anwaltfinden.at: Herr Dr. Haftner, möchten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?
Ich bin seit 1986 selbstständiger Rechtsanwalt. Zu meinen Spezialgebieten gehören das Familien- und Erbrecht sowie das Insolvenzrecht. Alles andere wird von mir nicht abgedeckt, weshalb ich meine Klienten gegebenenfalls an andere Kollegen verweise, die über dementsprechende Fachgebiete verfügen.
anwaltfinden.at: Was sind Ihrer Erfahrung nach die häufigsten Scheidungsgründe?
Zu den häufigsten Scheidungsgründen gehört zum einen die Verletzung der Treuepflicht, sprich die Aufnahme ehewidriger Beziehungen, zum anderen die Verletzung der anständigen Begegnung, sprich Alkoholmissbrauch, Tätlichkeiten und Eifersucht.
Im erhöhten Alter spielt das vermehrte Alleinlassen bzw. wenn sich die Ehepartner eigentlich nichts mehr zu sagen haben eine große Rolle.
anwaltfinden.at: Was bedeutet eine Ehescheidung aus Verschulden?
Eine Ehescheidung aus Verschulden bedeutet, dass jemand eine schwere Eheverfehlung – auf die wir im Folgenden noch im Einzelnen zu sprechen kommen – begeht oder durch ein unangenehmes Verhalten, sprich unsittlich oder ehrlos, die Ehe derart zerrüttet, dass sie nicht wiederhergestellt werden kann. Aus einem solchen Grund kann ein Partner die Scheidung einbringen.
anwaltfinden.at: Welche Voraussetzungen gibt es für eine solche?
Wenn eine ehewidrige Beziehung aufgenommen wurde bzw. wenn mit Tätlichkeiten vorgegangen wird oder ein schweres seelisches Leid zugefügt wird, liegt eine dementsprechende Voraussetzung für die Einbringung einer Scheidungsklage vor.
anwaltfinden.at: Aus welchen Gründen kann eine Ehe geschieden werden? Was versteht man beispielsweise unter einer schweren Eheverfehlung?
Bezüglich der schweren Eheverfehlungen hat es früher einmal, in alten Zeiten, den Ehebruch und die Verweigerung der Fortpflanzung gegeben. Das wurde mit dem Eherechts-Änderungsgesetz 1999 geändert. Seitdem gibt es keine sogenannten absoluten Scheidungsgründe mehr.
Die schwere Eheverfehlung, die der Gesetzgeber vorsieht, liegt vorwiegend in der Verletzung der Treuepflicht, sprich in der Aufnahme ehewidriger Beziehungen – früher Ehebruch – bzw. in der Verletzung der anständigen Begegnung oder der Verletzung der Beistandspflicht.
Darunter sind eine Vielzahl von Scheidungsgründen gegeben, in denen der Gesetzgeber erläutert, was unter einer Verletzung der Treuepflicht, unter einer Verletzung der anständigen Begegnung bzw. der Beistandspflicht und einer Verletzung der Unterhaltpflicht etc. zu verstehen ist.
Das heißt, es gibt eine Vielzahl von Scheidungsgründen. Zu den schweren Eheverfehlungen gehören der Ehebruch bzw. die Aufnahme ehewidriger Beziehungen und die Verletzung der anständigen Begegnung oder der Beistandspflicht.
Wenn eine schwere Eheverfehlung gesetzt worden ist, dann muss die Ehe durch diese tiefgreifend zerrüttet worden sein, damit eine Ehescheidung aus Verschulden möglich ist. Das heißt, es kann zwar eine Eheverfehlung gesetzt worden sein, aber wenn die Ehe dadurch nicht zerrüttet ist, sprich der andere diese verziehen hat, dann ist die Eheverfehlung im weitesten Sinn hinfällig.
Außerdem ist die Klage binnen einer Frist von sechs Monaten ab Kenntnisnahme der schweren Eheverfehlung zu erheben.
anwaltfinden.at: Wie kann man vorgehen, wenn der auf Scheidung aus Verschulden klagende Ehegatte Mitschuld an der Zerrüttung der Ehe trägt?
Sollte der Kläger Mitschuld an der Scheidung tragen, dann besteht die Möglichkeit, eine Widerklage einzubringen, um sich dagegen zu wehren. Das heißt, man klagt gleichfalls auf Scheidung.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass, für den Fall, dass es zum Ausspruch der Scheidung kommt, die Mitschuld des klagenden Ehegatten festgehalten wird. Das heißt, in einem sogenannten Mitschuldantrag wird die entsprechende Mitschuld an der Auflösung der Ehe ausgesprochen.
