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Diebstahl oder Raub – worin liegen die Unterschiede?

Mag. Sascha Flatz 1010 Wien Rathausturm

Im österreichischen Recht wird zwischen den Delikten des Diebstahls, des räuberischen Diebstahls sowie des Raubes unterschieden. Worin sich diese Delikte im Wesentlichen unterscheiden, mit welchen Strafen jeweils zu rechnen ist und welche Praxisbeispiele es hierzu gibt, erfahren Sie im folgenden Interview mit Mag. Sascha Flatz, Rechtsanwalt und Strafrechtsexperte in 1010 Wien.

anwaltfinden.at: Herr Mag. Flatz könnten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?

Ich habe ursprünglich Koch und Restaurantfachmann gelernt und mich dann entschlossen Rechtswissenschaften zu studieren, da ich den Beruf des Rechtsanwaltes schon immer sehr spannend fand. Im Jahr 2008 habe ich dann das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien abgeschlossen und im Jahr 2012 die Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg abgelegt. Seit 2014 bin ich als selbständiger Rechtsanwalt in Wien tätig. Ich habe mich dann von Beginn an auf die Rechtsgebiete Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Medizinrecht und Familienrecht spezialisiert, da diese mich am meisten interessierten. 

 

anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Rechtsanwalt im Strafrecht – worin sehen Sie die größten Herausforderungen dieses Berufes?

Im Strafrecht geht es um die Existenz der Menschen, die zerstört werden kann und steht daher für die Angeklagten viel auf dem Spiel. Dazu kommt, dass die Strafverfolgungsbehörden oft mit Drohungen und Angst arbeiten, um die Verdächtigen einzuschüchtern. Daher ist es als Strafverteidiger sehr wichtig, die Rechte des Beschuldigten sowie die Rechte der Strafverfolgungsbehörden zu kennen, um diesen sofort die gesetzlichen Grenzen aufzuzeigen, wenn sie den Verdächtigen in seinen Rechten beschneiden wollen oder ihre Kompetenzen überschreiten. Als Rechtsanwalt ist es wichtig, den Mandanten entschlossen zu verteidigen und ihm die Angst zu nehmen.

Man braucht zudem auch eine gute Menschenkenntnis, um abschätzen zu können, wie der Mandant vor Gericht reagieren wird und was ihm zumutbar ist und was nicht. Danach ist auch die Verteidigungsstrategie auszurichten. Zusätzlich ist es notwendig, einschätzen zu können, wie das Gericht urteilen wird, um eventuell noch die Verteidigungsstrategie während der Verhandlung zu ändern und zum Beispiel doch ein Geständnis abzulegen.

 

anwaltfinden.at: Was versteht man unter einem Diebstahl bzw. wie definiert das Strafgesetzbuch (StGB) Diebstahl?

Das Gesetz definiert Diebstahl wie folgt: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, erfüllt den Tatbestand des einfachen Diebstahls und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten zu bestrafen.

In der Praxis handelt es sich hierbei häufig um Massendelikte wie Ladendiebstahl. Bei einem erstmaligen Diebstahl wird dem Täter oft eine Diversion angeboten. Das bedeutet der Täter bezahlt einen Geldbetrag oder leistet Sozialarbeit und wird das Strafverfahren ohne Schuldspruch beendet. Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt keine formelle Verurteilung und keine Eintragung im Strafregister. Erst wenn man mehrmals beim Ladendiebstahl ertappt wurde oder der gestohlene Gegenstand einen beträchtlichen Wert hatte, enden Strafverfahren mit einem Strafurteil. Dabei kommt es dann auf die Milderungsgründe und auf den Wert des gestohlenen Gutes an, wie hoch die Strafe ausfallen wird. Sobald sich ein Opfer wehrt, oder der Täter es bedroht, liegt allerdings ein räuberischer Diebstahl oder sogar ein Raub vor, dann ist die Strafandrohung viel höher.

 

anwaltfinden.at: Wann spricht man in diesem Zusammenhang von einem schweren Diebstahl?

