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Wie Mediation bei einer einvernehmlichen Scheidung nachhaltig helfen kann

Dr. Ingrid Bläumauer Rechtsberatung in 1030 Wien

Jeder Mensch entwickelt sich weiter, aber leider entwickeln sich Partner oft auseinander. Gibt es keine andere Möglichkeit als die Scheidung, ist es ratsam das Verfahren einvernehmlich zu klären. Was für Vorteile eine einvernehmliche Scheidung bringt und wie Ihnen dabei die Mediation helfen kann beantwortet Ihnen Dr. Ingrid Bläumauer, eingetragene Rechtsanwältin, Mediatorin sowie Collaborative Lawyer.

anwaltfinden.at: Frau Dr. Bläumauer, könnten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?

Das Gerichtsjahr absolvierte ich 1993/94, anschließend habe ich im Zuge meiner Dissertation einen kurzen intensiven Ausflug in die Reisebrache gemacht. Ab 1995 war ich Rechtsanwaltsanwärterin, im Jahr 2000 habe ich meine eigene Kanzlei eröffnet und gerade mein 20. Jahr als Rechtsanwältin beendet. 

Zu Beginn meiner Tätigkeit habe noch viel Reiserecht mit vielen Publikationen und Vorträgen gemacht. Es hat sich dann immer mehr das Familienrecht als Schwerpunkt herauskristallisiert. Alles andere ist mit der Zeit auf der Strecke geblieben. Ich bin Rechtsanwältin, eingetragene Mediatorin und CL-Laywer spezialisiert auf Familienrecht und Ehescheidungen.

anwaltfinden.at: Familienrecht ist ein Rechtsbereich, der stets viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl benötigt. Auf was achten Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten bei Ihrer Rechtsberatung besonders?

Wichtig ist, dass einem selber bewusst wird, mit Menschen zu arbeiten, die sich gerade in einer Ausnahmesituation befinden. Man sollte viel Verständnis zeigen, denn viele haben eine große Hemmschwelle überhaupt zu einem Anwalt zu gehen. Es benötigt Zeit und Geduld, bis sie diese Nervosität abgelegt haben und dann ist es ganz wichtig, dass man strukturiert vorgeht. 

Je nachdem zu welchem Thema sie rechtliche Hilfe benötigen, ob es sich um eine Scheidungsberatung handelt oder eine Trennung von Lebensgefährten – ich habe hier meine eigenen Checklisten, damit die Beratung klar und deutlich strukturiert abläuft. Natürlich versuche ich auch ganz verständlich zu erklären, damit die Klientin nicht nur hören, sondern auch verstehen.

anwaltfinden.at: Wenn Sie die Arbeit als Mediatorin bzw. die Mediation selbst kurz beschreiben würden, wie wäre Ihre Antwort?

Der Mediator ist ein neutraler Vermittler, der das Gespräch leitet, moderiert, Fragen stellt, zusammenfasst und anschließend Bedürfnisse, Interessen und Lösungsoptionen formuliert. Der Mediator ist allparteilich, das heißt jeder Partei gleich zugewandt. Wichtig ist, dass Gesprächsregeln bestehen, dass jeder gleichwertig zu Wort kommt und sich jeder gleichwertig behandelt fühlt. Kommen Klienten nach einer gescheiterten Mediation zu mir, ist der Grund, den ich am öftesten zu hören bekomme, dass der eine Partner das Gefühl hatte, der Mediator hilft nur zum anderen. Darin liegt die Schwierigkeit – allparteilich zu sein.

