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Die Schenkung auf den Todesfall – Was Sie wissen sollten

Dr. Doris Gratz Team Salzburg
Neben der Errichtung eines Testaments oder einer Schenkung zu Lebzeiten, gibt es auch die Möglichkeit, den Nachlass mittels einer Schenkung auf den Todesfall zu übertragen. Worauf Sie hierbei achten sollten und welche Vorteile eine Schenkung auf den Todesfall gegenüber anderen letztwilligen Verfügungen birgt, erklärt Ihnen in diesem Interview Dr. Doris Gratz, Erbrechtsexpertin und Rechtsanwältin in Salzburg.

anwaltfinden.at: Frau Dr. Gratz, könnten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?

Ich bin als Anwältin eine Quereinsteigerin. Ich war zuerst in einem mittelständischen
Unternehmen für die Rechtsabteilung zuständig und bin nach 10 Jahren umgestiegen, habe
die Anwaltsausbildung bei einer Freundin und ehemaligen Schulkollegin in Salzburg
nachgemacht und arbeite seit März 2005 in einer Regiegemeinschaft mit ihr zusammen.

In der 4-jährigen Ausbildung zur Anwältin haben sich meine Tätigkeitsbereiche besonders im Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht aber auch Gesellschaftsrecht herauskristallisiert. Das Erbrecht hat sich ergeben, weil es sehr nahe mit dem Familienrecht zusammenhängt und weil man sehr individuelle Regelungen, die auf die Persönlichkeit und auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten sind, treffen kann. Das ist auch das, was ich den Mandanten immer sage! In manchen Fällen ist das gesetzliche Erbrecht ausreichend, sehr oft aber haben Mandanten individuelle Vorstellungen, sodass man ganz maßgeschneiderte Lösungen für jeden Klienten findet.

anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Rechtsanwältin für Erbrecht. Worauf achten Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten bei Ihrer Rechtsberatung besonders?

Ganz wichtig ist eine genaue Aufklärung und die Klarheit beim Mandanten, was
geregelt werden soll! Wenn man ein Testament errichten will, versuche ich die individuellen
Möglichkeiten aufzuzeigen, rate aber den Mandanten noch einmal darüber zu schlafen,
allenfalls mit den Kindern zu reden oder auch gemeinsam zur Beratung zu kommen. Der
Vorteil des Testaments ist, dass man es ergänzen oder auch widerrufen kann. Oft kommt es
vor, dass sich die persönliche Situation in 10 Jahren geändert hat und daher auch die
letztwillige Verfügung angepasst oder geändert werden muss. Ist ein Testament errichtet,
sagen mir viele Klienten, dass damit auch eine gewisse Last von ihnen weggenommen wird
und sie ein gutes Gefühl haben, weil nun für den Fall ihres Ablebens alles geregelt ist.

anwaltfinden.at: Auch das Erbrecht ist neben dem Familienrecht ein sensibles Gebiet, in dem Vertrauen ein wichtiger Aspekt darstellt. Wie bauen Sie eine gewisse Vertrauensbasis zu Ihren Klienten auf?

Ich höre gerne zu! Ich stelle Fragen, versuche zu verstehen: Was ist die Geschichte dahinter,
welche Personen sind inkludiert, ist man selbst betroffen, hat man Unrecht erlebt usw.
Anschließend kann überlegt werden, welche Möglichkeit es gibt. Mit Empathie und interessiertem Zuhören kann man sehr gut Vertrauen aufbauen. Ich versuche niemandem etwas einzureden, sondern die möglichen Lösungen aufzuzeigen, um den Mandanten geeignete Wahlmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

anwaltfinden.at: Warum haben Sie sich auf Erbrecht spezialisiert? Was fasziniert Sie an dieser Rechtsthematik?

Es ist individuell und sehr lebensnah. Früher oder später braucht es jeder! Umso älter man
wird, desto sinnvoller ist es, sich damit zu beschäftigen. Es ist vorteilhaft, sich auszukennen
und richtige Lösungen anbieten zu können.

anwaltfinden.at: Wir möchten mit Ihnen heute über die Schenkung auf den Todesfall sprechen. Kurze Frage: Um was handelt es sich bei der Schenkung auf den Todesfall?

