anwaltfinden.at: Frau Dr. Ölz, möchten Sie sich unseren Usern vielleicht kurz vorstellen?
Ja, sehr gerne. Mein Name ist Dr. Eva-Maria Ölz und ich bin seit November 2009 in Dornbirn als selbständige Rechtsanwältin tätig. Nach meinem Jus-Studium in Innsbruck, meinen Auslandsaufenthalten in Brüssel und Istanbul sowie nach meiner anwaltlichen Ausbildung in Wien, bin ich gerne wieder nach Vorarlberg zurückgekehrt, um dort als Anwältin tätig sein zu können. Im Wesentlichen vertrete ich Privatpersonen und befasse mich mit deren vielfältigen Rechtsproblemen, welche sehr oft familien- und erbrechtlicher Natur sind.
anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Expertin im Bereich des Erbrechts. Was denken Sie, ist das Besondere im Bereich des Erbrechts?
Erbrecht ist einerseits ein sehr komplexer Themenbereich. Insbesondere im Zuge der Nachlassregelung gibt es einen sehr großen Gestaltungsspielraum. Andererseits kommt eigentlich jeder im Laufe seines Lebens irgendwann mit der Erbrechtsthematik in Berührung. Entweder man wird selbst Erbe oder man macht sich Gedanken betreffend der Regelung des eigenen Nachlasses. Ich persönlich erachte die Erbrechtsthematik als ein äußerst interessantes Rechtsgebiet, da die Gesetzesmaterie sehr komplex ist und verschiedenste Einschränkungen in Bezug auf das Erbrecht bestehen. Es ist entscheidend über Wissen über formale und inhaltliche Kriterien zu verfügen, um beispielsweise ein Testament rechtskonform aufzusetzen.
anwaltfinden.at: Was war Ihr Beweggrund, sich einen Schwerpunkt im Erbrecht zu setzen?
Ich berate grundsätzlich Privatpersonen und komme daher mit allen möglichen Lebenssachverhalten in Berührung. Da das Erbrecht stets präsent war und einen relativ wichtigen Stellenwert in meiner Tätigkeit als Anwältin einnimmt, habe ich mich anhand meiner berufspraktischen Erfahrungen immer weiter in Richtung Erbrecht spezialisiert. Mittlerweile kann ich mich auch wohl als Expertin in diesem Bereich verstehen.
anwaltfinden.at: Patientenverfügung – Was ist darunter zu verstehen und in welchen Fällen tritt diese auf?
Kurz vorweg: Die Patientenverfügung hat nicht direkt etwas mit dem Erbrecht zu tun. Allerdings ist es in der Praxis oft der Fall, dass Personen, welche ihren Nachlass regeln und sich Gedanken über ihre Zukunft machen, auch eine Patientenverfügung errichten wollen. Die Patientenverfügung ist eine relevante Möglichkeit, für sich selbst zu bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung, eines Unfalls, etc. vorgenommen werden sollen.
Es wird festgelegt, wo die Behandlungsgrenze liegen soll, weil mit der Patientenverfügung bestimmte medizinische Behandlungen abgelehnt werden können. Man kann hier vorab regeln, welche medizinischen Behandlungen noch durchgeführt werden sollen und welche nicht, wenn man in der konkreten Situation – etwa auf Grund von Bewusstlosigkeit oder fortgeschrittener Demenz – nicht mehr selbst entscheiden kann. Außerdem besteht noch die Möglichkeit, in einer Patientenverfügung bestimmte Vertrauenspersonen zu nennen. Ärzte oder Ärztinnen werden diesen gegenüber von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden. Diese Option ist gerade bei modernen Familienkonstellationen praktisch, da hier beispielsweise auch der Lebensgefährte Auskünfte erhalten darf und somit in die Entscheidungsfindung besser eingebunden werden kann.
anwaltfinden.at: Wie sieht der Ablauf einer Patientenverfügung aus? Wo muss ich mich hinwenden?
Bei einer Patientenverfügung wird hauptsächlich über medizinische Fragen entschieden. Daher ist die erste Anlaufstelle zunächst der Arzt des Vertrauens. Um eine rechtsverbindliche Patientenverfügung errichten zu können, muss man zwingend von einem Arzt aufgeklärt werden. Deshalb geht man in der Regel bei der Errichtung einer Patientenverfügung zuerst zu einem Arzt und berät sich mit diesem. Im Zuge des Gesprächs wird auf viele Fragestellungen eingegangen, beispielsweise welche Behandlungen tatsächlich durchgeführt werden sollen, wo die Grenze liegen soll in Bezug auf eine Wiederbelebung, wie die Person allgemein zum Leben steht etc.
In einem nächsten Schritt wendet sich der Betroffene an einen Rechtsanwalt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, andere Stellen anstatt eines Rechtsanwalts zu kontaktieren. Für die Formgültigkeit kann man sich auch an einen Notar, einen Patientenanwalt oder einen Erwachsenenschutzverein wenden. In meinem Falle wäre es dann eben der Rechtsanwalt und mit diesem wird dann ausführlich besprochen, in welchen Situationen auf welche Behandlungen verzichtet werden soll.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, den es zu klären gilt, ist wie verbindlich diese Patientenverfügung sein soll. Eine verbindliche Patientenverfügung besagt, dass der behandelnde Arzt verpflichtet wird, bestimmte Behandlungen nicht durchzuführen. Anders ist eine beachtliche Patientenverfügung. Diese enthält zumeist Ansichten und Wünsche der Patienten, welche dem Arzt als Entscheidungsgrundlage dienen sollen. Dieses Spektrum wird dann mit einem Anwalt abgeklärt und je nachdem, was der Betroffene wünscht, wird die Patientenverfügung dann formgültig abgeschlossen. Letztendlich wird die Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister registriert, sodass die Ärzte im Falle des Falles darauf zugreifen können. Diese wird im Volltext hochgeladen und der behandelnde Arzt wird im Ernstfall auf diese zugreifen können.
anwaltfinden.at: Gibt es Voraussetzungen bei einer Errichtung der Patientenverfügung?
