Sie sind Anwalt?
War dieser Artikel
hilfreich für Sie?

Ruhen eines Unterhaltsanspruchs während des Bestehens einer Lebensgemeinschaft – Ist das möglich?

Zerrüttete Lebensgemeinschaft

Zunächst ist zu klären, wann eine Lebensgemeinschaft besteht. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass eine allgemein gültige Definition der Lebensgemeinschaft fehlt, doch nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes wird unter einer Lebensgemeinschaft ein jederzeit lösbares familienrechtsähnliches Verhältnis verstanden, das der Ehe nachgebildet aber von geringerer Festigkeit ist.

Diese setzt neben einer Geschlechts- auch eine Wohn- und
Wirtschaftsgemeinschaft voraus, wenn auch diese in unterschiedlich intensiver Ausprägung vorhanden sein können oder eine der drei angeführten Gemeinschaften fehlt. 

Eine Wohngemeinschaft liegt vor, wenn die Lebensgefährten tatsächlich in einer Wohnung leben, die ihr dauernder gemeinsamer Lebensmittelpunkt sein soll und muss diese über die bloßen „Nebenerscheinungen“ der intimen Beziehung hinausgehen. Es schadet jedoch nicht, wenn einer der beiden nicht jeden Tag in die Ehewohnung zurückkehrt z. B. wegen regelmäßiger beruflicher Auswärtstätigkeit. 

Eine Wirtschaftsgemeinschaft ist sowohl von einer zwischenmenschlichen (wechselseitige Unterstützung und Beistandsleistung) als auch einer wirtschaftlichen Komponente (z. B. gemeinsames Konto) geprägt. Grundsätzlich gilt, dass bei Bestehen einer Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten der Unterhaltsanspruch gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten ruht.

Anwaltssuche

Anwalt benötigt?

Passende Anwälte in unserer Anwaltssuche finden
Anwaltssuche
Anwalt benötigt?
Passende Anwälte in unserer Anwaltssuche finden