anwaltfinden.at: Frau Mag. Heidinger, wären Sie so freundlich und würden sich unseren Usern in ein paar kurzen Sätzen vorstellen?
Ja gerne! Ich bin seit mehr als 10 Jahren als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Insbesondere arbeite ich im Bereich des Familienrechts, daneben auch im Liegenschaftsrecht und im Schadensersatzrecht. Begleitend zu meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin, trage ich auch auf der Universität in Graz oder am WiFi Steiermark vor.
Aufgrund dessen bin ich betreffend der Rechtsthematik zwangsläufig immer auf dem aktuellsten Wissensstand, beschäftige mich mit Neuerungen und kann somit meinen Mandanten auch auf dem neusten Rechtsstand beraten.
anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Rechtsexpertin für Familienrecht. Mit welchen Angelegenheiten kommen Hilfesuchende tagtäglich zu Ihnen?
Im Bereich des Familienrechts ist es wirklich von Fall zu Fall ganz unterschiedlich. Angefangen von Unterhaltsthemen, sowohl Ehegatten untereinander betreffend als auch Kinder, bis hin zum Kontaktrecht für Kinder und die Obsorge der Kinder. Ebenso sind Scheidungen oder eben auch Trennungen auf Zeit Rechtsthemen, mit denen Mandanten tagtäglich zu mir kommen.
anwaltfinden.at: Was würden Sie sagen, ist für Sie das Besondere im Bereich des Familienrechts?
Im Gebiet des Familienrechts kommt es meiner Meinung nach nicht nur auf rein rechtliches Fachwissen an. Gerade im Familienrecht ist sehr viel Empathie und Mitgefühl gefragt. Klienten suchen oft nicht nur rechtlichen Rat, sondern benötigen auch Unterstützung bei persönlichen Entscheidungen, die den Fall betreffen.
Zum Teil fragen Mandanten mich, ob sie sich trennen sollen, also muss man hier mit sehr viel Fingerspitzengefühl agieren und den Mandanten auch außerhalb der Rechtsthematik mit Empathie und Einfühlungsvermögen beistehen.
anwaltfinden.at: Was würden Sie sagen, beachten die wenigsten, wenn es zu einer Scheidung kommt?
Im Zuge einer Scheidung können verschiedenste Thematiken auftauchen, die der Mandant zuvor nicht bedacht hat und die sich dann als Probleme entpuppen können. Das häufigste was Mandanten nicht bedenken ist, dass die Verbindung, welche sie mit der Heirat eingegangen sind, rechtlich erst dann gelöst ist, wenn formal eine Scheidung vorliegt. Es reicht nicht aus, wenn man beispielsweise auszieht und sich wohntechnisch von seinem Partner distanziert.
Hierbei wird eben oft außer Acht gelassen, dass diese Handlung an noch keine Rechtswirkung geknüpft ist. Im Zuge einer einfachen Trennung und keiner rechtskräftigen Scheidung ist dann die Namensänderung auch nicht möglich oder zulässig. Der Irrglaube liegt einfach noch darin, dass ein Paar nach Jahren der Trennung automatisch geschieden ist.
Das heißt, auch wenn ich bereits seit 10 Jahren nicht mehr mit meinem Partner zusammenwohne, muss ich dennoch einen aktiven Schritt setzen, sodass man geschieden wird und infolgedessen auch seinen Nachnamen ändern kann.
anwaltfinden.at: Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Namensänderung nach der Scheidung?
Da ist man eigentlich sehr flexibel. Rechtlich ist es erlaubt, dass man jeden davor geführten Nachnamen annehmen kann. Das heißt, man kann zwischen dem Geburtsnamen oder beispielsweise einen Nachnamen aus einer früher geführten Ehe wählen. Wenn ich gegebenenfalls das dritte Mal verheiratet bin und mich scheiden lasse, kann ich den Nachnamen von dem ersten oder dem zweiten Mann oder eben meinen Geburtsnamen wählen.
anwaltfinden.at: Wo und ab wann kann ich eine Namensänderung nach der Scheidung beantragen?
Zum Beantragen ist die Namensänderung immer beim zuständigen Standesamt. Der Zeitpunkt, wann diese Namensänderung geschieht, bleibt einem eigentlich relativ frei überlassen. Es gibt hier keine Fristen und man ist nicht zeitlich gebunden.
