Nach Jeff Bezos steht nun auch Bill Gates vor der Scheidung.
Stand per 16.4.2021 wird Gates‘ Vermögen mit 131,4 Milliarden US-Dollar, 108 Milliarden Euro, angesetzt. Bill Gates ist derzeit der viertreichste Mann der Welt.
Einen (vorehelichen) Ehevertrag soll es den Medien nach bei den Gates nicht geben, jedoch soll bereits eine Trennungsvereinbarung getroffen worden sein.
Auch in Österreich entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Trennungsvereinbarung (oder auch Ehevertrag während der Ehe), mit welchem sie offiziell verheiratet bleiben. Der Bezeichnung des Vertrags als Trennungsvereinbarung oder Ehevertrag kommt als solches keine weitere rechtliche Bedeutung hinzu, entscheidend ist vielmehr der Inhalt der Vereinbarung.
Mit einer Trennungsvereinbarung oder einem Ehevertrag (welcher eben auch während aufrechter Ehe abgeschlossen werden kann), zusammengefasst sogenannte Vorwegvereinbarung genannt, können die Vermögensverhältnisse und im beschränkten Ausmaß auch der Ehegattenunterhalt geregelt werden. So können bereits, dies ohne Scheidung, Liegenschaften übertragen werden. Sollen diese Regelungen auch für den Fall einer Scheidung Bestandkraft haben, so ist dies in der Vereinbarung festzuhalten. Anderenfalls könnten bei einer Scheidung geschenkte Liegenschaften vom Ehepartner rückgefordert werden. In einer Vorwegvereinbarung wird meist festgehalten, dass sich die Partner wechselseitig ihrer ehelichen Verpflichtungen (z.B. Treue) begeben und aus einem getrennten Wohnen keine nachteiligen Rechtsfolgen abgeleitet werden. Denn grundsätzlich stellt das während der Ehe eigenmächtige Ausziehen einen schwerwiegenden Verschuldensgrund dar, nämlich das sogenannte böswillige Verlassen, mit welchem gravierende nachteilige Rechtsfolgen verbunden sind.
Möglich wäre es die Vorwegvereinbarung auch als Gerichtsvergleich abzuschließen, was hinsichtlich der zu bezahlenden Gebühren durchaus Sinn macht.
Wenn das Vermögen auch Liegenschaften umfasst, so empfiehlt es sich die für die Liegenschaftsübertragung erforderlichen Rechtserklärungen in einem gesonderten Vertrag festzuhalten. Denn wenn der Ehevertrag selbst der Titel für die Liegenschaftsübertragung ist, so muss man sich bewusst sein, dass der Vertrag in seiner Gesamtheit jedermann zur Einsicht offensteht. Den Umstand, dass man sich wechselseitig der Treue entbunden hat, möchte man aber mitunter nicht jedermann wissen lassen.
Spielt sich das Eheleben auf verschiedenen Kontinenten oder auch verschiedenen Ländern ab und ist sohin die wechselseitige Anerkennung von derartigen Vereinbarungen nicht gegeben, so empfiehlt es sich diese Vereinbarung parallel in den betreffenden Ländern abzuschließen bzw. zumindest die Einhaltung der inländischen Vereinbarung, z.B. durch ein treuhändig erlegtes Vermögen, abzusichern.
Wer schließt in der Praxis nun überhaupt eine Trennungsvereinbarung oder Ehevertrag während der Ehe ab? Oft kommt es zu einem solchen Vertrag, wenn die Ehe bereits in Schieflage geraten ist, aber einer noch nicht die Scheidung will oder beide hoffen, dass sie die Ehekrise bewältigen und sich noch Zeit geben wollen. Dies in etwa um eine Paartherapie zu absolvieren.
Manche wollen sich aus beruflichen oder sozialen Gründen nicht scheiden lassen. So fürchten noch immer Menschen Nachteile aufgrund einer Scheidung. Dies weil eine Scheidung nicht von der Partei, von dem Netzwerk gewünscht oder dem Arbeitgeber gewünscht sei. Beamte haben eine Änderung ihres Personenstands, und so eben auch eine Scheidung, ihrem Arbeitgeber zu melden. Schon des Öfteren sagte mir ein Mandant, dass eine Scheidung einer beruflichen Beförderung im Wege stünde. Manche fürchten durch eine Scheidung auch Probleme für ihre Kinder. Dies in etwa wenn sie ein Kind in einer gewissen Schule anmelden. Manch einen hält gar die Vorstellung die betagte Mutter/ Großmutter nicht belasten zu wollen von einer Scheidung ab. Viele wollen aber auch einfach aus pragmatischen Gründen miteinander verheiratet bleiben. Denn während aufrechter Ehe gibt es im Ablebensfall wechselseitig erbrechtliche Ansprüche und sozialversicherungsrechtliche Ansprüche (Stichwort Witwenpension), zudem sind viele beim Partner mitkrankenversichert.
Immer wieder höre ich von Klienten, dass diese meinen mal getrennt wohnen zu wollen, um zu schauen wie es ihnen ohne einander geht. Es ist sicher gut und auch wichtig sich einer Partnerschaft gewisse Freiräume einzuräumen. Ein Wochenende allein zu verbringen oder einen Kurztrip mit Freunden zu machen. In der Praxis zeigt sich aber, dass für viele das getrennte wohnen in Wahrheit eine Scheidung auf Etappen ist. Denn auf längere Zeit getrennt wohnen, ohne einem Commitment oder Arbeiten an der Beziehung (dies in etwa mit einer von beiden Seiten ernst gemeinten Paartherapie), verfestigt meist nur den Wunsch eben nicht mehr miteinander leben zu wollen.
Mitunter hält auch jemand deshalb an einer Ehe fest, um sich nicht der Forderung eines neuen Partners nach Eheschließung stellen zu müssen. In der Praxis drängt die Geliebte auf Scheidung, der Mann erzählt dieser dann die Geschichte von der armen Frau und den Kindern, welche die Scheidung psychisch nicht verkraften würden. Tatsächlich ist es jedoch der Mann selbst, der gar nicht die Scheidung möchte, da er sich den nochmaligen Gang zum Standesamt ersparen möchte.
Mögen auch viele Befürchtungen überzogen oder gar unbegründet sein, und ist es psychisch oft sehr wohltuend einen klaren Schnitt zu setzen, so hilft es vielen zu wissen, dass man Rechtssicherheit nicht nur mit einer Scheidung, sondern auch mit einer Vorwegvereinbarung erreichen kann. Letztere allerdings mit der Einschränkung, dass deren Inhalt im Fall einer Scheidung der richterlichen Nachprüfung unterzogen wird. Das Gericht kann von dieser dann eine abweichende Entscheidung treffen, wenn die Vereinbarung z.B. eine Partei gröblich benachteiligend ist.