anwaltfinden.at: Herr Mag. Heinz, können Sie den Usern Ihren bisherigen juristischen Werdegang kurz nahebringen?
Ich habe in Wien studiert, das Studium mit dem Magisterium beendet und bin seit 2005 Rechtsanwalt in der Marschall & Heinz Rechtsanwalts-Partnerschaft. In meiner Karriere als Rechtsanwalt befasse ich mich mit dem Zivilrecht, insbesondere mit dem Erbrecht.
anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Rechtsexperte für Erbrecht. Warum sind es vor allem Erbschaftsangelegenheiten, die meistens mit einem hohen emotionalen Aufwand verbunden sind?
Es handelt sich regelmäßig um eine Auseinandersetzung unter Verwandten – das ist immer problematisch. Wenn man mit Fremden streitet, ist es vielleicht einfacher als unter Verwandten. Ärgerlich ist es natürlich, wenn weitere Erben dazukommen, wie Ehepartner oder andere Mitglieder der Familie, die sich dann in die Angelegenheit einmischen. Da ist die Emotion meistens sehr groß! Auch dann, wenn Personen dazukommen, die zuvor nicht bekannt waren, wird die Situation oftmals unübersichtlich, chaotisch und wirft viele Fragen auf. Eine Erbschaftsangelegenheit stellt immer eine persönliche und emotionale Sache dar!
anwaltfinden.at: Würden Sie die Aussage unterstützen, dass Erbschaftsstreitigkeiten von Jahr zu Jahr komplizierter werden?
Ja, weil sich auch die Rechtsordnung laufend geändert hat. Die Menschen sind durch die Medien aufgeklärt, kennen sich jetzt aus und wissen, dass sie Ansprüche haben. Sie wissen nicht genau welche, aber sie wissen, dass sie welche haben. Aber die Basisinformation ist oftmals da. Dadurch wird es natürlich kompliziert. Genau dann ist es wichtig, einen Rechtsbeistand an seiner Seite zu wissen, der sagt, was richtig ist und einen über die rechtliche Gesetzeslage aufklärt.
anwaltfinden.at: Was sind die häufigsten Ursachen, wieso Konflikte in Erbschaften entstehen?
Errichten Sie kein Testament, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Hierbei fängt es schon an: Die gesetzliche Erbfolge heißt, dass der Ehepartner bzw. die/der Witwe/r ein Drittel bekommt und die Kinder zwei Drittel. Wenn nun mehrere Kinder da sind – vielleicht noch aus verschiedenen Ehen, was im heutigen Zeitalter ja auch nicht mehr ungewöhnlich ist –, entwickelt sich die Planung des Nachlasses etwas umständlicher. Die Kinder aus den diversen Ehen sind selbstverständlich alle voll erbberechtigt. Solche Situationen sind äußerst konfliktreich!
Hier empfiehlt es sich unbedingt ein Testament zu machen und dafür einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen!
anwaltfinden.at: Wie kann man sich nun am besten präventiv vorbereiten, um Erbschaftsstreitigkeiten zu vermeiden?
Man sollte sich die Zeit nehmen und darüber nachdenken, was man eigentlich nach dem eigenen Tod will und daraufhin ein Testament verfassen. Das sollte man natürlich mit einem Fachmann besprechen, damit die letztwillige Verfügung auch rechtswirksam wird.
anwaltfinden.at: Wann wäre der richtige Zeitpunkt, das Erbschaftsthema in der Familie anzusprechen?
Das wird nicht immer leicht sein. Möglicherweise will jedes Kind etwas anderes und dies führt wiederum zum Streit. Man sollte selbst darüber nachdenken und eine Entscheidung finden. Natürlich kann man mit den engsten Mitgliedern darüber sprechen, sobald jedoch mehrere hinzukommen, wird es kompliziert, ein Testament zu planen.
Wenn ich an einer Erkrankung leide, sollte ich natürlich schnellstmöglich darüber nachdenken: „Was wird sein, wenn ich nicht mehr bin, und wie wird meine Erbschaft geregelt?“ Wenn man jedoch gesund ist, denkt man oftmals gar nicht wirklich daran! Jedoch sollte man schon ab jenem Zeitpunkt an die Erstellung von letztwilligen Verfügungen denken, sobald ich eigene Vermögenswerte besitze. Das Worst-Case-Szenario: Es passiert plötzlich etwas und kein Testament ist da. Auch wenn man gesund ist, sollte man sich überlegen, eine Verfügung zu machen, um Streit in der Familie zu vermeiden. Habe ich keine Familie – also keinen Nachkommen oder Ehepartner –, muss ich auch überlegen, wen ich einsetze. Liegt kein Testament vor, kommt in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge zum Tragen und das wären in diesem Falle die Eltern, die Nachkommen der Eltern, bis hin zu den Urgroßeltern. Die Frage ist: Will man das?
anwaltfinden.at: Erbstreit vermeiden durch die Auflösung der Erbengemeinschaft – ist das ratsam?
Ja! Bei der Auflösung wird ein Erbteilungsübereinkommen gemacht. Hier wird vertraglich geregelt, wer was erhält. Wenn dies nicht gelingt, kommt es zu einer Miteigentumsgemeinschaft: Jeder Erbe hat einen Anteil an jedem Vermögenswert. Jedoch indiziert das bereits den Streit. Wenn es zu keiner Einigung kommt, etwa durch Realteilung – wenn dies möglich ist –, kann jeder Erbe die Zivilteilung durch Versteigerung und Aufteilung des Erlöses begehren.
anwaltfinden.at: Welche anderen außergerichtlichen Möglichkeiten hat man, einen Erbstreit zu schlichten?
