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Klimabonus – So ist die Gesetzeslage

Am 1.3.2022 trat das Klimabonusgesetz in Kraft. Alle Personen, die im Kalenderjahr, für das der regionale Klimabonus zumindest 183 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben sind anspruchsberechtigt.

Der Klimabonus wird einmal jährlich für jedes Kalenderjahr ausbezahlt. Die erste Auszahlung erfolgt für das Jahr 2022. Der regionale Klimabonus dient der Deckung eines Sonderbedarfs, der sich aus der Bepreisung von Treibhausgasemissionen gemäß NEHG 2022 ergibt.

Familienbeihilfe

Für Personen, für die im Kalenderjahr, für das der regionale Klimabonus ausbezahlt wird, mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wurde und die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt die Auszahlung an jene Person, die die Familienbeihilfe bezieht.

Nicht-österreichische Staatsbürger

An Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, wird der Klimabonus nur dann ausbezahlt, wenn sie sich nach den Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes oder nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten.

Höhe des Auszahlungsbetrages

Die Höhe des Klimabonus beträgt € 100,00. Für gewisse Gebiete gibt es zusätzlich einen prozentualen gestaffelten Regionalausgleich. Personen, für die die Familienbeihilfe bezogen wird und die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, erhalten im Jahr 2022 € 50,00 sowie gegebenenfalls 50% des Regionalausgleichs.

Auszahlung

Der Klimabonus wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte ausbezahlt. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

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