anwaltfinden.at: Herr Dr. Lepeska, möchten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?
Ich bin 46 Jahre alt und in Steyr, Oberösterreich, geboren. Ich habe in Linz studiert und war anschließend in verschiedenen Kanzleien in Wien, Linz und Salzburg tätig. In Salzburg war ich auch geschäftsführender Gesellschafter einer Rechtsanwalts GmbH. Seit 2012 habe ich eine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg.
anwaltfinden.at: Welche Eigenschaften sind in Ihrem Beruf besonders wichtig?
Zunächst geht es darum, zuzuhören und zu verstehen, was die Leute wollen und wo das Problem liegt. Es geht auch darum, vernetzt denken zu können und einen etwas breiteren Fokus zu haben.
Wenn es um eine einvernehmliche Regelung geht, muss man zusätzlich das Wirtschaftliche im Auge behalten und möchte ich eine Lösung finden, mit der die Mandantschaft gut leben kann.
anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem als Anwalt für Familienrecht tätig, was sind Ihrer Erfahrung nach die häufigsten Streitpunkte hinsichtlich Scheidung und Finanzen?
Der Ehegattenunterhalt ist beinahe immer ein Streitpunkt oder ein Punkt, der dann verglichen beziehungsweise geregelt werden muss. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Aufteilung des Vermögens, insbesondere von Immobilien, wobei es natürlich oft auch um Schulden geht.
anwaltfinden.at: Haftet man für einen Kredit, der vom Partner während der Ehe aufgenommen wurde und spielt es im Scheidungsfall eine Rolle wem der Kredit zuvor zugutekam?
Diese Frage kann man so pauschal nicht beantworten. Es kommt bei einem Kredit immer auf den Grund, warum er aufgenommen wurde, an. Es geht um die Frage, was damit finanziert wurde. Wenn zum Beispiel ein Ehepartner nur ein kostspieliges Hobby damit finanziert, dann handelt es sich nicht um eheliche Schulden. In diesem Fall sind es die Schulden des Ehepartners, die den anderen nicht treffen und nicht der Aufteilung unterliegen.
Wenn aber zum Beispiel ein Ehegatte das gemeinsame Haus oder Urlaube damit finanziert, dann fällt dieser Kredit unter die Aufteilung und wird im Scheidungsfall auf die Ehegatten aufgeteilt.
anwaltfinden.at: Wer haftet im Scheidungsfall für einen gemeinsamen Kredit und welche möglichen Regelungen gibt es diesbezüglich zwischen dem Ehepaar beziehungsweise dem Ehepaar und dem Kreditgeber?
Ein gemeinsamer Kredit bedeutet, dass sich beide Ehegatten gegenüber der Bank verpflichtet haben. In diesem Fall muss man zwischen dem Innenverhältnis der Ehegatten und dem Außenverhältnis zur Bank unterscheiden.
Wenn mit dem Kredit beispielsweise ein Vermögenswert finanziert wurde, dann sollte derjenige, der diesen Vermögenswert bei der Aufteilung erhält, den dafür aufgenommenen Kredit im Wesentlichen übernehmen. Darüber muss mangels einer Einigung letztlich das Gericht entscheiden.
Im Rahmen einer einvernehmlichen Ehescheidung im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten kann man es so regeln, dass nur einer die Schulden übernimmt.
Die andere Seite ist das Außenverhältnis, meistens handelt es sich hierbei um den Kreditvertrag mit einer Bank. Man kann einvernehmlich nicht beschließen, dass nur noch ein geschiedener Ehegatte gegenüber der Bank haftet, weil das die Bank benachteiligen würde. In diesem Fall hat der Gesetzgeber eine Zwischenlösung geschaffen, indem der andere Ehegatte nur noch als Ausfallsbürge haftet. Im Innenverhältnis übernimmt ein Ehegatte den gesamten Kredit.
Sollte der Kredit vor der Ehe aufgenommen worden sein, muss man überprüfen, ob es eheliche Schulden sind und was damit finanziert wurde. Das heißt, die wesentlichen Dinge, die man entscheiden muss, sind, wie regelt man die Schulden im Falle einer Scheidung, wer wird Ausfallsbürge und wer haftet im Innenverhältnis.
anwaltfinden.at: Welche Konsequenzen hat eine eingegangene Bürgschaft beziehungsweise Kreditbürgschaft im Scheidungsfall?
Hierbei muss man darauf achten, ob es um einen Kredit geht, der der Aufteilung unterliegt, also ob es sich um eheliche Schulden handelt, weil zum Beispiel ein Ehegatte mit seinem Kredit die Ehewohnung finanziert hat und der zweite “nur“ Bürge ist. In diesem Fall ist es so, als ob beide den Kreditvertrag unterschrieben hätten. Beide haften somit in gewisser Form, was bei der Aufteilung geregelt werden muss.
Wenn ich für einen anderen Kredit hafte, hat das bei der ehelichen Aufteilung keine Relevanz. Es geht immer nur um die ehelichen Schulden, die der Aufteilung unterliegen.
anwaltfinden.at: Was ist eine Ausfallsbürgschaft und was ist bei deren Beantragung zu beachten?