Das Gericht hat, wenn Klage sowie Widerklage vorliegen, zu entscheiden, ob beide Ehegatten an der Zerrüttung der Ehe schuld sind und kann dann dementsprechend vorgehen.
Es kann ebenso der Fall eintreten, dass die Klage abgewiesen wird, da gar kein Scheidungsgrund vorhanden war.
anwaltfinden.at: Würden Sie sagen, dass bezüglich des Verschuldensprinzips Reformbedarf besteht?
Österreich ist eines der wenigen Länder, in denen noch das Verschuldensprinzip gilt und nicht, wie in den meisten anderen europäischen Ländern, das Zerrüttungsprinzip.
Das Verschuldensprinzip ist nur deshalb im österreichischen Eherecht verankert, um die Unterhaltsansprüche jenes Ehegatten, der an der Auflösung der Ehe schuldlos bzw. weniger schuldig ist, absichern zu können.
Man versucht immer wieder, von diesem Verschuldensprinzip wegzugehen hin zu dem sogenannten Zerrüttungsprinzip, das es zum Beispiel in Deutschland gibt. Mit dem Zerrüttungsprinzip gehen komplett andere Vorschriften im Rahmen des Unterhaltsrechts einher. Dort gibt es für den Zeitraum der Trennung bis zur Scheidung einen Trennungsunterhalt und danach einen Betreuungsunterhalt.
Wenn man in Österreich von dem Verschuldensprinzip weggehen wollen würde, wäre eine Änderung des österreichischen Unterhaltsrechts notwendig. Das scheitert derzeit allerdings an den verschiedenen Regierungen bzw. den verschiedenen Spezialisten und Sachbearbeitenden in den jeweiligen Ausschüssen. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie sichert man den schuldlosen Teil, der nichts für die Auflösung der Ehe kann, ab?
Aber so weit sind wir in Österreich noch nicht. Nur wenn ein Verschulden festgestellt wird, besteht die Möglichkeit, Unterhalt zu bekommen, sofern nicht eine dementsprechende Selbsterhaltungsfähigkeit bzw. dementsprechende Verdienstmöglichkeiten gegeben sind. In diesem Fall besteht kein Unterhaltsanspruch, ansonsten voller Unterhaltsanspruch bei überwiegendem oder alleinigem Verschulden.
anwaltfinden.at: Stimmt es denn, dass sich viele Ehepartner erst mit den Rechten und Pflichten einer Ehe vertraut machen, wenn es zur Scheidung kommt?
Wenn man heute katholisch heiratet, ist man dazu verpflichtet, einen Heiratskurs zu besuchen. Es wurde in der Vergangenheit bereits vorgeschlagen, dass in gleicher Art und Weise ein dementsprechendes Beratungsgespräch vor Eingehen der staatlichen Ehe mit den künftigen Ehepartnern geführt werden soll, um sie darüber aufzuklären, dass – übertrieben gesprochen – der Euro nur noch 50 Cent wert ist und welche Verpflichtungen entstehen, wenn die Ehe eingegangen wird.
Von jungen Leuten, vor allem der Generation Y, wird das in letzter Zeit verstärkt in Anspruch genommen. Bei mir muss ich insbesondere im Laufe der letzten Jahre feststellen, dass vor der Hochzeit genaueste Informationen eingeholt werden, was mit dem Vermögen, dem Einkommen etc. im Falle einer Heirat passiert.
Außerdem sind Eheverträge, obwohl im ABGB und im Ehegesetz eigentlich alles geregelt ist, im Kommen. Die Leute müssen nur wissen, dass es in den wesentlichen Bereichen nicht unbedingt notwendig ist, einen Ehevertrag zu errichten. Eine Änderung hat es dahingehend gegeben, dass, sobald ein Haus oder eine Liegenschaft von einer Familie eingebracht wird, diese im Falle der Auflösung der Ehe im Familienbesitz bleiben – das kann man vertraglich regeln.
anwaltfinden.at: Tipp eines Rechtsanwalts: Was raten Sie Ehepartnern, deren Ehegatte ein Eheverfehlen begangen hat?
Zunächst sollte man die Ist-Situation feststellen. Ist die Ehe für denjenigen Ehegatten, der festgestellt hat, dass der andere eine Eheverfehlung begangen hat, dadurch tatsächlich zerrüttet? Wie sah die Ehe bis zu diesem Zeitpunkt aus? In solchen Angelegenheiten ist immer das Herz zu berücksichtigen. Solange im Herzen die Möglichkeit besteht, die Ehe retten und aufrechterhalten zu können, muss man dahingehend alles Mögliche unternehmen, mit Mediation etc.