Ein schwerer Diebstahl liegt dann vor, wenn der Wert der gestohlenen Sache über € 5.000,00 liegt. Das ist der Hauptanwendungsbereich in der Praxis.

Wenn allerdings Gegenstände während einer Feuersbrunst oder Überschwemmung gestohlen werden, liegt ebenfalls ein schwerer Diebstahlt vor. Das kommt in Österreich allerdings sehr selten vor.

Was allerdings in Österreich häufiger vorkommt, ist, dass Gegenstände aus einem zur Religionsausübung dienenden Raum gestohlen werden, wie beispielsweise aus einer Kirche, oder Synagoge. Dann liegt ebenfalls ein schwerer Diebstahl vor und ist dies den Tätern oft gar nicht bewusst.

Auch wenn man eine Sache von einem allgemein anerkannten wissenschaftlichen Wert oder künstlerischen Wert stiehlt, liegt ein schwerer Diebstahl vor.

Die Freiheitsstrafe bei schwerem Diebstahl beträgt bis zu drei Jahre. Wer eine Sache stiehlt, deren Wert über € 300.000,00 übersteigt, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Letzteres kommt in der Praxis jedoch eher selten vor. 

 

anwaltfinden.at: Darüber hinaus gibt es noch den räuberischen Diebstahl – wie wird dieser definiert?

Der Unterschied zwischen einem räuberischen Diebstahl und einem einfachen Diebstahl liegt darin, dass man bei einem einfachen Diebstahl jemandem etwas wegnimmt, ohne dabei Gewalt anzuwenden. Bei einem räuberischen Diebstahl wird der Täter hingegen beim Diebstahl ertappt und wendet dann Gewalt an oder droht mit Gefahr für Leib oder Leben, um die weggenommene Sache behalten zu können.  

Ein räuberischer Diebstahlt wird viel strenger bestraft, da Gewalt oder Drohungen im Spiel sind und dies für die Opfer viel traumatisierender ist. Der Strafrahmen liegt bei räuberischem Diebstahl bei sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Hat der räuberische Diebstahl eine schwere Köperverletzung des Opfers zur Folge, droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren.  

In der Praxis kommt häufig der Handtaschendiebstahl vor. Stiehlt der Täter vom Opfer die Handtasche, ohne Gewalt, weil das Opfer es beispielsweise nicht merkt, liegt einfacher Diebstahl vor. Bemerkt das Opfer den Diebstahl und hält den Täter fest und wird dann von diesem weggestoßen oder bedroht, liegt ein räuberischer Diebstahl vor.

 

anwaltfinden.at: Wann spricht man von einem Raub und mit welchen Strafen geht dieser einher?

Von einem Raub spricht das Strafgesetzbuch, wenn jemand mit Gewalt gegen eine Person oder durch eine Drohung einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt. Raub wird in Österreich sehr streng bestraft und zwar mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

Das bedeutet, wenn ich jemanden auffordere, dass er mir sein Handy oder seine Geldbörse gibt und ich ihm androhe, ihn ansonsten zu verprügeln, liegt ein klassischer Raub vor.

Viele Menschen sind sich nicht darüber im Klaren, dass Raub so streng bestraft wird. In Wien bezeichnen es viele Jugendliche verharmlosend als „meier machen“ oder „abziehen“, wenn sie Personen das Handy oder die Kopfhörer wegnehmen und ihnen dabei Gewalt androhen. Ein solches Verhalten erfüllt allerdings bereits den Raub nach dem Strafgesetzbuch.

 

anwaltfinden.at: Wann liegt ein schwerer Raub vor?

Ein schwerer Raub liegt vor, wenn ich bei dem Raub eine Waffe verwende oder ihn im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begehe. In solchen Fällen beträgt der Strafrahmen ein bis fünfzehn Jahre.

Der typische Sachverhalt ist, wenn man beispielsweise in einen Park geht, jemanden ein Messer vorhält und dessen Handy oder Kopfhörer verlangt. Das ist ein bewaffneter Raub, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren bedroht ist.

