anwaltfinden.at: Herr Mag. Lechner, möchten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?
Mein Name ist Mag. Thomas Lechner. Seit 1998 bin ich selbständiger Anwalt mit Kanzlei in Wien und einem weiteren Standort in Neulengbach. Seit Anbeginn meiner Tätigkeit bin ich auf Verkehrs-, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht spezialisiert. Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht praktiziere ich auch in vielen anderen Bereichen, etwa im Baurecht. Weitere Schwerpunkte sind das Familien-, Erb- und Vertragsrecht.
Ich betreibe meine Kanzlei als Einzelanwalt, das heißt, ich berate stets persönlich und komme zu allen Vertretungen und Gerichtsverhandlungen soweit möglich auch selbst. Das persönliche Element ist mir sehr wichtig und mein Hauptaugenmerk liegt auf einer umfassenden Beratung, um anschließend für jeden meiner Klienten die passende Lösung zu finden.
anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Experte für Schadenersatzrecht und auch im Verkehrsrecht spezialisiert: Wie können sich Verkehrsteilnehmer bestmöglich absichern, bevor es überhaupt zu einem Unfall kommen kann?
Um gut abgesichert zu sein, ist die passende Rechtsschutzversicherung ganz grundlegend. Ich erlebe sehr häufig, dass Klienten zu mir kommen und denken, sie haben eine umfassende Rechtsschutzversicherung. Diese Personen bemerken dann erst im Erstgespräch, dass dem gar nicht so ist. Neben der Rechtsschutzversicherung ist außerdem eine gute Haftpflichtversicherung wichtig. Sonst kann es dazu kommen, dass beispielsweise das Fahrzeug, das gelenkt wurde, gar nicht mitversichert ist. Oder auch, dass der Fahrer nicht versichert ist, weil er ein anderes Fahrzeug gelenkt hat. Das sind wesentliche Dinge, auf die Verkehrsteilnehmer Acht geben sollten, bevor etwas passieren kann.
anwaltfinden.at: Ich habe einen Unfall mit meinem E-Scooter verursacht: Was muss ich unbedingt beachten?
Bei jedem Unfall ist es ganz wichtig, Beweise zu sichern. Am besten sollte die Situation direkt mit dem Handy fotografiert werden. Falls die Sache strittig wird, können solche Bilder für Fachleute sehr viel aussagen. Weiters sollten die Kontaktdaten von allfälligen Zeugen gesichert werden. Auch bei einem E-Scooter empfiehlt es sich, stets einen Unfallbericht dabei zu haben, da sich darauf viele Fragen finde, die im Nachhinein essenziell sein können.
anwaltfinden.at: Wer haftet bzw. zahlt bei Sach- und Personenschäden, die durch einen solchen Unfall entstanden sind?
In Österreich gibt es für die gängigsten Scooter, also jene mit einer Geschwindigkeit unter 25 km/h, keine verpflichtenden Versicherungen. Bei den meisten Versicherungsanstalten können solche jedoch abgeschlossen werden. Das ist bei einem eigenen E-Scooter vorteilhaft. Falls das nicht der Fall ist, ist es wichtig eine gute private Haftpflichtversicherung zu besitzen. Das ist ebenso für Radfahrer zu empfehlen, weil dann der verursachte Schaden abgedeckt wird.
Auch gemietete E-Scooter unter 25 km/h sind in der Regel nicht selbst versichert. In Wien gibt es zwar auch Unternehmen am Markt, die versicherte Scooter verleihen. Darauf sollte als Mieter auf jeden Fall geachtet werden, weil das nicht selbstverständlich ist. Gerade wer keine gute private Haftpflichtversicherung hat, sollte von unzureichend versicherten Leih-Scootern Abstand nehmen.
anwaltfinden.at: Macht es einen Unterschied, ob ich den E-Scooter besitze oder nur ausgeliehen habe?
Grundsätzlich macht das beim Unfall keinen Unterschied. Beim geliehenen E-Scooter sollte abgeklärt werden, dass der Anbieter auch das Fahrzeug selbst versichert hat. Außerdem sollte der E-Scooter gewisse Mindesterfordernisse haben: Bei Dunkelheit muss das Licht funktionieren und die Strahler müssen hinten, vorne und auf der Seite platziert sein. Das sollte jeder vorab überprüfen. Für gemietete wie eigene E-Scooter gilt nämlich: Wenn dieser nicht verkehrssicher ist, besteht eher die Gefahr einer persönlichen Haftung.
anwaltfinden.at: Was passiert, wenn ich keine KFZ-Haftpflichtversicherung für meinen E-Scooter abgeschlossen habe?
In Deutschland ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung für E-Scooter bereits verpflichtend, in Österreich noch nicht. Falls daher keine solche Versicherung abgeschlossen wurde, kann die private Haftpflichtversicherung entstandene Schäden decken. Wenn auch diese nicht besteht bzw. nicht ausreichend Deckung bietet, sind die Schäden selbst zu bezahlen. Insbesondere bei Personenschäden kann das teuer werden, daher empfiehlt es sich rechtzeitig vorzusorgen.
anwaltfinden.at: Kann es weitere Konsequenzen nach sich ziehen, wenn ich beim Unfall unerlaubterweise auf dem Gehsteig gefahren bin?