In der Regel versucht man, das Ganze in eine einvernehmliche Scheidung zu lenken. Ansonsten wird jener Ehegatte, der die Eheverfehlung festgestellt hat, mit allen erdenklichen Mitteln versuchen, die Ehe aufzulösen oder er verzeiht den Fehler und willigt ein, es noch einmal zu versuchen. Wesentlich in solchen Situationen ist oftmals, Mediation in Anspruch zu nehmen.
anwaltfinden.at: In diesem Zusammenhang liest man des Öfteren, dass man nicht aus der ehelichen Wohnung ausziehen soll – warum?
Ein Auszug ohne grundsätzlichen Grund bedingt für die Frau möglicherweise einen Unterhaltsverlust. Wenn man eigenmächtig die eheliche Wohnung verlässt, ohne hierfür einen Grund zu haben, dann hat das zur Folge, dass der Unterhaltsanspruch verwirkt wird.
Wenn einer der Ehepartner eine Eheverfehlung begangen hat und dem anderen daher ein Zusammenleben unerträglich geworden ist, kann dieser nicht einfach ausziehen. Man muss genau überprüfen, welche rechtlichen Folgen ein Auszug hat. Stimmt der Ehepartner einem Auszug nämlich nicht zu, kann das als böswilliges Verlassen definiert werden, was wiederum eine Eheverfehlung darstellt.
Das heißt, man muss, bevor man auszieht, unbedingt prüfen, welche rechtlichen Folgen das, insbesondere für Frauen, haben kann, weil hier Unterhaltsansprüche verloren gehen können.
anwaltfinden.at: Wie können Sie, als Experte für Familienrecht, Mandanten unterstützen, die sich mit einer Verschuldensscheidung konfrontiert sehen?
Es geht vor allem darum, so rasch wie möglich eine Lösung herbeizuführen, unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten. Wie schafft man es, unter Berücksichtigung der finanziellen Situation, insbesondere aber, unter Berücksichtigung der Kinder – sofern welche vorhanden sind – das Ganze möglichst friktionsfrei zu beenden. Im Endeffekt leiden immer alle darunter, weshalb man versuchen muss, das Thema dementsprechend in relativ kurzer Zeit abzuhandeln. Am allerwenigsten sollten die Kinder darunter leiden, aber auch der andere schuldlose Partner sollte nicht mit massiven Nachteilen behaftet sein.
Außerdem gilt es zu überprüfen, ob die Eheverfehlung tatsächlich so tiefgreifend war, dass die Ehe aufgehoben werden muss oder ob doch die Möglichkeit besteht, die Ehe aufrechtzuerhalten. Letzteres natürlich verbunden mit erheblichem Misstrauen, auch wenn man verzeiht.
Es gibt eine Vielzahl von Dingen, die mit dem Klienten zu besprechen sind. Entscheidend ist, dass man auf sein eigenes Herz achtet. Ist man – insbesondere im Hinblick auf Kinder – dazu bereit, die Ehe aufrechtzuerhalten?
Bei älteren Personen ist die Situation ein wenig anders. Da geht es zum Beispiel um die Pensionsvorsorge etc. Kann man sich überhaupt gegen die Scheidung wehren und besteht die Möglichkeit, zu überleben, vor allem wenn ein Teil nichts verdient.
Wenn das Verschulden klar ist, braucht man sich keine weiteren Gedanken zu machen, aber wenn der Richter festhält, es handelt sich um ein gleichteiliges Verschulden, dann besteht kein Unterhaltsanspruch. Mit wenigen Ausnahmen, etwa dem Notunterhalt gemäß § 68a EheG, der jedoch befristet und im Rahmen einer Billigkeit zu berücksichtigen ist.
Möglicherweise muss man den Ist-Zustand ertragen, weil man sich nicht scheiden lassen kann. Wesentlich in solchen Fällen ist, dass man vorsichtig ist und die Folgen der Einbringung einer Scheidungsklage genau prüft.
Vielen Dank für das Interview!
Ich unterstütze Sie gerne und zuverlässig in Ihren familienrechtlichen Anliegen – Dr. Hans-Jörg Haftner
Sie benötigen rechtliche Unterstützung im Familienrecht? Dr. Hans-Jörg Haftner nimmt sich gerne Zeit für eine ausführliche Erstberatung in seiner Kanzlei in 3100 St. Pölten. Mit seiner langjährigen Erfahrung, einem umfassenden Fachwissen und viel Engagement setzt er Ihre Rechte durch. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Rechtsanwalt und Experte im Familien- und Scheidungsrecht, Dr. Hans-Jörg Haftner, auf anwaltfinden.at.