anwaltfinden.at: Herr Dr. Wagner, möchten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?
Ja, gerne. Ich bin seit 1997 Rechtsanwalt. Meinen ersten Kanzleisitz habe ich in der Wiener Innenstadt in der Wollzeile gehabt. Diese habe ich damals mit einem älteren Kollegen geführt. 2003 habe ich seine Kanzlei übernommen, 2014 eine weitere und 2015 bin ich aus Platzgründen in den 15. Bezirk übersiedelt. Hier befindet sich auch heute noch mein Kanzleisitz. Seit Beginn meiner Karriere befasse ich mich mit dem heutigen Spezialgebiet Familienrecht (Ehescheidung, Obsorge und Unterhaltsangelegenheiten), aber auch mit Strafrecht, Schadenersatz und Gewährleistung.
Meine Kanzlei liegt in der Nähe der Wiener Stadthalle, ist öffentlich gut erreichbar und es sind genügend freie Parkplätze vorhanden. Ich beschäftige heute 4 Sekretärinnen, die mir vieles an administrativer Arbeit abnehmen, sodass ich mich voll und ganz der rechtlichen Beratung und Vertretung widmen kann.
anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem auf das Familienrecht spezialisiert. Welche besonderen Eigenschaften muss ein Anwalt für dieses Rechtsgebiet mitbringen?
Ganz allgemein ist wichtig, in Bezug auf Gesetze und Rechtsprechung auf dem neuesten Stand zu bleiben. Mindestens genauso wichtig ist jedoch auch eine langjährige Erfahrung in der Praxis. Ich kann diesbezüglich mittlerweile auf eine 24-jährige Berufserfahrung zurückblicken.
Bei der Beratung und Vertretung eines Mandanten ist eine gehörige Portion an Einfühlungsvermögen wichtig, aber es bedarf auch einer entsprechenden sachlichen Distanz zum Fall.
anwaltfinden.at: In Ihrer Erfahrung: Warum entscheiden sich getrennte Paare gegen eine Scheidung?
Das kann daran liegen, dass noch kleine Kinder vorhanden sind, denen ein Familienleben geboten werden soll. Das wird mitunter allerdings schwierig, was sich zumeist erst nach einiger Zeit herausstellt. Oft sind auch finanzielle Gründe ausschlaggebend, etwa die vorherrschende Wohnsituation. Hier funktioniert zunächst noch alles und es ist bequemer vorerst keine Änderungen vorzunehmen.
anwaltfinden.at: Welche Ansprüche stehen mir als getrenntlebendem Partner zu?
Grundsätzlich bestehen dieselben Ansprüche wie bei nicht-getrenntlebenden Partnern. Im Fall unterschiedlicher Einkommen können das bspw. Unterhaltsforderungen sein. In jedem Fall hat ein getrenntlebender Partner Recht auf regelmäßigen Kontakt zu seinen Kindern. Jeder der beiden Partner hat weiters das Recht, diese Trennung aufheben zu lassen und dies auch einzufordern. Im Falle des Versterbens eines getrenntlebenden, aber noch verheirateten Ehegatten, kann dem anderen eine Witwer- bzw. Witwenpension zustehen. Bei einer Scheidung wäre das mitunter nicht der Fall.
Auch erbrechtliche Ansprüche kommen zum Tragen, wenn die Ehe aufrecht bleibt. Es besteht unter Ehegatten ein gesetzliches Erbrecht. Auch ohne Testament ist der Ehegatte erbberechtigt und hat sogar ein Pflichtteilsrecht. Das heißt, es ist ein Mindestmaß an einer Quote vorhanden, die ihm nicht genommen werden kann.
Grundsätzlich hat der Gesetzgeber zwar die Institution Ehe eingeführt, aber keinerlei Vorschriften gemacht, wie die Ehepartner ihre Ehe intern ausgestalten müssen. Wenn beide damit einverstanden sind, können sie getrennt leben, gar keine oder viele Kinder haben, unhöflich miteinander sein oder auch gleichzeitig einen anderen Partner haben. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben nur gewisse Grundwerte einer Ehe festgelegt, wie Treue, anständiges Begegnen, das Miteinanderwohnen etc. Wenn ein Partner ohne Einverständnis des anderen gegen diese Grundwerte verstößt, kann die Scheidung aus dessen Verschulden verlangt werden. Das ist ein wesentlicher Punkt, der oft übersehen wird. Bei der Ausgestaltung der Ehe sind die Ehepartner frei und wenn sie getrennt leben wollen, können sie das auch machen.
anwaltfinden.at: Müssen die Ehepartner auch wohnlich getrennt sein?
