Die Debatte um die Impfung spaltet derzeit die Gemüter. Dieses Thema ist mit vielen Ängsten und Variablen verbunden.
Wenn schon die allgemeine Debatte zu dem Thema unter Freunden mitunter schwierig ist, so wird dies noch einmal konfliktbehafteter wenn Eltern über die Impfung ihres gemeinsamen Kindes diskutieren. Bereits ansonsten recht harmonisch miteinander verbundene Eltern können sich hier heftig in die Haare kommen.
Zu einem Grabenkampf der hässlichsten Art wird die Impfdiskussion leider oft bei getrennt lebenden Eltern. Bei vielen Trennungen war ja gerade die unterschiedliche Lebenseinstellung der Grund für die Separation. Eine Differenz der Eltern, welche bei diesem Thema nun wieder voll entflammt. Dies leider auf dem Rücken der Kinder.
Aktuell ist nun für die Altersgruppe ab 12 Jahren neben dem Impfstoff von Pfizer/ BionTech für die Altersgruppe auch Moderna als Impfstoff zu gelassen.
Klar ist, sind sich Eltern über die Covid 19 Impfung ihres unmündigen minderjährigen Kindes und den Impfstoff einig, so wird dies grundsätzlich geimpft. Der Arzt wird jedoch dann von der Impfung absehen, wenn das Kind selbst sich bei dem Impftermin weigert und eindeutig zu verstehen gibt, dass es nicht geimpft werden möchte. Der Kindeswille ist grundsätzlich beachtlich.
Alleinige Obsorge
Hat ein Elternteil die alleinige Obsorge, so kann dieser alleine über die Impfung des Kindes entscheiden. Der andere Elternteil ist über die Impfung zu informieren.
Gemeinsame Obsorge
Bei der gemeinsamen Obsorge kann grundsätzlich jeder Elternteil das Kind impfen lassen. Für den Arzt, vorausgesetzt das Kind selbst spricht sich nicht eindeutig gegen die Impfung aus, reicht die Zustimmung eines Elternteils.
Der der Impfung nicht zustimmende Elternteil kann bei Gericht versuchen diese abzuwenden .Dies indem er (gesundheitliche) Gründe des Kindes ( zB Allergie des Kindes), welche gegen die Impfung sprechen, ins Treffen führt. Dies verbunden mit den erforderlichen Anträgen zur Erlassung von Einstweiligen Maßnahmen. Eine derartige Einstweilige Maßnahme könnte in etwa die Auferlegung einer gemeinsamen Erziehungsberatung sein, bei welcher, allenfalls unter Hinzuziehung eines medizinischen Expertens, Pro und Contras einer Impfung für das jeweilige Kind abgewogen werden. Wenn die Erziehungsberatung keinen Konsens bringt, wird letztlich wohl ein medizinisches Gutachten den Ausschlag geben. In dem Gutachten wird u.a. zu berücksichtigen sein ob das Kind einer Covid 19 Risikogruppe angehört und ob medizinische Indikatoren gegen die Impfung sprechen.
Grundsätzlich umfasst die Obsorge auch die Entscheidung in medizinischen Belangen. Wenn jedoch in etwa ein mündiges minderjähriges Kind sich impfen lassen möchte, ein Elternteil diese Impfung aber partout nicht will, obwohl keine konkreten Gründe dagegen sprechen, könnte dies dazu führen, dass diesem Elternteil im Bereich der medizinischen Belange die Obsorge entzogen wird. Die Entscheidung in medizinischen Belangen käme dann dem anderen Elternteil künftig alleine zu.
Gemeinsame Auseinandersetzung der Eltern zu dem Thema Impfung wichtig
Generell ist eine gemeinsame Auseinandersetzung mit dem Thema Impfung, begleitet von Professionisten, äußerst ratsam. Dafür bedarf es nicht der Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Ein Gespräch bei welchem die Eltern versuchen sich wechselseitig zu zu hören, aussprechen zu lassen und die einzelnen Argumente abgewogen werden. Eine fundierte abgestimmte Entscheidung entlastet nicht zuletzt vor allem das Kind, und nimmt diesem Ängste. Zu bedenken ist, dass Ängste der Impfperson auch Auswirkung auf allfällige Impfreaktionen haben können.
https://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin-ernaehrung/welche-rolle-spielt-angst-vor-nebenwirkungen-bei-einer-corona-impfung-17399897.html
Klar ist, dass beim Auftreten von heftigen Nebenwirkungen ( wobei es dann mitunter schwierig sein wird festzustellen, ob für diese tatsächlich die Impfung ursächlich war) dies der Impfung widersprechende Elternteil zum Anlass nehmen wird, einen heftigen Pflegschaftsstreit vom Zaun zu brechen. Das Kind leidet dann nicht nur an den Nebenwirkungen, sondern auch unter dem Streit seiner Eltern. Auch vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich also dringend, dass sich Eltern betreffend der Impfung möglichst abstimmen.
Die Erziehungsberatung sollte auch dazu genutzt werden einzelne Risiken, wie zB (Auslands)feriencamp des Kindes gemeinsam zu besprechen.
Mündiges minderjähriges Kind ( also ab 14 Jahren) kann selbst über Impfung entscheiden.
Ist das Kind minderjährig, also ab 14 Jahren, kann es selbst entscheiden ob es sich impfen lassen möchte oder nicht. Das Kind kann sich also auch ohne Zustimmung der Eltern impfen lassen. Die Impfärzte sind angehalten, Jugendliche verstärkt über die Impfung alters- und entwicklungsgerecht aufzuklären.
Der Gesundheitsminister Mückstein empfiehlt aktuell die Covid 19 Impfung für Jugendliche. Das deutsche Robert Koch Institut empfiehlt diese Kinder und Jugendlichen im Alter von 12-17 , bei welchen aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko besteht Eine generelle Impfempfehlung für Jugendliche spricht das Robert Koch Institut, so deren homepage ( noch) nicht aus,
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Dies da die Daten welche der deutschen ständigen Impfkommission ( kurz STIKO), betreffend Kinder und Jugendliche vorliegen, derzeit noch begrenzt sind.
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html
Eine Empfehlung stellt im Normalfall für Eltern keine Verpflichtung dar ihr Kind impfen zu lassen. Hier kommt es aber eben immer auf den Einzelfall an. Mitunter kann aufgrund eines erhöhten Risikos eine „Risiko Nutzen“ Abwägung im Einzelfall doch eben eindeutig für eine Impfung sprechen, und könnte eine Zustimmung der Eltern zur Impfung, allenfalls vom Gericht ersetzt werden.
https://wien.orf.at/stories/3108948/
Covid-19-Impfung für Kinder ohne Zeitdruck
https://orf.at/stories/3222159/
EMA gibt Impfstoff ab zwölf frei