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Kündigung eines Mieters bei Weitervermietung über Airbnb – Ist das möglich?

Mieter hat Schlüssel in der Hand

Ob und unter welchen Umständen Mieter ihre Wohnung auf der Onlineplattform „Airbnb“ vermieten dürfen, ist eine häufige Frage, die nun der Oberste Gerichtshof in einer jüngst ergangenen Entscheidung (7 Ob 189/17w) beantwortet hat.

Der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ist zu entnehmen, dass ein Vermieter dem Mieter das Mietverhältnis kündigen kann, wenn der Mieter die Wohnung an Dritte gegen ein unverhältnismäßig hohes Entgelt vermietet; es liegt diesfalls der in § 30 Abs. 2 Ziff. 4, zweiter Fall MRG verankerte Kündigungsgrund vor, welcher die Weitergabe einer Wohnung gegen einen überhöhten Mietzins vorsieht.

Im konkreten Anlassfall hatten die Mieter einer in der Innenstadt gelegenen mehr als 200 m² großen Wohnung ein Zimmer der Wohnung dauerhaft für EUR 1.000,00 untervermietet und die restlichen Zimmer über Airbnb für maximal 11 Personen (für EUR 229,00 bis EUR 249,00 pro Nacht angeboten), während sie selbst für die Wohnung eine Bruttomonatsmiete von EUR 2.400,00 bezahlten. Samt aller Aufwendungen betrug die Bruttomonatsmiete nur EUR 122,00 pro Tag, wobei sie demgegenüber (sowohl durch die dauerhafte Untervermietung als auch über Airbnb) Gewinne von EUR 350,00 bis EUR 425,00 pro Tag erzielten.

Der Oberste Gerichtshof erkannte diesbezüglich ein Missverhältnis zwischen der Bruttomiete und den Erlösen durch die Untervermietung, so dass der Kündigungsgrund nach § 30 Abs. 2 Ziff. 4, zweiter Fall MRG verwirklicht wurde.

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