Es gibt aber nicht nur die Mediation als außergerichtliche Konfliktlösung, sondern es gibt auch – und das weiß fast kein Mensch – ein Verfahren, das sich „collaborative law“ nennt. Es ist so ähnlich wie eine Mediation, nur hat hier jede Partei ihren Anwalt (mit einer Spezialausbildung). Der Unterschied ist, der Mediator ist immer neutral, also allparteilich und jedem gleich zugewandt. Der collaborative lawyer ist immer Anwalt seines Mandanten. Es ist eine Konferenz zu viert, nur haben Sie ihren Anwalt immer mit. Der Vorteil ist, dass der Anwalt stets alles gehört hat und Sie infolgedessen rechtsberaten kann – das darf der Mediator nicht!

Spricht man somit von einem kooperativen Verfahren, wäre entweder die Mediation oder die CL-Methode zu erwähnen. In Bezug auf einer Scheidung kann beides sehr hilfreich sein!  

anwaltfinden.at: Wie kann nun eine Mediation in Bezug zur Scheidung hilfreich sein?

Gerade in solchen Dingen hilft die Mediation. Mit einem Mediator haben Sie jemanden, der Ihnen in dieser vorgegebenen Struktur weiterhilft. Wenn jemand zu Hause streitet, streitet man immer um das gleiche und es bringt Sie nicht weiter. Wesentlich ist, dass eine Mediation zukunftsgerichtet ist. 

Das Schmutzwäsche waschen vor Gericht würde somit wegfallen, weil man ganz zukunftsorientiert auf eine Lösungsmöglichkeit hinarbeitet. Der Zweite Vorteil ist die Dauer: Eine Mediationssitzung oder auch eine CL-Einheit macht man grundsätzlich im 14-Tages-Takt, das heißt das Verfahren geht relativ schnell. Ein Gerichtstermin bekommen Sie mit viel Glück im 2-Monats-Takt. 

anwaltfinden.at: Wenn ich mich entscheide mit meinem Ehegatten ein einvernehmliches Scheidungsverfahren einzugehen, brauche ich dann überhaupt noch eine Mediation?

Das kommt darauf an. Wenn schon alles beredet und entschieden wurde und sie sich einig sind, dann braucht man nicht mehr großartig zu mediieren. Man muss ja auch nicht die ganze Scheidung im Rahmen einer Mediation durchführen. 

Es ist oft so, dass viele sich schon über manche Dinge, wie etwa die Vermögensaufteilung, einig sind, aber bei manchen Sachen, wie beispielsweise Kontaktrechtsreglungen betreffend die gemeinsamen Kinder, noch nicht. Da ist es hilfreich, wenn man einen Mediator sucht oder sich für ein kooperatives Verfahren einigt.

anwaltfinden.at: Wann sollte auf den Rat eines Mediators/einer Mediatorin zurückgegriffen werden?

Der große Irrtum besteht darin, dass der Mediator einen Rat gibt oder eine Lösung findet. Der Mediator leitet an, er gibt keinen Rat, sondern hilft durch seine Moderation den Konfliktparteien die Lösung zu finden. Das ist ja auch der Sinn davon, dass die Ehegatten die Lösung selber finden sollen, weil das nachhaltiger ist, als dass eine Lösung irgendwer diktiert.

anwaltfinden.at: Mit welchen Kosten muss ich bei einer Mediation rechnen?

Bei einer Mediation wird grundsätzlich ein Stundensatz vereinbart. Es wird auch vereinbart, in welchen Verhältnis die Konfliktparteien zahlen. Wenn die Klienten hier eine Hilfestellung möchten, könnte man berechnen, wie viel jede Partei bezahlt. Wenn sie gleich viel verdienen, beispielsweise je zur Hälfte und sonst im Verhältnis nach Einkommen, wäre das ein Ansatz. 

Es wird immer nach der Einheit abgerechnet und die Mediationssitzung dauert 90 Minuten – ich sage immer nicht zu lang und nicht zu kurz, denn eine Sitzung ist anstrengender als man glaubt, da immer sehr viel Emotionen aufkommen. Es wird nach jeder Sitzung bezahlt, und zwar deswegen, weil jede Konfliktpartei und der Mediator jederzeit das Recht hat abzubrechen. Es kommt daher darauf an, wie viele Sitzungen benötigt werden.

anwaltfinden.at: Die Mediation ist also vor allem dazu da, dass es zu einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren kommt. Was für Vorteile habe ich denn überhaupt mit einer einvernehmlichen Scheidung?

