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Die streitige Ehescheidung – Darauf sollten Sie achten

Stephansdom Kanzlei Dr. Loskot

Im Zuge einer streitigen Scheidung kann nur die Scheidung der Ehe selbst erreicht werden. Die daraus resultierenden Folgen, wie etwa Unterhaltsansprüche oder die Regelung über die Obsorge und das Kontaktrecht, sowie die Aufteilung des ehelichen Vermögens müssen, jeweils in gesonderten Verfahren bei Gericht geltend gemacht werden. Worauf Sie bei einer streitigen Scheidung achten müssen und wie sich der Ablauf eines streitigen Scheidungsverfahrens darstellt, erzählt Ihnen Anwältin und Expertin im Familienrecht, Dr. Anika Loskot, im folgenden Interview. 

anwaltfinden.at: Frau Dr. Loskot, möchten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?

Ich bin seit rund zehn Jahren im Familienrecht tätig. Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit vertrete ich in allen Belangen des Familienrechts, nicht nur im Bereich der Scheidung, sondern auch in jenen der Obsorge, des Kontaktrechts oder in vermögensrechtlichen Belangen. Ebenso regelmäßig in jenen Fällen, in denen sich Mandanten vor einer Scheidung beraten lassen möchten.

Ich arbeite eng mit einer Kollegin, die als Scheidungsanwältin und Mediatorin tätig ist, zusammen. Sollte es Angelegenheiten geben, die im Rahmen einer Mediation lösungsfähig sind oder Fälle, in denen sich eine Mediation anbietet, empfehle ich einen Besuch bei meiner Kollegin, um Möglichkeiten der Aufrechterhaltung der ehelichen Gemeinschaft auszuarbeiten.

 

anwaltfinden.at: Was ist die größte Herausforderung als Ehe- bzw. Scheidungsanwältin?

Eines der ersten Dinge, die ich meine Mandanten frage, ist, wo sie am Ende des Tages stehen möchten. Diese Frage können die meisten in der ersten Besprechung nicht beantworten. Diese Frage sollte aber vor Setzung etwaiger Schritte gut überlegt sein. Dementsprechend erhalten sie von mir Informationen darüber, welche Möglichkeiten es gibt. Die Mandanten müssen mir klar sagen können, ob sie geschieden werden wollen, ob sie auf jeden Fall eine streitige oder eine einvernehmliche Scheidung anstreben, ob sie die alleinige oder gemeinsame Obsorge über die Kinder haben möchten und wie sich ein Kontaktrecht zum anderen Elternteil (falls Kinder vorhanden) bestenfalls gestalten soll.

Das Wichtigste, sowohl emotional, moralisch als auch finanziell, ist somit, dass die Mandanten wissen, was sie konkret anstreben und wie sie sich ihr weiteres Leben vorstellen, damit ich die Vorgehensweise individuell an den Mandanten anpassen kann. 

Grundsätzlich bevorzuge ich einvernehmliche Scheidungen. Manchmal kommen Mandanten zu mir, bei denen die streitige Scheidung bereits läuft und die den Anwalt wechseln möchten. In diesen Fällen ist der Weg bis zu einem gewissen Grad schon vorgezeichnet. Manche sagen, sie sind so tief gekränkt worden, dass sie keine Einigung möchten. Das kommt aber in den seltensten Fällen vor. Eine einvernehmliche Scheidung ist dennoch schneller, weniger emotional und kostet einen Bruchteil dessen, was eine streitige Scheidung kostet.

 

anwaltfinden.at: Viele Paare nehmen sich eine friedliche Scheidung vor, aber oftmals klappt das doch nicht. Warum?

Der Hauptgrund, warum es zu keiner einvernehmlichen Scheidung kommt, ist der Unterhalt, der zumeist einen der Ehegatten betrifft. Oftmals können die Mandanten nicht zwischen dem Kindesunterhalt und dem Ehegattenunterhalt unterscheiden. Hier besteht oft ein erhöhter Beratungsbedarf. Oder es scheitert daran, dass im Rahmen der Trennung oder während der Ehe so starke Kränkungen zugefügt worden sind, dass aus Prinzip keine Einigung zustande kommt. Hierbei spielt das Vorhandensein neuer Partner oft eine tragende Rolle. Interessanterweise sind Mandanten, die mit Gewalt in der Ehe konfrontiert sind, eher bereit eine einvernehmliche Scheidung vorzunehmen als jene, die von Ehebruch betroffen waren. Diejenigen, bei denen es Gewalt in der Ehe gab, sind eher bestrebt, dass die Ehe schnell und effektiv beendet wird und damit auch der Kontakt zum vormaligen Ehepartner endet.

 

anwaltfinden.at: Aktuelles Thema: Scheidungen während Corona. Wie ist Ihre Erfahrung hierzu?

Absoluter Rückgang der Scheidungen. Die Medien proklamieren zwar, dass die Scheidungsrate steigen würde, das ist jedoch schlichtweg falsch. Ich betreue in der Regel eine Vielzahl an Scheidungsverfahren und würde sagen, die Anfragen sind während der jeweiligen Lockdowns um 80% gesunken. Danach steigt die Rate regelmäßig wieder, jedoch dennoch geringfügig.  

In anderen Bereichen des Familienrechts, wie etwa Obsorge und Kindesunterhalt, ist die Nachfrage, im Vergleich zu den Scheidungen, stark angestiegen. 

Mein Eindruck ist eher, dass die aktuelle Situation einen positiven Einfluss auf den Zusammenhalt zwischen Eheleuten und Partnern hat. 

