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Wer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer?

Als handelsrechtliche Geschäftsführer: in einer GmbH ist man das zentrale Organ der Gesellschaft, das sowohl die internen Geschäfte führt als auch die GmbH nach außen vertritt. Diese Rolle umfasst die Verantwortung für die tägliche Unternehmensführung, die Repräsentation der Gesellschaft bei Verhandlungen außergerichtlich oder vor Gericht sowie die internen Aufgaben wie Buchführung, Aufstellung des Jahresabschlusses, Einberufung von Generalversammlungen und die Anmeldung von Änderungen im Firmenbuch. Außerdem besteht die Verpflichtung, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, falls das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. 

Diese Aufgaben bringen eine große Verantwortung mit sich, insbesondere in Bezug auf die Haftung. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer haftet gegenüber der Gesellschaft dafür, die Pflichten mit der Sorgfalt einer ordentlichen Geschäftsleitung zu erfüllen. Dabei muss das Wohl der GmbH gewahrt bleiben, und die ordnungsgemäße Unternehmensführung ist sicherzustellen. Fehlerhafte Angaben im Firmenbuch, Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot oder das Versäumnis, rechtzeitig ein Insolvenzverfahren zu beantragen, können zu persönlicher Haftung führen.

Zusätzlich gibt es Situationen, in denen eine Haftung nach außen denkbar ist. Dies ist der zB der Fall, wenn Gesetze, die Gläubiger schützen sollen, schuldhaft verletzt werden, wie durch falsche Angaben beim Firmenbuch oder aufgrund einer verspäteten Insolvenzanmeldung. Eine Haftung gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern oder im Falle strafrechtlicher Vergehen ist ebenfalls möglich. 

Bei der Erteilung einer Weisung durch die Gesellschafter besteht die Verpflichtung, diese grundsätzlich zu befolgen, aber auch kritisch zu hinterfragen. Sollte die Weisung nämlich den Interessen der Gesellschaft schaden, nicht rechtsgültig zustande gekommen sein oder strafrechtlich bedenklich sein, ist darauf hinzuweisen. In diesem Zusammenhang gilt das Prinzip des „denkenden Gehorsams“ – es ist nicht zulässig, blind den Anweisungen zu folgen, sondern deren Rechtmäßigkeit und Folgen müssen geprüft werden.

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