Wenn der Raub von einer Gruppe von mehreren Tätern, wie beispielsweise einer Jugendclique, begangen wird, kann schwerer Raub vorliegen, wenn die Staatsanwaltschaft und das Gericht zu der Ansicht gelangen, dass es sich hierbei um eine kriminelle Vereinigung handelte. Schwerer Raub wird auch in der Praxis von den Gerichten mit sehr hohen Haftstrafen bestraft.

Eine kriminelle Vereinigung kann bereits ab drei Personen vorliegen, die sich zusammenschließen, um auf längere Dauer solche Straftaten, wie Raub, zu begehen.

In meiner Praxis habe ich schon oft erlebt, dass gerade Gruppen von Drogendealen sich gegenseitig berauben, um an das Suchtmittel der anderen zu gelangen, um dieses dann selbst zu verkaufen. Selbstverständlich ist auch ein Raub von Suchtmitteln strafbar. Bereits die Verabredung – also wenn mehrere Personen sich verabreden, um gemeinsam jemanden zu überfallen und auszurauben – ist strafbar. Drogendealer haben natürlich oft das “Problem“, dass sie nicht gerne zur Polizei gehen wollen, da sie ansonsten den strafbaren Besitz von Suchtmitteln zugeben müssten.   

 

anwaltfinden.at: Worin liegen die wesentlichen Unterschiede der angesprochenen Delikte?

Kommen wir wieder zu dem Taschendieb: Ein Diebstahl liegt dann vor, wenn ich jemand anderem die Geldtasche stehle, ohne, dass es dieser bemerkt. Bei einem räuberischen Diebstahl stehle ich die Geldtasche, das Opfer bemerkt es, hält den Täter fest und dieser reißt die Geldtasche weg oder stoßt das Opfer weg, beziehungsweise droht damit, Gewalt anzuwenden. Dann liegt ein räuberischer Diebstahlt vor. Bei einem Raub gehe ich zu einer anderen Person und fordere diese auf mir ihre Geldtasche herauszugeben, ansonsten wird sie verprügelt oder mit einer Waffe verletzt.

 

anwaltfinden.at: Wie gehen Sie als Strafverteidiger vor, um Ihre Mandanten vor ungerechten Strafen zu schützen? 

Zunächst muss man den Akt genau analysieren, damit man weiß, welche Beweise gibt es, welche Zeugen oder Mittäter belasten meinen Mandanten und wo widersprechen sich diese Personen möglicherweise. Danach muss man prüfen, ob der Straftatbestand überhaupt erfüllt ist. Es kommt auch vor, dass die Staatsanwälte falsche Anklagen erheben, da der Straftatbestand gar nicht erfüllt ist. Beispielsweise wird dem Täter ein Einbruchsdiebstahl zur Last gelegt, da er in eine Wohnung eingebrochen wäre und dort etwas gestohlen hätte. Im Gerichtsverfahren stellt sich dann heraus, dass der Täter den Schlüssel bereits zuvor hatte, da ihm dieser vom Wohnungsinhaber zuvor anvertraut wurde. Somit liegt dann kein Einbruchsdiebstahl vor, sondern nur ein einfacher Diebstahl, was eine wesentlich geringere Strafandrohung zur Folge hat.    

Dann muss man sich als Strafverteidiger zusammen mit dem Mandanten überlegen, ob der Mandant sich in der Hauptverhandlung schuldig bekennt oder nicht schuldig. Ein Geständnis ist ein wesentlicher Milderungsgrund und sofern die Beweise eindeutig sind, kann ein Geständnis sinnvoll sein.

In weiterer Folge muss man den Mandanten dann genau auf die Hauptverhandlung vorbereiten. Der Mandant steht bei einer Hauptverhandlung unter sehr starkem Druck. Er muss in kurzer Zeit dem Gericht die richtigen und klaren Antworten geben können. Daher muss man zuvor mit den Mandanten die Fragen, die das Gericht an den Angeklagten stellen wird, besprechen und ihn auf diese Fragen sowie die Antworten vorbereiten, damit er nicht zu Unrecht verurteilt wird oder zumindest eine milde Strafe erhält.

 

Vielen Dank für das Gespräch!

 

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