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Familienbeihilfe, Zuschläge & Co: Worauf haben Sie als Familie Anspruch? – Experteninterview mit Rechtsanwältin Mag. Claudia Sorgo, Ihre Ansprechpartnerin im Familienrecht

Besprechung in der Kanzlei Mag. Sorgo

Jede Familie in Österreich hat für Ihre gemeinsamen Kinder einen Anspruch auf Familienbeihilfe. Hierdurch sollen insbesondere Kosten ausgeglichen werden, die bei den Eltern aufgrund Ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen. Welche Bedingungen hierzu erfüllt werden müssen, wie viel Ihnen zusteht & was es noch zu berücksichtigen gibt, beantwortet Ihnen im folgenden Interview Rechtsanwältin Mag. Claudia Sorgo, jahrelange Familienrechtsexpertin in 8200 Gleisdorf.

anwaltfinden.at: Frau Mag. Sorgo, können Sie uns möglicherweise Ihren bisherigen beruflichen Werdegang etwas näherbringen?

Gerne! Nachdem ich das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz abgeschlossen habe, absolvierte ich die neunmonatige Gerichtspraxis am Oberlandesgericht Graz. Nach diesen 9 Monaten habe ich unverzüglich mit meiner Ausbildung als Rechtsanwältin in verschiedenen Kanzleien im Raum Graz und Wien begonnen. Im Anschluss habe ich meine Anwaltsprüfung abgelegt, welche ich mit Erfolg absolviert habe. Nun bin ich seit dem Jahr 1998 als Anwältin selbstständig tätig und führe eine eigene Kanzlei in Gleisdorf.   

Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit bildet das Familienrecht. Aufgrund meiner langjährigen Expertise ist es mir daher möglich, zu unterschiedlichsten Anliegen im Familienbereich optimale Lösungen zu erarbeiten.  

anwaltfinden.at: Wir würden mit Ihnen gerne über das Familienrecht sprechen; nämlich über die Frage, welche finanziellen Ansprüche man als Familie fordern kann. Würden Sie sagen, dass hier noch Aufklärungsbedarf besteht?

Wie in allen Kernbereichen des Lebens ist Information alles. Je mehr Informationen man sich einholt oder sich geben lässt, desto besser ist es, um seine Ansprüche und Rechte zu kennen und diese erfolgreich durchsetzen zu können. Hierbei muss es sich jedoch nicht immer um anwaltliche Aufklärung handeln! Heutzutage ist oftmals der erste Griff zum Handy, um sich schnell und problemlos Informationen aus dem Internet zu beschaffen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Wege, kostenlos Informationen einzuholen, wenngleich man aufpassen sollte, ob diese brauchbar sind oder nicht. Es gibt aber auch sehr viele Familienberatungsstellen in Österreich, die man zu diesem Thema gerne aufsuchen kann und die gratis Beratungstermine anbieten.  

anwaltfinden.at: Stichwort Familienbeihilfe: Was können wir darunter verstehen?

Die Familienbeihilfe ist einer der wesentlichsten Säulen der Familienförderung Österreichs. Hiermit will die Republik österreichische Familien mit Kindern unterstützen sowie fördern, indem sie der Familie den Betrag der Familienbeihilfe ausbezahlen. Diese Beihilfe wird als finanzieller Ausgleich für jene Kosten gesehen, die durch die Kinder entstehen und von deren Eltern getragen werden. Die angesprochenen Kosten sind vielseitig und beispielsweise in der Wohnversorgung, Verpflegung, Bekleidung, Erziehung und in der Freizeit der Kinder verankert. 

 

anwaltfinden.at: Hängt die Höhe der Familienbeihilfe von bestimmten Faktoren ab?

Ja! Grundsätzlich hängt die Höhe der Familienbeihilfe vom Alter der Kinder sowie der Anzahl der Kinder ab. Es handelt sich somit um gestaffelte Beiträge, die ausbezahlt werden. Bei der Höhe wird unter anderem der Umstand berücksichtigt, wenn das Kind zu mehr als 50 % eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hat und wenn es nicht in der Lage ist, durch die Behinderung den Unterhalt selbst zu erwirtschaften. Dann erhöht sich die Familienbeihilfe um einen monatlichen Zuschlag von derzeit 155,90 Euro. 

anwaltfinden.at: Wie kann in Österreich Familienbeihilfe beantragt werden?

