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Was passiert mit dem Hausrat bei Todesfall des Partners?

Mag.-Dominik-Birringer-Kanzlei- Graz

Zum Hausrat zählen jene beweglichen Sachen, die bisher von den Ehepartnern zum täglichen Leben verwendet wurden. Doch was genau geschieht mit dem Hausrat, wenn mein Partner verstirbt? Wird ein Testament benötigt? Was ist unter dem Begriff Vorausvermächtnis zu verstehen? All diese Fragen klärt Mag. Dominik Birringer im folgenden Interview:

anwaltfinden.at: Herr Mag. Dominik Birringer, möchten Sie sich kurz unseren Usern vorstellen?

Ich absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität in  Graz. Seit 2012 bin ich in der Sozietät Pacher und Partner Rechtsanwälte tätig. Als Partner und Rechtsanwalt berate und vertrete ich in den Bereichen des Unternehmensrechts, des Insolvenzrechts sowie Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Erbrecht. Im Zuge meiner regelmäßigen Weiterbildung und meiner profunden Erfahrung kann ich meinen Mandanten im Bereich des Erbrechts eine umfassende, effiziente Betreuung und Vertretung anbieten.

 

anwaltfinden.at: Was würden Sie sagen, zeichnet einen guten Erbrechtsanwalt aus?

Persönliche Betreuung, Fachwissen, die richtige Einschätzung des Sachverhalts und das Erkennen eines Lösungsweges, gepaart mit der notwendigen Durchsetzungskraft, sind wichtige Voraussetzungen für einen Rechtsanwalt im Bereich des Erbrechts.

 

anwaltfinden.at: Mit welchen Problemen kommen Mandanten im Erbrecht zu Ihnen?

 Wir betreuen unsere Mandanten beispielsweise bei einer Nachlassplanung, wie etwa bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungen oder Übergabeverträgen mit Erb- und Pflichtteilsverzichten. Darüber hinaus vertreten wir unsere Klienten bei Erbrechtsstreitigkeiten vor Gericht, wie etwa bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, der Anrechnung und Einrechnung von Schenkungen, oder auch bei der Anfechtung von Testamenten. Eine umfassende Aufklärung und das Finden einer durchsetzbaren und wirtschaftlich vernünftigen Lösung sind unsere Ziele bei der Betreuung und Vertretung unserer Klienten.

 

anwaltfinden.at: Was versteht man unter einem Vorausvermächtnis im Todesfall?

 Im Fall des Todes des Partners räumt das Gesetz dem Hausrat und der Ehewohnung besondere Bedeutung ein.

Das gesetzliche Vorausvermächtnis ist das Recht des überlebenden Ehegatten und eingetragenen Partners – unter bestimmten Voraussetzungen – auch des Lebensgefährten, in der gemeinsamen Wohnung weiter zu wohnen und die Haushaltsgegenstände weiterbenützen zu dürfen.

Der Partner des Verstorbenen soll dadurch in seiner für ihn gewohnten Umgebung bleiben und die ihm vertrauten Gegenstände – sprich den Hausrat – weiterbenützen dürfen. Der Name Vorausvermächtnis erschließt sich daraus, dass der überlebende Ehepartner das Vermächtnis im Voraus erhält und dieses nicht von seinem Erbteil abziehen lassen muss. Auch einem Lebensgefährten stehen seit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 gesetzliche Vermächtnisse zu, sofern der Lebensgefährte mit dem Verstorbenen zumindest die letzten drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt hat und der Verstorbene im Zeitpunkt des Todes nicht verheiratet war.

 

anwaltfinden.at: Was ist der Hausrat und was gehört dazu?

Zum Hausrat zählen jene beweglichen Sachen, die bisher vom Ehepartner zum täglichen Leben verwendet wurden. Darüber hinaus sind auch jene Gegenstände, die der gemeinsamen Lebensführung gewidmet wurden, zum Hausrat zu zählen.

Beispiele dafür wären die Schlafzimmereinrichtung, Sportgeräte, elektronische Geräte, wie beispielsweise der Fernseher, oder die Campingausrüstung, welche von beiden Ehepartnern genutzt wurden. Auch Gegenstände wie exklusive Teppiche, Antiquitäten oder ein PKW können als Hausrat angesehen werden. Die Abgrenzung, was nun als Hausrat qualifiziert wird oder nicht, kann im Einzelfall durchaus strittig sein.

 

anwaltfinden.at: Wie ist der allgemeine Ablauf einer Hausratsaufteilung nach Ableben?

 Eine gesonderte Übergabe der Haushaltsgegenstände zur Erfüllung des Vermächtnisses braucht es nicht. Der Ehegatte beziehungsweise Partner, der in der Wohnung oder dem Haus bleiben darf, kann den Hausrat einfach weiterverwenden.

 

anwaltfinden.at: Wenn kein Testament vorhanden ist, wie regelt man, wer was bekommt?

Der überlebende Ehepartner, eingetragene Partner oder Lebensgefährte erhält das gesetzliche Vorausvermächtnis unabhängig davon, ob er nach dem Gesetz, einem Testament oder einem Vertrag Erbe wird. Ein Entzug des Anspruches auf das Vorausvermächtnis kann nur durch eine rechtmäßige Enterbung erfolgen. Das Vorausvermächtnis hat somit einen pflichtteilsähnlichen Charakter.

 

anwaltfinden.at: Welche Streitigkeiten können sich betreffend des Hausrats ergeben?

Wollen die restlichen Erben einzelne Erbschaftsstücke beanspruchen, welche der überlebende Ehepartner als Hausrat ansieht, steht dem Erben die Eigentumsklage im streitigen Verfahren offen.

 

anwaltfinden.at: Was fällt nicht unter den Hausrat?

Nicht unter das gesetzliche Vorausvermächtnis fallen etwa persönliche Gegenstände des Verstorbenen, wie beispielsweise Dinge, die ihm zur Berufsausübung gedient haben.

 

anwaltfinden.at: Haben Sie hilfreiche Tipps für unsere User, um Streitigkeiten betreffend einer Hausratsaufteilung entgegenzuwirken?

Wesentlich wäre, ein fehlerfreies und formgültiges Testament zu verfassen. Damit können Missverständnissen und etwaigen Streitigkeiten entgegengewirkt werden.

 

anwaltfinden.at: Wie können Sie nun, als Anwalt für Erbrecht, bei Uneinigkeiten hinsichtlich des Hausrats nach Ableben hilfreich sein?

Eine umfassende Aufklärung und Beratung sind in diesen Fällen wichtig. Generell können so schon im Vorfeld gewisse Rechtsproblematiken aufgeklärt werden, sodass es in weiterer Folge nicht zu Streitigkeiten kommt, die vielleicht am Ende vor Gericht ausgetragen werden müssen. Sollten dennoch unvermeidbare Probleme oder Differenzen entstehen, muss mit entsprechender Fachkenntnis und Expertise reagiert und der Klient dahingehend bestmöglich beraten werden.

Vielen Dank für das Gespräch!

 

Mag. Dominik Birringer – Ihr verlässlicher Experte im Erbrecht

Erbrechtliche Themen, wie Belange bezüglich des Hausrats können oftmals Streitigkeiten hervorbringen. Daher ist es besonders in Erbrechtsfällen hilfreich, einen fachkompetenten Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen. Erbrechtsexperte und Rechtsanwalt Mag. Dominik Birringer steht Ihnen bei all Ihren Anliegen bis hin zu einer laufenden Beratung und Vertretung verlässlich zur Seite. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. Dominik Birringer auf anwaltfinden.at.

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