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Kurzzeitvermietung (Airbnb)

Die zentrale Frage lautet: Reicht eine allgemeine Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft zur gewerblichen Kurzzeitvermietung aus, oder ist für jedes einzelne Verfahren eine gesonderte Genehmigung erforderlich?

Hier einige wichtige Hinweise, die Sie als Wohnungseigentümer beachten sollten:

  1. Prüfen Sie den Wohnungseigentumsvertrag: Stellen Sie sicher, dass im Vertrag eine klare und spezifische Zustimmung zur gewerblichen Kurzzeitvermietung enthalten ist.
  2. Überprüfen Sie die Bestimmungen der Wiener Bauordnung: Der § 129 Abs. 1a der Wiener Bauordnung ist entscheidend und gibt genauere Vorgaben zur Kurzzeitvermietung.
  3. Derzeitige Rechtsansicht der Behörden: Die Magistratsabteilung 37 fordert momentan für jede gewerbliche Kurzzeitvermietung eine separate Genehmigung. Diese Auffassung könnte sich auch auf Ihre Situation auswirken, wenn Sie keine explizite Zustimmung für jede einzelne Vermietung haben.
  4. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten: Aufgrund der offenen Fragen und der fehlenden höchstgerichtlichen Judikatur ist es sinnvoll, sich frühzeitig juristisch beraten zu lassen, um etwaige Unsicherheiten oder rechtliche Risiken zu vermeiden.
  5. Verfolgen Sie die aktuellen Entwicklungen: Wir werden für Sie die kommenden Entscheidungen genau verfolgen. Bis zur endgültigen Klärung der Rechtsprechung ist es wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben und Ihre Vermietungsstrategien entsprechend anzupassen.

 

Wir empfehlen Ihnen, diese Punkte zu berücksichtigen und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und mögliche rechtliche Komplikationen vermeiden.

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