beauftrage den passenden Anwalt für dein Rechtsproblem.

zur Anwaltssuche