1. Tipps
Sie werden, aus welchen Gründen auch immer, als Beschuldigter bzw. Angeklagter in einem Strafverfahren geführt. Besonders für Personen, die noch niemals mit Strafrecht in Kontakt gekommen sind, stellt sich dies in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle als psychische Ausnahmesituation dar.
Das Wichtigste zuerst: Bewahren Sie einen kühlen Kopf und kontaktieren Sie umgehend Ihren Verteidiger. Ein unnötiges Zuwarten kann sich nämlich nachteilig auf Sie auswirken.
Eine Beschuldigten-Stellung im Strafverfahren ergibt sich, unabhängig von Vorsatz-Delikten wie Betrug, Körperverletzung, etc., oftmals schneller als erwartet. Beispielsweise bringt bereits ein Verkehrsunfall mit Personenschaden ab einem gewissen Grad ein Strafverfahren für den Unfallverursacher mit sich.
Das anzuvisierende Ziel nach Einleitung eines Strafverfahrens ist naturgemäß das bestmögliche Ergebnis. Je nach Sachverhalt beispielsweise also die Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren, ein Freispruch, eine diversionelle Erledigung oder aber eine besonders milde bzw. geringe Strafe.
Essentiell ist dabei aus meiner Sicht, sich der Tatsache bewusst zu werden, dass die Weichenstellung für das Ergebnis eines Strafverfahrens nicht erst in der Hauptverhandlung vor Gericht stattfindet, sondern oftmals bereits viel früher, nämlich im Ermittlungsverfahren (Polizei / Staatsanwaltschaft). In der Hauptverhandlung entscheidet der zuständige Richter auf Basis der Ergebnisse des vorangegangenen Ermittlungsverfahrens. Im Zuge der Verhandlungsvorbereitung verschafft sich der Richter naturgemäß bereits einen ersten Eindruck über die Schuldfrage. Dieses etwaig für den Angeklagten negative Bild zu revidieren, ist im Nachhinein oftmals sehr schwierig.
Es gilt daher: Bereits zu Beginn eines Strafverfahrens empfiehlt sich die Beiziehung eines Verteidigers. Gemeinsam ist eine allumfassende Verteidigungsstrategie zu erarbeiten, wobei sämtliche in Frage kommenden entlastenden Beweismittel nach Möglichkeit bereits an dieser Stelle zu nennen sind. Hinzu kommt, dass der Verteidiger neben seiner Beratungsfunktion auch die Aufgabe wahrzunehmen hat, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu überwachen. Gerade im Hinblick auf Maßnahmen im Ermittlungsverfahren wie eine Hausdurchsuchung, eine Personendurchsuchung (etwa im Zusammenhang mit Suchtmittel/Drogen) ist dies eine ganz wesentliche Aufgabe.
2. Kosten
Zur Kostenfrage: Naturgemäß fallen für die Vertretung im Strafverfahren Kosten an, diese sind grundsätzlich tariflich vorgegeben. Es empfiehlt sich jedenfalls mit dem Rechtsanwalt, welcher zur Vertretung beauftragt wurde, die Kostenfrage gleich zu Beginn zu klären. Alternativ besteht beispielsweise die Möglichkeit eines Pauschalhonorars. Je nach Sachverhalt ist die für den Betroffenen günstigste bzw. zweckmäßigste Variante anzustreben.
Hervorzuheben ist auch, dass im Falle eines Freispruches die Möglichkeit eines (teilweisen) Kostenersatzes durch die Republik Österreich besteht. Auch übernehmen – so vorhanden – oftmals Rechtsschutzversicherungen die angefallenen Kosten, sofern das Strafverfahren erfolgreich beendet wird.
3. Zusammenfassung
Kurz zusammenfassend lässt sich daher sagen:
Ruhe bewahren und bedacht vorgehen. Möglichst früh im Verfahren einen Verteidiger beiziehen und eine allumfassenden Verteidigungsstrategie entwickeln. Kostenfrage gleich zu Beginn abklären, dies je nach Sachverhalt. Bestmöglichen Erfolg erzielen.
Ich zähle das Strafrecht bzw. die Strafverteidigung als eines meiner Fachgebiete bzw. eine meiner Leidenschaften. Bereits meine Diplomarbeit habe ich der Verteidiger-Beiziehung im Ermittlungsverfahren gewidmet.
Als in Salzburg angesiedelter Rechtsanwalt vertrete ich im Strafverfahren Mandanten in ganz Österreich. Nehmen Sie daher jederzeit gerne Kontakt für ein unverbindliches Erstgespräch mit mir auf oder besuchen Sie mich auf der Kanzlei-Homepage unter www.r-b-s.at .
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt. Sämtliche Angaben beziehen sich jedoch auf Angehörige beider Geschlechter.
© RA Mag. David Bernhofer