Eine Familie bekommt mit der Geburt des Kindes ohne Antragstellung die Familienbeihilfe zugewiesen. Man muss zu diesem Zeitpunkt weder einen Familienbeihilfeantrag ausfüllen noch mit dem Wohnsitzfinanzamt Kontakt aufnehmen. Danach ist jedoch eine Antragstellung notwendig, welche man entweder beim Wohnsitzfinanzamt oder direkt online über FinanzOnline einbringt.  

anwaltfinden.at: Wer hat überhaupt Anspruch auf Familienbeihilfe und wer erhält diese?

Antragsberechtigt sind Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt leben. Sollten die Eltern getrennt leben – beispielsweise nach einer Scheidung, Trennung oder dergleichen – bekommt jener Elternteil die Familienbeihilfe, der den überwiegenden Unterhalt für das Kind bezahlt. Übrigens ist man auch als Drittstaatsangehöriger berechtigt, Familienbeihilfe einzufordern, wenn man sich rechtmäßig und ständig im Bundesgebiet aufhält. Dasselbe gilt für Personen, denen nach dem Asylgesetz Asyl in Österreich gewährt wurde.  

Für das Kind gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die Familienbeihilfe ab dem 19. Lebensjahr selbst zu beantragen. Somit geht das Geld direkt auf das Konto des Kindes, wenn dies beim Wohnsitzfinanzamt beantragt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person, welche grundsätzlich Anspruch auf die Familienbeihilfe hat, der Überweisung zustimmt.   

anwaltfinden.at: Für wie lange kann Familienbeihilfe bezogen werden?

Die Familienbeihilfe wird an Kinder bzw. Volljährige ausgezahlt, solange sie das 24. Lebensjahr nicht vollendet haben. In bestimmten Ausnahmefällen wird die Beihilfe jedoch verlängert, wie etwa bei Beeinträchtigung (Derartige Ausnahmefälle werden in der nächsten Frage besprochen). Besteht zum Beispiel eine geistige oder körperliche Beeinträchtigung und existiert die Tatsache, dass das Kind niemals einen Beruf ausüben und nicht über ein eigenes Einkommen verfügen kann, besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe sogar unbegrenzt. 

Für Kinder ab 18 Jahren gilt, dass sie nur dann Familienbeihilfe bekommen, wenn sie eine Berufsausbildung absolvieren, wie etwa eine Lehre, Schule, Studium oder FH. Diese wird jedoch auch nur bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt.

anwaltfinden.at: Gibt es auch Gründe für eine Bezugsverlängerung oder eine Erhöhung der Beihilfe?

Die Familienbeihilfe kann in Ausnahmefällen bis zum Alter von 25 Jahren verlängert werden, wie etwa bei

  • Absolvierung des Präsenz- oder Zivildienstes
  • geistiger sowie körperlicher Beeinträchtigung von mind. 50 %
  • Schwangerschaft/Geburt eines Kindes
  • Inanspruchnahme eines Studiums mit gesetzlicher Mindeststudiendauer,
  • welches vor dem 19. Lebensjahr begonnen wurde
  • freiwilligen Hilfstätigkeiten, die vor Vollendung des 24. Lebensjahres ausgeübt wird und acht bis zwölf Monate dauert

 

anwaltfinden.at: Was besagt der Mehrkindzuschlag und wie kann dieser berücksichtigt werden?

Der Mehrkindzuschlag steht jeder Familie zu, die für drei oder mehr Kinder Familienbeihilfe bezieht. Dieser Zuschlag beträgt 20 Euro pro Kind, muss separat beantragt werden und wird bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) bzw. bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. Wichtig ist: Der Mehrkindzuschlag ist daher keine Zahlung, die Sie direkt monatlich erhalten! Sie bekommen diesen erst mit Jahresende im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung.

anwaltfinden.at: Gibt es in Bezug auf dieses Thema bestimmte steuerliche Vorteile, die Elternteile nicht außer Acht lassen sollten?

Ein Vorteil, der immer wieder außer Acht gelassen wird, jedoch wesentlicher Bestandteil auch bei der Scheidung bzw. Trennung der Kindeseltern ist, ist der Familienbonus Plus. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der Ihnen zusteht, wenn für das Kind österreichische Familienbeihilfe bezogen wird. Auch im Zuge einer Scheidung, kann man hierzu Vereinbarungen treffen, beispielsweise wer in Zukunft den Familienbonus bezieht oder ob dieser geteilt wird.   