Wenn ich eine verbindliche Patientenverfügung errichten will, habe ich als Formerfordernis eine notwendige Aufklärung durch einen Arzt vorzunehmen. Dieser muss die notwendige Aufklärung auch auf der Patientenverfügung bestätigen. Ein Rechtsanwalt, Notar, Patientenanwalt oder Sachwalterverein muss anschließend über die Natur dieser Verbindlichkeit und auch über die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit der Patientenverfügung aufklären.
anwaltfinden.at: Gibt es eine Frist? Wie lange bleibt die Patientenverfügung aufrecht?
Eine verbindliche Patientenverfügung bleibt 8 Jahre verbindlich. Nach dem Ablauf dieser 8 Jahre verliert die Patientenverfügung ihre Verbindlichkeit und muss – falls erwünscht – erneuert werden. Hier braucht es aber erneut eine ärztliche Aufklärung. Wenn die Frist abgelaufen ist und sie nicht verlängert wird, dann besteht sie weiter als eine beachtliche Patientenverfügung. Das heißt, sie besteht weiter als Entscheidungsgrundlage für den behandelnden Arzt und hilft, den mutmaßlichen Willen des Patienten kennenzulernen. Er kann sich daher ein Bild darüber machen, wie der Patient über gewisse Behandlungen denkt. Er ist aber nicht mehr dazu verpflichtet, lebenserhaltende Maschinen abzuschalten.
Die Patientenverfügung kann aber auch vorher jederzeit widerrufen oder abgeändert werden.
anwaltfinden.at: Wie viel kostet eine Patientenverfügung in Österreich?
Eine Auskunft über eine allgemeine Kostenfeststellung kann ich an dieser Stelle nicht geben. Grundsätzlich sind die Kosten individuell mit Arzt, Anwalt etc. zu vereinbaren. Tendenziell sind bei Patientenanwälten oder Erwachsenenschutzeinrichtungen die Kosten geringer. Allerdings ist es empfehlenswert, sich betreffend dieser Angelegenheit an einen Anwalt zu wenden. Insbesondere, wenn im Zuge der letztwilligen Verfügung der Anwalt kontaktiert wird und hier bereits ein Vertrauensverhältnis vorherrscht. In der Praxis ergibt sich dieses sehr oft innerhalb der Nachlassregelung und bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht. Die Registrierungsgebühr beträgt 24 Euro und das Honorar wird eben von Fall zu Fall individuell berechnet.
anwaltfinden.at: Was denken Sie, ist enorm wichtig und nicht außer Acht zu lassen betreffend der Patientenverfügung?
Meines Erachtens ist einer der wichtigsten Punkte die Unterscheidung in eine verbindliche oder eine beachtliche Patientenverfügung. Hier geht es eben um die Frage, ob der behandelnde Arzt dazu verpflichtet ist, die Geräte abzuschalten, oder ob einfach eine Empfehlung ausgesprochen werden soll. Grundsätzlich erachte ich es als wichtig, darüber nachzudenken, wie es im Ernstfall weitergehen soll beziehungsweise wie ein Arzt möglicherweise handeln soll.
Ob im Zuge dessen schlussendlich eine verbindliche oder beachtliche Patientenverfügung dabei herauskommt, ist individuell.
anwaltfinden.at: Wie können nun Sie, als Expertin im Bereich des Erbrechts, hilfreich im Falle einer Patientenverfügung sein?
Einerseits sorgt ein Anwalt natürlich für den formgültigen Abschluss einer Patientenverfügung. Dieser ist notwendig, damit die Patientenverfügung letztlich von einem Arzt berücksichtigt wird. Auf der anderen Seite habe ich als Anwältin zahlreiche Muster vorliegen und verfüge über viele Informationen betreffend einzelner Behandlungsarten, da ich in meiner Tätigkeit bereits eine Vielzahl an Patientenverfügungen errichtet habe. Klienten erhalten dadurch Hilfestellungen in rechtlicher sowie in behandlungsbezogener Art und Weise. Im Zuge meiner Beratung ist es mir ein Anliegen, meine Klienten daher bestmöglich zu informieren und ihre Wünsche zielführend umzusetzen.
Herzlichen Dank für das Gespräch!
Dr. Eva-Maria Ölz – Ihre kompetente Ansprechpartnerin bei Anliegen rund um das Erbrecht
Sie haben weitere erbrechtliche Fragen oder benötigen rechtlichen Rat betreffend der Patientenverfügung? Dr. Eva-Maria Ölz unterstützt Sie gerne bei jeglichen Angelegenheiten. Für ein Erstberatungsgespräch kontaktieren Sie die Kanzlei in 6850 Dornbirn. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Rechtsanwältin und Erbrechtsexpertin Dr. Eva-Maria Ölz auf anwaltfinden.at.