In diesem Fall droht eine Verwaltungsstrafe. Auch könnte es bei grob fahrlässigen Verhalten dazu kommen, dass die Versicherung die Deckung ablehnt. Bei Körperverletzungen durch diesen Unfall ist nicht nur mit verwaltungsrechtlichen, sondern auch mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen.
anwaltfinden.at: Womit muss ich rechnen, wenn ich betrunken gefahren bin?
Die Besonderheit beim Lenken von Fahrzeugen in betrunkenem Zustand im Allgemeinen ist, dass die Versicherung aussteigt. Die Versicherung kann und wird allfällige Zahlungen regressieren. Das gilt sowohl für Rechtsschutz- als auch für Haftpflichtversicherungen. Das heißt, wenn der Grenzwert beim E-Scooter fahren überschritten wird, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten nicht. Jegliche Sach- und Personenschäden muss der Verursacher dann selbst bezahlen.
Problematisch gerade bei E-Scootern ist, dass diese mit bis zu 25 km/h durchaus schnell sind und es daher auch zu schweren Brüchen und sonstigen Verletzungen kommen kann. In einem solchen Fall reden wir von sehr nennenswerten Schmerzensgeldansprüchen und potenziellen Dauerfolgen. Falls der Fahrer alkoholisiert war und die Versicherung daher aussteigt, kommen auf ihn hohe Kosten zu.
anwaltfinden.at: Ich bin Geschädigter eines E-Scooter Unfalles: Wann habe ich Anspruch auf Schadenersatz und wie mache ich diesen geltend?
Hier wird unterschieden zwischen Sach- und Personenschaden. Der Sachschaden ist zumeist überschaubar. Der Personenschaden jedoch mitsamt Schmerzensgeld und Verletzungen kann durchaus weitreichend sein. Neben dem Schmerzensgeld kann es auch zu Verdienstentgangansprüchen kommen, Behandlungskosten, Pflegekosten und Haushaltshilfe. Da kommt einiges zusammen. Wichtig ist daher zuerst die Verschuldensfrage zu klären. Das erfolgt sinnvollerweise gleich beim Fachmann, wie zum Beispiel in meiner auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei.
Die Geltendmachung der Ansprüche läuft folgendermaßen ab: Zuerst werden Beweise und der Behördenakt beigeschafft. Letzteres ist als Laie manchmal schwierig und mithilfe eines Anwalts deutlich unkomplizierter. Danach werden die konkreten Ansprüche festgesetzt. Ein Fachmann weiß, welche Ansprüche im jeweiligen Fall geltend gemacht werden können. Das wird zuerst bei der Versicherung eingebracht. Sollte die Versicherung ablehnen, wird in letzter Konsequenz Klage erhoben. Im Gerichtsverfahren werden sowohl das Verschulden als auch die Höhe der Ansprüche geklärt. Dabei ist es wichtig durch einen Spezialisten im Verkehrsrecht vertreten zu sein.
anwaltfinden.at: Wie können Sie mich als Anwalt bei Angelegenheiten rund um Verkehrsunfälle unterstützen, etwa bei Streitigkeiten mit der Versicherung?
Es ist aus meiner Sicht sinnvoll, bei Unfällen gleich zu Beginn einen Fachmann aufzusuchen, um das Vorgehen richtig aufzubauen. Der Anwalt berät kompetent, wird den Behördenakten beischaffen, Verletzungen und Schäden festhalten, angemessenes Schmerzensgeld und möglichen Verdienstentgang ermitteln. Wenn vorhanden, klärt der Anwalt auch bei der Rechtsschutzversicherung ab, ob eine Deckung gegeben ist. Dann kann der Kunde entspannt seine Forderung betreiben lassen und wird bei jedem Schritt unterstützt. Die Korrespondenz mit der Versicherung und potenzielle Streitigkeiten übernimmt ebenso der Anwalt. Vorzugsweise wird die Sache außergerichtlich erledigt. Das ist im Interesse des Klienten, weil das am schnellsten geht. Falls das nicht möglich ist, wird zeitnah die Klage eingereicht.
Verkehrsunfälle sind belastende Angelegenheiten und ich kann nur empfehlen, sich hier Unterstützung beim Spezialisten zu holen. Einer der Gründe, warum ich diesen Beruf ergriffen habe, ist mein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn. Diesen verfolge ich hartnäckig für meine Klienten, denn ich bin der Meinung, dass Recht durchgesetzt gehört.
Ihr kompetenter Ansprechpartner für Angelegenheiten rund um Schadenersatz – Rechtsanwalt Mag. Thomas Lechner
Sie haben konkrete Fragen zu Verkehrsunfällen und Schadenersatz Ansprüchen? Als langjähriger Experte für Schadenersatzrecht berät Sie Rechtsanwalt Mag. Thomas Lechner gerne ausführlich in seiner Kanzlei in 1080 Wien und am Standort Neulengbach. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. Thomas Lechner auf anwaltfinden.at.