Im Einvernehmen geht alles! Die Frage ist jedoch immer, ob es einvernehmlich geregelt werden kann. Wenn es zu keiner Einigung kommt, bleibt die Miteigentumsgemeinschaft, ansonsten der Weg der gerichtlichen Teilung. Natürlich kann man auch zu einem Mediator gehen, der versucht, die betreffenden Personen von der Emotion zu befreien und zu einem sachlichen Gespräch zu kommen. Es ist auf jeden Fall einen Versuch wert!
anwaltfinden.at: Das eine Geschwisterteil bekommt die Wohnung vererbt, was passiert mit dem anderen? Ist hier ein Erbstreit nicht schon vorprogrammiert?
Es ist natürlich vorgesehen, dass die anderen Erben einen entsprechenden Ausgleich bekommen. Folgendes ist jedoch zu beachten: Wenn die Eigentumswohnung im Eigentum von zwei Personen, beispielsweise beider Ehegatten, ist und einer stirbt, wächst diese Eigentumshälfte dem anderen Ehegatten zu, aber der Ehepartner muss für diesen Erwerb einen Übernahmepreis an die Verlassenschaft bezahlen, das ist wiederum die Hälfte des Verkehrswertes der Eigentumswohnung. Um zum Beispiel zurückzukommen: Hier greift das Pflichtteilsrecht, das die Freiheit eines jeden, über sein Vermögen letztwillig zu verfügen, zu Gunsten seiner Nachkommen und zu Gunsten des Ehegatten oder eingetragenen Partners einschränkt. Hat also ein Erblasser zwei Kinder und setzt das eine Kind zum Erben ein, so hat das andere Kind – ehelich oder unehelich – einen Pflichtteilsanspruch in der Höhe der Hälfte dessen, was ihm nach der gesetzlichen Erbfolge zugefallen wäre.
anwaltfinden.at: Eine Patchwork-Familie will die Erbschaftsangelegenheiten klären. Wer erbt hier überhaupt?
Alle leiblichen Kinder sind natürlich erbberechtigt, auch außereheliche sowie adoptierte Kinder. Früher bekamen nur die ehelichen Kinder einen Erbanteil. Die außerehelichen Kinder sowie die Kinder aus erster, zweiter, dritter Ehe sowie aus einer eingetragenen Partnerschaft bekommen einen gleichen Anteil.
anwaltfinden.at: Mit welchen Kosten muss ich bei einem eventuellen Erbstreit rechnen?
Es hängt vom Wert der Verlassenschaft ab, genau genommen vom Reinnachlass. Ist der Reinnachlass gering, sind auch die Kosten gering – ist dieser hoch, steigen selbstverständlich auch die Kosten. Wir haben in Österreich einen Tarif, der sich insbesondere am Wert der Verlassenschaft orientiert.
anwaltfinden.at: Was würden Sie den Usern raten, wenn es um das Thema Erbstreit geht?
Nachdenken und zeitgerecht vorsorgen! Jedenfalls ein Testament erstellen und sich dazu beraten lassen. Ein Testament kann ich jederzeit widerrufen! Sprich, wenn das Testament nicht mehr meinen Wünschen entspricht, kann ich dies einfach und jederzeit ändern. Ich kann es eigenhändig erstellen – hierbei muss ich es jedoch von A bis Z selbst schreiben und unterschreiben – oder ich mache es fremdhändig, also mit Schreibmaschine, etc.; dabei benötige ich jedoch drei Zeugen, die bestätigen, dass dies mein letzter Wille ist.
anwaltfinden.at: Gibt es in Bezug auf Erbschaftstreitigkeiten Fallstricke, die die meisten gar nicht bedenken?
Das gesetzliche Erbrecht selbst kann nie verjähren, jedoch muss die gerichtliche Geltendmachung des erbrechtlichen Anspruches, z.B. des gesetzlichen Erben gegen den Testamentserben, binnen drei Jahren ab Kenntnis des Todesfalls erfolgen.
Auch der Pflichtteilsanspruch muss binnen drei Jahren geltend gemacht werden, da ansonsten Verjährung eintritt. Dies gilt auch für den Schenkungspflichtteil. Hier kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass bestimmte Schenkungen bei der Berechnung des Pflichtteils hinzu- und anzurechnen sind.
anwaltfinden.at: Wie können nun Sie, als Anwalt für Erbrecht, bei Erbschaftstreitigkeiten helfen?
Der Anwalt berät ja nicht nur bei der Testamentserstellung, er führt auch die Verlassenschaftsabhandlung durch. Parallel dazu kann der Anwalt als Erbenmachthaber auch die Verlassenschaft abwickeln sowie die Verbücherung der Liegenschaft und die abgabenrechtliche Behandlung vornehmen. Erbschaftsprozesse kann natürlich nur der Anwalt vertreten.
Ich rate daher: Wenn es um Werte geht, lassen Sie sich beraten. Ein Erbschaftsstreit kann oftmals vermieden werden!
Kompetente Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren – Ihr Ansprechpartner im Erbrecht, Mag. Heinz
Sie möchten ein Testament verfassen, um Ihren letzten Willen in gute Hände zu übergeben? Dann sind Sie in der Marschall & Heinz Rechtsanwalts-Kommanditpartnerschaft, in 1010 Wien, genau richtig! Ungeachtet dessen, ob Sie juristischen Rat benötigen oder Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen lassen wollen – Mag. René Heinz hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie die Kanzlei und vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Ihr erbrechtliches Anliegen schnellstmöglich zu regeln. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. René Heinz auf anwaltfinden.at.