Das ist grundsätzlich egal. Wenn sich die Ehegatten einig sind, dass sie dieselbe Wohnung bewohnen, ist das in Ordnung. Genauso ist auch möglich, dass jeder getrennt einen Wohnsitz hat. Sie können auch in verschieden Ländern wohnen. Das ist alles frei unter der Voraussetzung, dass beide damit einverstanden sind. Wenn das einem nicht Recht ist, kann er die Einhaltung dieses Grundwertes (Gemeinsames Wohnen) einfordern. Wenn der andere Partner dies nicht einhält, ist ein Scheidungsgrund gesetzt.
anwaltfinden.at: Sollte die Trennung irgendwo bekanntgegeben werden?
Das ist nicht vorgesehen. Es gibt keine Stelle, wo man die Trennung der Ehegatten bekanntgeben sollte oder müsste. Dafür gibt es auch kein Register. Der Familienstand bleibt auch bei getrenntlebenden Partnern weiterhin „verheiratet“.
anwaltfinden.at: Was ist in Hinblick auf finanzielle und steuerliche Gegebenheiten zu beachten?
Finanzielle Gegebenheit wäre bspw. die gemeinsame Inanspruchnahme von Krediten, was sehr häufig der Fall ist. Ehegatten, die gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben, haften auch (weiterhin) gemeinsam. Da macht es keinen Unterschied, ob diese getrennt wohnen. Auch bei einer Scheidung wird der Kredit nicht automatisch aufgeteilt oder aufgehoben. Das würde in die Rechte des Kreditgebers eingreifen – man kann schließlich z.B. der Bank nicht einen ihrer Schuldner „wegnehmen“. Häufig wird hier eine interne Regelung zwischen den Ehegatten geschlossen, wer für die Kreditschulden aufzukommen hat. An sich haften jedoch bei einem gemeinsamen Kredit immer beide. Im Fall einer Scheidung gibt es die Möglichkeit, der Bank aufzuzwingen, dass einer der beiden Ehegatten zu einem sogenannten Ausfallsbürgen wird. Das heißt, die Bank kann diesen Partner erst in Anspruch nehmen, wenn gegen den anderen Partner erfolglos Exekution geführt wurde. Diese Situation gibt es bei getrenntlebenden Ehepartnern mit gemeinsamem Kredit nicht. Entweder muss hier eine Einigung mit der Bank gefunden werden oder die Haftung beider Partner bleibt aufrecht.
Kindesunterhalt ist auch ein wichtiges Thema. Für den Unterhalt der Kinder haben prinzipiell beide Eltern aufzukommen. Der Elternteil, bei dem das Kind den hauptsächlichen Aufenthalt hat, erbringt den Unterhalt in natura (Einkauf von Kleidung und Nahrung, das gemeinsame Wohnen). Der andere Elternteil hat den Unterhalt in Form von Geld zu leisten. Das richtet sich nach dem Alter des Kindes und der Höhe des Einkommens.
Außerdem zu beachten sind die Verpflichtungen hinsichtlich Mietzinszahlungen. Falls beide getrenntlebenden Ehegatten noch Mieter sind, aber nur einer in der Wohnung tatsächlich wohnt, haftet der andere dennoch mit. Das sollte nicht vergessen werden. Bei allfälligen Unterhaltskosten für den PKW sieht es ähnlich aus. Hier kommt es mitunter auf die Frage an, auf wen dieser zugelassen ist. Auch hier sind die Partner mitunter noch miteinander verknüpft.
anwaltfinden.at: Ein Ehepartner beginnt eine neue Beziehung. Hat der Ehegattenunterhalt noch Gültigkeit?
Dann würde der Anspruch auf Unterhalt – sofern er zu diesem Zeitpunkt überhaupt bestanden hat – durch das Eingehen einer neuen Beziehung wegfallen. Ein Unterhalt wäre sicher nicht mehr gerechtfertigt. Der andere Partner kann ab Kenntnis dieser neuen Beziehung dann einfach aufhören den Unterhalt zu zahlen. Es ist dann Sache der (vermeintlich) unterhaltsberechtigten Person, den Wunsch nach Unterhalt zuerst außergerichtlich, dann bei Gericht zu äußern und zu versuchen, diesen geltend zu machen. Ich sehe da aber wenig bis keine Chancen. Meines Erachtens ist der Anspruch auf Unterhalt durch Eingehen der neuen Beziehung verwirkt.
anwaltfinden.at: Mein Ehepartner und ich haben uns getrennt, möchten uns aber nicht scheiden lassen. Welchen Tipp können Sie mitgeben?