Die meisten jedoch beantragen dies gleich direkt nach der Scheidung. Wichtig ist aber, dass bei einer Beantragung der Namensänderung nach einer Scheidung, der Scheidungsbeschluss rechtskräftig sein muss.
anwaltfinden.at: Was ist zudem bei einer Namensänderung bei Kindern zu achten?
Der Familienname der Kinder kann bei einer Scheidung geändert werden, muss es aber nicht. Bei der Namensänderung von Kindern kommt eben noch der Aspekt des Vaters hinzu, der in manchen Konstellationen eingebunden werden muss. Hier muss man unterscheiden, ob bei einer Scheidung eine gemeinsame oder alleinige Obsorge vereinbart wird. Wenn eine gemeinsame Obsorge festgelegt wird, kann ein Elternteil alleine den Familiennamen ändern lassen.
Dem Standesamt muss dann nur versichert werden, dass der andere Elternteil einverstanden ist. Wenn ein Elternteil über eine alleinige Obsorge verfügt, dann wird der andere Elternteil vom Standesamt von der geplanten Namensänderung in Kenntnis gesetzt und muss dazu gehört werden. Gehört werden meint, dass man sich dagegen aussprechen kann. Eine Namensänderung bei Kindern ist vergleichsweise anders, da der geschiedene Partner über ein gewisses Mitspracherecht verfügt. Hinzuzufügen ist, dass Kinder ab 14 Jahren selbst darüber bestimmen können, welchen Nachnamen sie nach der Scheidung der Eltern annehmen möchten.
anwaltfinden.at: Welche Fallstricke können sich im Zuge der Namensänderung ergeben?
Fallstricke in dem Sinne, dass bei einer Namensänderung in Bezug auf Kinder einfach Vorsicht geboten sein muss. Der Vater der Kinder hat in der Regel ein Mitspracherecht und es kann im Zuge einer Scheidung zu Streitigkeiten betreffend einer Namensänderung bei Kindern kommen.
Bei der Antragsstellung für eine Namensänderung der Kinder sollte dieser Umstand nicht unbedacht bleiben. Im Falle einer Uneinigkeit der Eltern hinsichtlich einer Namensänderung der Kinder ist auch die Argumentation ein wesentlicher Punkt. Ansonsten ist darauf zu achten, dass eben alle erforderlichen Unterlagen beigelegt sind.
anwaltfinden.at: Welche Dokumente muss ich bei einer Namensänderung vorweisen können?
Zusätzlich zu der Scheidungsurkunde oder dem Scheidungsbeschluss muss dem Standesamt ein aktueller Meldezettel, die Geburtsurkunde, die ehemalige Heiratsurkunde, ein Staatsbürgerschaftsnachweis und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.
anwaltfinden.at: Welche Kosten kommen im Falle einer Namensänderung auf mich zu?
Die Kosten der Namensänderung nach einer Scheidung sind relativ gering. Im Wesentlichen kommen hierbei nur die Antragskosten und die Kosten für die Beilagen auf einen zu. Diese umfassen circa 30,- Euro.
anwaltfinden.at: Wobei können Sie, als Expertin im Bereich des Familienrechts, nun behilflich sein, wenn es zu einer Namensänderung nach einer Scheidung kommt?
Meine Unterstützung beginnt bereits bei einer ersten Beratung, wobei ich meinen Mandanten hinblickend aller aufkommenden Fragen zur Seite stehe. Natürlich helfe ich auch bei einer Antragsstellung im Falle einer Scheidung und sorge für einen reibungslosen Ablauf. Ich überprüfe für meine Mandanten, ob die Beilagen vollständig sind, kümmere mich um die Rechtskraftbestätigung von Scheidungsurteil und Scheidungsbeschluss und hole diese bei Gericht ein.
Darüber hinaus helfe ich auch bei der schon zuvor angesprochenen Argumentation oder Begründung, falls sich der andere Partner gegen die Namensänderung der Kinder aussprechen sollte.
Herzlichen Dank für das Gespräch!
Rechtsanwältin Mag. Evelyn Heidinger – Ihre verlässliche Expertin in allen Belangen des Familienrechts
Haben Sie Fragen oder ein konkretes Anliegen zum Thema Scheidung oder allgemein im Bereich des Familienrechts? Mag. Evelyn Heidinger berät und vertritt Sie gerne bei Angelegenheiten rund um das Familienrecht. Kontaktieren Sie ihre Rechtsanwaltskanzlei in 8010 Graz für ein persönliches Erstberatungsgespräch. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. Evelyn Heidinger auf anwaltfinden.at