Aber auch der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag kann steuerliche Vorteile bringen. Diese müssen jedoch gesondert beim Wohnfinanzamt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden!

anwaltfinden.at: Existieren auch noch andere finanzielle Unterstützungen, die Familien beantragen können?

Die Familie in Österreich wird stark gefördert und hat somit Zugriff auf eine Vielzahl an finanziellen Unterstützungen. Neben der Familienbeihilfe und dem Mehrkindzuschlag gibt es folgende weitere Leistungen:

  • Wochengeld
  • Schulgeld
  • Familienzeitbonus
  • Studienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Partnerschaftsbonus
  • Familienhärteausgleich

 

anwaltfinden.at: Tipp vom Anwalt: Was raten Sie Familien zum Thema Familienbeihilfe, Zuschläge & Co? Gibt es hierzu gewisse Fallstricke? 

Für mich als Anwältin im Familienrecht kommt dieses Thema besonders dann zum Tragen, wenn die Ehe oder die Partnerschaft auseinandergeht und Kinder mit im Spiel sind. Hier ist es für beide Elternteile wichtig, Beratung einzuholen, um etwaige Fragen bezüglich der Familienbeihilfe oder auch des Familienbonus Plus klären zu können. Im Zuge dessen, muss die Entscheidung getroffen werden, wer die Familienbeihilfe nach der Trennung bezieht, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist und wie diese in Zukunft zu beziehen ist. Jene Fragen können bei der Berechnung der Höhe des Kinderunterhaltes miteinbezogen werden. Mir ist es daher ein besonderes Anliegen, Paare anwaltlich zu beraten sowie zu betreuen, damit es zu einer guten Lösung für die Eheleute aber auch für die Kinder kommt.  

anwaltfinden.at: Wie können nun Sie – als Rechtsanwältin im Familienrecht – Familien hierbei unterstützen?

Wie anfangs kurz erwähnt, ist es in solchen Thematiken von fundamentaler Bedeutung Informationen einzuholen. Auch dann, wenn es bei einer allfälligen Scheidung, zu einvernehmlichen Vereinbarungen kommt. Oftmals werden besonders bei einer einvernehmlichen Scheidung, Themen zu vorschnell abgeschlossen – häufig aus Informationsmangel. Aus diesem Grund finde ich es ausgesprochen wichtig, sich rechtlich informieren zu lassen, bevor man getrennte Wege geht. Bei der Klärung von nachehelichen Konsequenzen sollten Sie sich daher immer folgende Fragen stellen: Welche Ansprüche habe ich tatsächlich? Welche steuerrechtlichen Vorteile kann ich daraus ziehen? Wie schaut mein Leben nach der Scheidung/Trennung finanziell aus? Wenn ich Kindesunterhalt bekomme, wann kann ich mit diesem rechnen und in welcher Höhe? Bekomme ich weiterhin Familienbeihilfe?  

Um auf dem gleichen Wege abzuschließen, wie das Interview bereits begonnen hat: Information ist alles! Sollten Sie rechtliche Hilfe benötigen, wie etwa bei dem hier im Interview behandelten Thema, ist es meine Aufgabe, Sie engagiert zu unterstützen. Für Personen mit Migrationshintergrund sind rechtliche Themen nicht immer einfach. Die juristische Fachsprache ist aber manchmal auch für deutschstämmige Personen eine Herausforderung! Besonders im Zuge einer Internetrecherche können sich daher oftmals mehr Unklarheiten bilden als zu Anfang. Genau dann ist es mein Anspruch, Sie hier detailliert und in verständlicher Sprache zu informieren! 

Unklarheiten im Familienrecht? Fragen zur Familienbeihilfe? Rechtsanwältin Mag. Claudia Sorgo nimmt sich gerne Zeit für Sie!

Familienrechtliche Themen können sich mitunter als recht komplex erweisen; besonders im Zuge einer Scheidung oder Trennung. Sollten Sie hierzu rechtlichen Rat benötigen oder suchen Sie in Ihrem individuellen Anliegen eine kompetente Rechtsbetreuung, kontaktieren Sie gerne die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Claudia Sorgo in 8200 Gleisdorf. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. Claudia Sorgo auf anwaltfinden.at. 

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