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Häusliche Gewalt in Zeiten von Corona

Alle zusammen?

In den Zeiten des Daheimbleibens, des Home Office und Home-Schooling kann es verstärkt zu familiären Eskalationen kommen. Wo Gewalt früher bereits ein Thema war, flackern solche Tendenzen unter Umständen verstärkt auf, wenn Familienmitglieder mehr zusammen sind.

Was tun bei häuslicher Gewalt?

Wenn ein Familienmitglied gewalttätig wird, kann umgehend Hilfe in Anspruch genommen werden. Die zuständige Polizei kann kontaktiert werden. Die Wegweisung des gewalttätigen Familienmitgliedes ist oft leicht zu erreichen. Dies bedeutet, dass das gewalttätige Familienmitglied die Wohnung und unmittelbare Nahbereiche (zB Arbeitsstelle, Schule, Kindergarten etc.) für einen bestimmten Zeitraum nicht betreten darf.

Wenn eine Wegweisung nicht erreicht werden kann, ist der eigene Auszug und unter Umständen der Weg in eine (Frauen)notwohnung, die es in zahlreichen Städten gibt, eine Alternative.

Beweissicherung

Wesentlich ist in jedem Fall die Aufnahme von Beweisen. Am Besten werden Verletzungen ärztlich dokumentiert, dann liegt eine objektive Grundlage vor. Ansonsten können Verletzungen auch fotografiert werden. Auch Zeugen, die bestimmte Vorgänge gesehen haben oder Angaben dazu machen können, sollten mit vollständigem Namen und Adresse notiert werden.

Gerichtliches Strafverfahren

Sobald die Polizei mit dem Sachverhalt konfrontiert wird, läuft das gerichtliche Strafverfahren automatisch. Eine „Zurücknahme“ der Anzeige ist in Fällen von körperlicher Gewalt nicht mehr möglich. Das Verfahren läuft von Amts wegen.

Die Aussage des Opfers vor der Polizei ist eine wesentliche Grundlage für die Verurteilung des Täters. Wenn es dann zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, muss das Opfer nochmals vor Gericht aussagen. Dies ist in den meisten Fällen ohne direkte Anwesenheit des Täters als kontradiktorische Einvernahme möglich. Der Täter sieht das Opfer dann nicht direkt, sondern lediglich über Videokonferenz. 

Zur Strafverhandlung selbst muss das Opfer in der Folge nicht mehr kommen, sondern wird vor Gericht die Videoaufnahme der kontradiktorischen Einvernahme abgespielt.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Grundsätzlich sind Strafverhandlungen öffentlich. Jeder kann dabei sein und sich davon überzeugen, dass Unrecht bestraft wird. Bei besonderen Interessen kann die Öffentlichkeit in bestimmten Phasen einer Strafverhandlung auf Antrag ausgeschlossen werden.

Urteil

Ein Strafverfahren endet meist mit Urteil, nämlich einer Verurteilung oder einem Freispruch. Wenn das Gericht nicht völlig überzeugt ist von der Schuld des Täters, muss es im Zweifel freisprechen. Von vielen Opfern wird dies fälschlicherweise so ausgelegt, dass man ihnen nicht glaubt. Dem ist aber nicht so. 

Bei vielen Fällen häuslicher Gewalt gibt es nur zwei Personen, die dabei waren, nämlich den Täter und das Opfer. Bei möglichen Widersprüchen kann es durchaus auch zu einem Freispruch des Täters kommen – was nicht bedeutet, dass der Täter die Tat nicht begangen hat.

Hilfsangebote

Wer häusliche Gewalt erleidet, dem stehen zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Opfer einer Straftat haben zudem Anspruch auf kostenfreie juristische Prozessbegleitung!

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