Die Schenkung auf den Todesfall ist ein Vertrag, den man unter Lebenden abschließt. Das heißt der Geschenkgeber und der bzw. die Geschenknehmer schließen den Vertrag zu Lebzeiten ab. Aber er wird erst mit dem Tod des Geschenkgebers erfüllt. Das heißt also, wenn man sich relativ sicher ist, dass man beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Haus verschenken will, aber der/die Geschenkgeber in Ruhe wohnen bleibt solange er/sie lebt/en, ist der Schenkungsvertrag auf den Todesfall eine gute Option. Derjenige, der den Schenkungsvertrag in der Hand hat, geht mit diesem Vertrag nach dem Ableben des Geschenkgebers mit einer Sterbeurkunde zu Gericht, reicht das Grundbuchsgesuch ein und damit ist der Eigentümerwechsel in Gang gesetzt.

Hierzu ist zu berücksichtigen, dass eine strenge Notariatsaktsform notwendig ist. Das
bedeutet, ich berate den Geschenkgeber sowie den Geschenknehmer und errichte den
Schenkungsvertrag; zusätzlich muss die Schenkung jedoch noch mit einem Notariatsakt
versehen werden. Der Notar beglaubigt also nicht nur die Unterschriften auf dem Vertrag,
sondern macht zusätzlich einen Notariatsakt, das ist eine besonders strenge Wirksamkeitsvoraussetzung für diese Schenkung.

anwaltfinden.at: Wann tritt die Schenkung auf den Todesfall in Kraft?

Nach dem Tod des Geschenkgebers!

anwaltfinden.at: Was ist der Unterschied zwischen der Schenkung auf den Todesfall und dem Testament?

Da liegt nun der große Unterschied: Das Testament kann ich in fünf Jahren, in einem Jahr oder nächste Woche widerrufen. Der Schenkungsvertrag auf den Todesfall ist eine ganz fixe
Regelung, da kann ich nichts ändern bzw. ist er so gut wie nicht widerrufbar. Das setzt natürlich voraus, dass man sich bei seiner Entscheidung wirklich sicher sein sollte, wem man etwas auf seinen Todesfall schenkt.

anwaltfinden.at: Wie läuft das Schenkungsversprechen ab?

Der Geschenkgeber schenkt und übergibt auf seinen Todesfall an den Geschenknehmer, das wäre hierbei das Schenkungsversprechen des Geschenkgebers. Andererseits muss diese Schenkung vom Beschenkten verbindlich und mit Dank angenommen werden. Der eine schenkt und übergibt und der andere nimmt verbindlich und mit Dank an.

anwaltfinden.at: Was muss der Schenkungsvertrag alles beinhalten? Welche Mindestangaben sind erforderlich?

Natürlich müssen im Vertrag der Name, das Geburtsdatum sowie die Adresse des
Geschenkgebers enthalten sein. Auch die Liegenschaft, um die es geht, muss schriftlich
festgehalten werden. Man kann auch den Grundbuchsauszug einfügen. Zusätzlich werden das Schenkungsversprechen und die Annahme der Schenkung notiert sowie die Aufsandung. Was ich später im Grundbuch einreiche, wird als Aufsandung festgelegt; aufgrund dieser Urkunde wird das Eigentumsrecht für den oder die Beschenkte einverleibt. Damit hat man schon das rechtlich Notwendige festgehalten, um später das Eigentumsrecht für den Geschenknehmer im Grundbuch zu beantragen. Man kann zusätzlich noch eine Verpflichtung des Geschenkgebers verankern, über die Liegenschaft, ohne Zustimmung des Geschenknehmers, nicht zu verfügen. Man könnte also zusätzlich noch ein Belastungs- oder Äußerungsverbot verfügen.

anwaltfinden.at: Wer ist für die Errichtung des Schenkungsvertrages auf den Todesfall zuständig?

Rechtsanwälte sowie Notare können einen Schenkungsvertrag errichten. Zusätzlich macht der Notar den Notariatsakt, denn die formalen Dinge zu regeln, ist Aufgabe des Notars. Auch eine Änderung des Schenkungsvertrages auf den Todesfall ist möglich, aber auch diese Änderungen müssen wieder mit Notariatsaktsform erledigt werden.

anwaltfinden.at: Welche Vorteile hat eine Schenkung auf den Todesfall im Gegensatz zur Schenkung zu Lebzeiten?