Wichtig ist, ganz klare Regeln zu besprechen und zu vereinbaren. Jeder sollte wissen, was auf ihn zukommt und entscheiden dürfen, ob er in Zukunft so leben möchte. Das betrifft besonders den Bereich des Wohnens. Vorher haben die Ehepartner vermutlich zusammen gewohnt. Da kommen Fragen auf, wie: Wer bleibt in der Ehewohnung, wer zieht aus? Welche Konsequenzen hat das? Hierüber sollte ausführlich gesprochen und eine Vereinbarung geschlossen werden.
Ein wichtiger Punkt sind auch die Kinder: Bei wem bleiben sie? Bei wem halten sie sich hauptsächlich auf? Wer hat in welcher Form, in welcher Häufigkeit Kontakt? Wie gestaltet sich das im Detail aus? Der Unterhalt ist sowohl für den Ehegatten als auch für die Kinder ein großes Thema. Den Kindern steht er auf jeden Fall von dem Elternteil, der nicht mit den Kindern zusammenlebt, zu. Beim Ehegatten ist dies nur unter bestimmten Umständen so. Es kommt darauf an, wie die Beziehung auseinandergegangen ist, wie die Einkommensverhältnisse sind. Es ist nicht selbstverständlich, dass einer der beiden vom anderen einen Unterhalt bekommt.
Es empfiehlt sich, die Vereinbarung über die Trennungsfolgen auch schriftlich festzuhalten. Wenn nur darüber geredet wird und mit Handschlag eine Vereinbarung geschlossen wurde – was an sich Gültigkeit hat – kann das schlecht ausgehen. Vielleicht erinnert sich der andere Partner dann nicht mehr an das, was für ihn nachtteilig ist und er vorab nicht so genau bedacht hat. Allein um solchen Situationen vorzubeugen und um alles festzuhalten, ist es sicher gut, die Vereinbarung schriftlich abzufassen.
anwaltfinden.at: In welchen Fällen sollte hier ein Anwalt konsultiert werden?
Das muss aus Sicht der betroffenen Ehegatten betrachtet werden. Immer dann, wenn man sich nicht sicher ist, ob man das Richtige tut und wenn Meinungsverschiedenheiten aufkommen, sollte ein Anwalt aufgesucht werden. Auch bei Kleinigkeiten kann der Anwalt durchaus für eine kurze Vorbesprechung oder Beratung konsultiert werden. Das kostet nicht viel und ist sicher besser, als sich unvorbereitet oder unaufgeklärt auf Verpflichtungen einzulassen, die später bereut werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, gemeinsam als Ehegatten eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen. Beide Parteien stellen ihre Standpunkte dar und der Anwalt erklärt, was (nicht) funktioniert und wie die Situation am besten gestaltet werden kann. Allerdings ist es diesem Anwalt dann nicht mehr möglich, eine der beiden Parteien im Rahmen einer etwaigen Scheidung zu vertreten. Das sollte bedacht werden.
anwaltfinden.at: Wie unterstützen Sie Ihre Klienten im Trennungsprozess, um für alle Beteiligten die bestmögliche Lösung zu finden?
Am Beginn steht bei mir immer ein ungezwungenes, umfangreiches Gespräch zur Klärung der Gesamtsituation. Ich versuche dabei herauszufinden, was der Mandant möchte und versuche mit ihm bzw. ihr abzuklären, was rechtlich möglich und was sinnvoll ist. Wichtig ist, dass man sich für derartige Entscheidungen aus Sicht des scheidungswilligen Ehepartners auch genügend Zeit nimmt, entsprechende Überlegungen anzustellen. Mein Beitrag dazu kann sein, die rechtlichen Möglichkeiten konkret auf die Situation des jeweils Betroffenen aufzuzeigen und mit ihm bzw. ihr auch die damit verbundenen Konsequenzen dieser Schritte abzuklären, damit er oder sie eine entsprechende Grundlage für die weiteren Entscheidungen hat.
Vielen Dank für das Gespräch!
Dr. Peter Wagner – kompetent, erfahren und einfühlsam. Ihr idealer Ansprechpartner im Familienrecht!
Wer eine Scheidung in Erwägung zieht oder als getrenntlebender Partner die Gesamtsituation abklären möchte, sollte unbedingt einen Anwalt konsultieren. Rechtsanwalt Dr. Peter Wagner bringt eine langjährige Praxis im Familienrecht mit und kennt sich hier in allen Belangen hervorragend aus. Auch Ihnen kann er in Sachen Trennung weiterhelfen! Seine spezialisierte Kanzlei in 1150 Wien bietet gerne ein klärendes Erstgespräch an. Für weitere Informationen sowie Kontaktdaten besuchen Sie das Profil von Dr. Peter Wagner auf anwaltfinden.at.