Mit der Ausfallsbürgschaft können die Ehegatten bei ihrer Scheidung veranlassen, dass einer von ihnen gegenüber der Bank nur noch als Ausfallsbürge haftet, obwohl er im Vertrag eigentlich vielleicht Mitschuldner ist. Das heißt, die Bank verliert diesen Schuldner nicht ganz, er wird jedoch zum Ausfallsbürgen, auf den die Bank nach dem Ehegesetz nur zurückgreifen kann, wenn sie zum Beispiel schon einen Exekutionstitel gegen den Hauptschuldner hat und sie vergeblich Exekutionsschritte gesetzt hat. Erst wenn die erste Sicherheit der Bank, also der Hauptschuldner, ausfällt, kann die Bank auf den Bürgen zurückgreifen.
Die Ausfallsbürgschaft wird in der Regel, da die meisten Ehen ohnehin einvernehmlich geschieden werden, bereits bei der Scheidungstagsatzung beantragt. Darüber ergeht ein eigener Beschluss durch das Gericht. Spätestens muss man einen solchen Antrag allerdings binnen Jahresfrist nach Rechtskraft der Ehescheidung beantragen.
anwaltfinden.at: Kann eine Bürgschaft erlassen werden?
Das ist weniger eine Frage des Ehe- oder Scheidungsrechts, welches diesbezüglich keine besondere Regelung trifft, sondern ist nach dem Konsumentenschutzgesetz zu beurteilen. Wenn zum Beispiel – überspitzt formuliert – eine mittellose Ehefrau, die keiner Berufstätigkeit nachgeht, weil sie sich etwa um die Kinder kümmert, eine Bürgschaft für einen großen Kredit des Ehegatten eingeht, dann muss man genau überprüfen, ob die Bürgschaft nicht vielleicht sittenwidrig ist. In einem solchen Fall kann der Richter unter Umständen eine Mäßigung vornehmen oder die Haftung zur Gänze entfallen lassen. Dies gilt aber allgemein, also sowohl für eheliche Schulden wie auch andere Kreditverbindlichkeiten.
anwaltfinden.at: Worauf ist bei einem gemeinsamen Hauskredit zu achten und wie ist die Vorgehensweise, wenn einer der Partner nach der Scheidung im Haus wohnen bleiben möchte?
Das erfordert eine spezielle Regelung. Man muss sich auf der einen Seite überlegen, was mit dem Haus und allfälligen darauf lastenden Schulden passieren soll.
Wenn einer der Partner nach der Scheidung im Haus wohnen bleiben möchte, obwohl der geschiedene Ehepartner Eigentümer ist, kann ich das zum Beispiel in Form eines Wohnrechts festlegen.
Auf der anderen Seite muss man immer auch die Schulden berücksichtigen, die irgendwer zurückzahlen muss. Klar ist, dass die Wohnsituation für geschiedene Ehegatten insgesamt teurer wird. Vor allem wenn ich dann zwei getrennte Wohnsitze habe, einer muss vielleicht Miete zahlen, der andere zahlt den Kredit zurück. Insgesamt bleibt oft weniger Geld über, weil die geschiedenen Eheleute zum Wohnen insgesamt mehr finanzielle Mittel aufwenden müssen.
anwaltfinden.at: Was würden Sie, als Anwalt für Familienrecht, Ehepartnern raten, die einen Kredit aufnehmen wollen?
Zum einen würde ich empfehlen, genau zu überlegen, wofür man einen Kredit aufnimmt. Geht es beispielsweise um die Schaffung eines Eigenheims, dann macht das auf jeden Fall einen Sinn. Wenn man aber einen gemeinsamen Kredit aufnehmen möchte, um sich beispielsweise einen Fernseher zu kaufen, dann sollte man das eher überdenken.
Außerdem würde ich, wenn es um einen Kreditvertrag mit einer Bank geht, darauf achten, dass ich die Möglichkeit habe, vorzeitig Rückzahlungen zu leisten, ohne dass besondere Gebühren oder Pönalen anfallen.
In den meisten Fällen möchte die Bank einen Kredit für ein Haus mit einem Pfandrecht absichern. Hier bietet sich allenfalls die Möglichkeit, dass man das Pfandrecht nicht über die gesamte Kreditsumme eintragen lässt, um so Gebühren sparen zu können. Das kann man mit der Bank vielleicht aushandeln, was jedoch zunehmend schwieriger wird.
Herzlichen Dank, dass Sie sich für das Gespräch Zeit genommen haben!
Ich berate Sie gerne in familienrechtlichen Angelegenheiten – Dr. Guido Lepeska
Sie haben weitere Fragen zum Thema Kreditverpflichtungen oder benötigen rechtlichen Beistand in familienrechtlichen Belangen? Rechtsanwalt Dr. Guido Lepeska berät Sie gerne und zuverlässig in Ihren Anliegen rund um das Thema Familienrecht. Für ein Erstgespräch kontaktieren Sie die Kanzlei in 5020 Salzburg. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Dr. Guido Lepeska auf anwaltfinden.at.