Sie sparen sich Zeit, Geld und Nerven – wenn das Ergebnis oder das in Aussicht genommene Ergebnis passt, wenn man sich ehrlich einschätzen kann und auf denselben Nenner kommt. Wenn im Scheidungsvergleich, der eine Partner den anderen übervorteilt, dann ist es an und für sich nicht sinnvoll. Wenn es sich jedoch um einen für beide Parteien passenden Vergleich handelt, ist ein Scheidungsvergleich wirklich zu empfehlen. 

anwaltfinden.at: Der Scheidungsvergleich: Was ist in diesem alles geregelt?

Im Scheidungsvergleich wird der Ehegattenunterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Alimente für die Kinder und die Vermögensteilung geregelt. Wer bekommt die Ehewohnung? Wie wird der Hausrat, die Schulden und Ersparnisse aufgeteilt? Ferner ist abzuklären, wer die Kindesobsorge bekommt. 

Gibt es eine gemeinsame Obsorge? Wer ist der hauptbetreuende Elternteil? Bei wem wohnen die Kinder und wie schaut das Kontaktrecht zum anderen Elternteil aus? Betreuen vielleicht beide gleich?

anwaltfinden.at: Wie hoch kann ein Ehegattenunterhalt sein?

Es gilt hier die Prozentsatzjudikatur, die unterscheidet, ob nur ein Ehepartner verdient oder beide. Verdient nur einer, wäre der Unterhalt 33 Prozent des Einkommens des anderen. Wobei hier noch zu beachten ist, ob derjenige, der verdient, weitere Sorgepflichten hat; denn dann können für jedes Kind 4 Prozent abgezogen werden.

Hier ein Beispiel: Der Ehemann arbeitet und die Ehefrau ist Hausfrau, gemeinsam haben sie zwei Kinder. Die Ehefrau hat somit Anspruch auf 25 Prozent des Einkommens.

Wenn beide Ehegatten arbeiten, hat die Ehefrau einen Anspruch auf 40 Prozent des Familieneinkommens, abzüglich des eigenen Einkommen der Ehefrau. Auch bei dieser Variante gilt: Für jedes Kind, für das der Besserverdienende Sorgepflichten hat, sind 4 % abzuziehen. Wenn nun beide arbeiten und zwei Kinder haben, dann wäre der Unterhaltsanspruch 32 Prozent für die Frau (abzüglich ihres eigenen Einkommens). 

Der Ehegattenunterhalt wird somit immer nach dem Einkommen und den Sorgepflichten bemessen. Was natürlich auch bedeutet, dass der Ehegatte, der Unterhalt bezieht, am wirtschaftlichen Aufstieg und Abfall seines Partners teilnimmt.

anwaltfinden.at: Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Was geschieht mit gemeinsamen Schulden?

Zunächst ist zu prüfen, ob ein Ehevertrag vorliegt, der die Aufteilung regelt; was selten der Fall ist. Grundsätzlich wird das Vermögen beim Zeitpunkt der Hochzeit sowie beim Aufteilungsstichtag erfasst; das kann sowohl der Zeitpunkt der Scheidung sein oder der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft, somit bis zu dem Tag, an dem man nicht mehr gemeinsam wirtschaftet. Wie sind die Ehegatten eingestiegen und was hatten sie am Schluss? 

Der gemeinsam erwirtschaftet Zugewinn wird sofern nicht irgendwelche Sonderkonstellationen gegeben sind, im Verhältnis eins zu eins geteilt. Die Schulden, die sie haben, werden natürlich auch berücksichtigt.   

anwaltfinden.at: Gibt es im Hinblick auf die Vermögensaufteilung und den Ehegattenunterhalt Stolpersteine, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen?