Das kommt natürlich immer auf die individuelle Situation an. Bin ich gesund, genieße ich
meine Wohnung und wohne gerne darin, dann mache ich eine Schenkung auf den Todesfall. Habe ich aber zum Beispiel eine Familie und eines meiner Kinder wohnt im Haus, dann mache ich schon jetzt eine Schenkung zu Lebzeiten und behalte mir, als derjenige der das Haus herschenkt ein lebenslängliches Wohn- und Gebrauchsrecht. Ich, als Geschenkgeber, bleibe im Erdgeschoß und mein Kind zieht im oberen Stock ein. Das setzt natürlich eine gewisse Beziehung voraus! Jemandem, zu dem man keine gute Beziehung hat, ist es nicht unbedingt ratsam, seine Liegenschaft zu Lebzeiten zu schenken, da man mit dem/n Geschenknehmer/n zusammenlebt.

anwaltfinden.at: Fallen bei einer Schenkung (auf den Todesfall) Kosten an?

Ja natürlich! Bei jedem Vertrag fallen Vertragserrichtungskosten an. Es kommt immer darauf an, wie hoch die Bemessungsgrundlage ist. Bei uns Anwälten geht darum, wie hoch der Wert der Sache, die geschenkt wird, ist. So ein Vertrag kann 2.000 – 3.000 Euro kosten. Was hier jedoch ein Vorteil ist: Wenn ich jetzt einen Schenkungsvertrag unter Lebenden mache, fallen gleich Grunderwerbssteuer (3,5%) und Eintragungsgebühr (1,1%) an. Bei einer Schenkung auf den Todesfall fallen diese Steuern bzw. Gebühren erst nach dem Tod des Geschenkgebers an.

anwaltfinden.at: Vererben oder Schenken – Zu was raten Sie?

Da ist immer sehr individuell und kann pauschal nicht so gesagt werden. Ich würde jedem raten, sich zu überlegen: Ist es in meinem Fall sinnvoll überhaupt ein Testament zu machen? Habe ich Frau und Kind und zwei Wohnungen, brauche ich keine Regelung, da geltendem Recht die Ehefrau die Ehewohnung übertragen bekommt und das Kind die andere Wohnung. Da ist ein Testament nicht unbedingt notwendig. Habe ich aber drei Wohnungen und will, dass meine Ehefrau in der Ehewohnung bleiben kann und die Mieteinnahmen von der zweiten Wohnung erhält und das Kind die dritte Wohnung bekommt, muss ich das mit einer letztwilligen Verfügung, einem Testament regeln.

anwaltfinden.at: Gibt es Stolpersteine im Hinblick auf eine Schenkung, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen?

Was man berücksichtigen muss, ist: Der Schenkungsvertrag auf den Todesfall setzt voraus, dass man sich informiert, wann der Geschenkgeber gestorben ist. Um die Sterbeurkunde muss ich mich als Geschenknehmer selbst kümmern und ich muss auch dafür sorgen, dass ein Grundbuchsgesuch gemacht wird. Das passiert also nicht automatisch. Da muss ein gewisser Kontakt bestehen, damit ich über solche Dinge informiert bin.

anwaltfinden.at: Wie können nun Sie, als Anwältin für Erbrecht, bei einer Schenkung auf den Todesfall helfen?

Ich biete Beratung an und rate auch zu dem bekannten Sprichwort: Wer schreibt der bleibt. Wenn ich etwas individuell regeln will, dann muss ich das auch aufschreiben.

Ihre verlässliche Stütze bei der Regelung Ihrer Erbschaft – Rechtsanwältin Dr. Doris Gratz

Erbrechtsspezialistin Dr. Doris Gratz ist gerne für Sie da, wenn es um eine nachhaltige und effiziente Regelungen Ihrer Verlassenschaft geht. Sie haben eine konkrete Frage zur Schenkung auf den Todesfall oder anderen letztwilligen Verfügungen? Gerne berät und betreut Sie Dr. Doris Gratz, um eine für Sie geeignete Lösung zu finden, die Ihre Interessen wahrt. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Dr. Doris Gratz auf anwaltfinden.at.

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