Besonders dann, wenn der eine Ehepartner in der Ehe wesentlich mehr gezahlt hat und der andere den Haushalt geführt und die Kinder betreut, sind die scheidungsrechtlichen Folgen für viele unverständlich. 

Derjenige, der den Großteil verdiente, kann im Aufteilungsverfahren schwer nachvollziehen, wieso dieser trotzdem zahlen muss. Jedoch sollte man hierzu erwähnen, dass Haushaltsführung und Kindererziehung bzw. -betreuung genauso gleichwertige Beiträge sind; manche können das leider bis heute noch immer nicht einsehen.  

anwaltfinden.at: Was würden Sie den Usern im Hinblick auf Aufteilung- und Unterhaltsverfahren empfehlen?

Eine Empfehlung wäre auf jeden Fall gleich vor der Hochzeit oder anlässlich der Hochzeit eine Rechtsberatung einzuholen, um viele Fehler gar nicht erst zu machen. Da würde vielen schon einiges erspart bleiben. Wenn man sich dann bereits im Aufteilungsverfahren befindet, dann lässt sich vieles nicht mehr ändern.

anwaltfinden.at: Ist das nicht eine unromantische Vorstellung, sich noch vor der Ehe mit rechtlichen Folgen zu beschäftigen?

Es ist unromantisch, das stimmt durchaus! Man kann sich beraten lassen und muss ja nicht sofort einen Ehevertrag abschließen. Oftmals reicht einen rechtlichen Rat einzuholen bzw. einen Überblick zu bekommen vollkommen aus. 

Besonders dann, wenn man vor größeren Projekten steht, wie beispielsweise der Hausbau, ist eine professionelle Rechtshilfe sicher nichts Schlechtes. Das hat auch mit Misstrauen nichts zu tun, denn man erspart sich im Nachhinein viel Konfliktpotenzial bezüglich eines „Auseinandergehens“.

Frau Dr. Bläumauer’s Tipp zur Vermögensaufteilung:

Oft bekommt das Ehepaar zur Hochzeit ein Geschenk der Elternteile, oftmals auch eine etwas größere Finanzierung. Besonders dann sollte man solche Präsente dokumentieren und möglicherweise von den Eltern bestätigen lassen, ob das Geschenk für einen oder für beide Ehegatten gedacht war. 

So kann man nachweisen, dass es nur einseitig in die Ehe eingebracht wurde, denn auch dies muss bei der Vermögensaufteilung entsprechend berücksichtigt werden.

anwaltfinden.at: Eine letzte Frage: Was macht Ihrer Ansicht nach, einen guten Mediator/eine gute Mediatorin aus?

Der beste Mediator ist der, der die Allparteilichkeit das ganze Verfahren lang währt. Das ist gleichzeitig aber auch das Schwierigste, denn man muss sich selber komplett ausblenden; man muss auch Präferenzen für den ein oder den anderen ausblenden und wirklich neutral reagieren.

 

Herzlichen Dank für das Gespräch!

Dr. Ingrid Bläumauer, Ihre kompetente Mediatorin und CL-Laywer – Ich unterstütze Sie in jeder Lebenslage

Sie haben sich für die Mediation oder CL-Methode entschieden oder sind sich noch nicht einig und benötigen nun eine kompetente Ansprechperson, der Sie sicher und verlässlich durch das gesamte Verfahren begleitet? Familienrechtsexpertin, Mediatorin und CL-Laywer Dr. Ingrid Bläumauer steht Ihnen bei Fragen und Anliegen zu familien- und scheidungsrechtlichen Themen gerne zur Verfügung. 

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf, um schnellstmöglich einen Termin für ein klärendes Erstberatungsgespräch zu vereinbaren. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Dr. Ingrid Bläumauer bei anwaltfinden.at

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