 

anwaltfinden.at: Durch welche Gründe wird eine strittige Scheidung durchgeführt?

Die Hauptanwendungsfälle einer streitigen Scheidung sind neue Partner und Fälle, in denen ein Ehepartner aus der ehelichen Wohnung auszieht und den anderen sich selbst überlässt. Das betrifft sowohl Männer als auch Frauen. Dass keine Einigung besteht, liegt in erster Linie am täglichen Umgang der Ehepartner miteinander und dass eigentlich nur mehr der Schein einer glücklichen Beziehung für die Außenwelt gewahrt wird. Oft entwickeln sich Partner einfach auseinander, ohne dass im Rahmen der Entwicklung Gemeinsamkeiten aufrecht erhalten bleiben. Diese Umstände können für viele Menschen sehr belastend sein. 

 

anwaltfinden.at: Wie ist der Ablauf bei einem streitigen Scheidungsverfahren nach § 49 EheG? Könnten Sie diesen vielleicht „kurz“ Schritt für Schritt erklären?

Bei der streitigen Scheidung bringt einer der Eheleute eine Ehescheidungsklage gegen den jeweils anderen ein.

Sollte der/die Beklagte der Meinung sein, es trifft ihn/sie kein Verschulden, sondern den anderen, dann besteht die Möglichkeit, eine Widerklage gegen den anderen Teil einzubringen. Das kann auch im Laufe des Verfahrens, bis zum Schluss der mündlichen Streitverhandlung geschehen.

Nachdem die Klage eingebracht wurde, gehen in der Regel wechselseitig Schriftsätze hin und her, zumindest einer von jeder Seite. Darauf folgt eine erste Tagsatzung, in der der Richter/die Richterin, vor der Einvernahme der Parteien, regelmäßig in der Dauer von ein bis zwei Stunden versucht, eine Einigung zu erzielen. Es wird sich also darum bemüht, die streitige Scheidung in eine einvernehmliche Scheidung umzuwandeln. Scheitert dies, so kommt es zu einer Verhandlung, in der die Zeugen und anschließend die Parteien gehört werden etc.

Nach Führung der Verhandlung schließt der Richter und es kommt zu einem Urteil.

Regelmäßig folgt darauf die Erhebung einer Berufung. Sollte die Berufung erfolgreich sein, kann das Urteil abgeändert werden oder es gibt eine Verfahrenswiederholung in erster Instanz. In diesem Fall geht das Urteil zurück in erster Instanz und wird ergänzt oder das Verfahren wird überhaupt noch einmal „von vorne“ durchgeführt. Ein Scheidungsverfahren kann sich daher über mehrere Jahre hinziehen, weshalb eine einvernehmliche Scheidung gewiss einen besseren Weg der Auflösung der Ehe darstellt.

 

anwaltfinden.at: Tipp vom Anwalt: Was sollte man in Hinblick auf eine kommende Scheidungsklage unbedingt wissen?

Folgende Devise: Auf keinen Fall ausziehen! Sollte es in der Ehe allerdings zu Gewalt gekommen sein, dann zieht man natürlich aus und stellt einen Antrag auf gesonderte Wohnungnahme bzw. beantragt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (zuvor eventuell eine polizeiliche Wegweisung/Betretungsverbot) gegen den Ehepartner, damit dieser die Ehewohnung verlässt. Ohne einen Antrag auf gesonderte Wohnungnahme würde ich jedoch von einem Auszug abraten, da das konenswidrige dauerhafte Verlassen der Ehewohnung (Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft) und des Partners eine schwere Eheverfehlung darstellen. In puncto Ehebruch gilt es zu wissen, am besten Verschwiegenheit zu bewahren und nichts zuzugeben.

 

anwaltfinden.at: Was ist, wenn der eine Ehegatte keine Scheidung will?

Dann wird er grundsätzlich trotzdem geschieden. Bei einer Ehescheidungsklage wegen Verschuldens eines Ehegatten wird man bei Klagsstattgebung jedenfalls geschieden.

Bei Aufhebungsklagen – also Klagen wegen Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft – gibt es eine Jahresfrist von drei und sechs Jahren. Sollte ein Ehegatte nachweisen können, dass ihn die Scheidung unverhältnismäßig hart treffen würde, etwa wenn jemand schwer krank ist und den Ehegattenunterhalt unbedingt benötigt, dann kann es sein, dass man nicht geschieden wird – es muss sich hierbei jedoch wirklich um einen Fall der Existenzbedrohung handeln.

Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen sich beide über die Scheidung einig sein, beide müssen geschieden werden wollen. 

 

anwaltfinden.at: Was passiert im streitigen Scheidungsverfahren mit scheidungsrechtlichen Folgen, wie Obsorge, Unterhalt etc.?

Gar nichts – dabei handelt es sich um unterschiedliche Verfahren, die auch separat abgehandelt werden. Es gibt die Ehescheidung, das Obsorgeverfahren, den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt und das Kontaktrecht. Bei der einvernehmlichen Scheidung sind all diese Punkte zwingend zu regeln. Sollte man sich diesbezüglich nicht einigen können, dann kann dies dazu führen, dass am Schluss fünf Verfahren parallel laufen.

Es gibt ebenso die Möglichkeit der paktierten Scheidung. Sollte man sich im Laufe einer einvernehmlichen Scheidung über einen bestimmten Punkt nicht einigen können, dann kommt es zwar nicht zu einer einvernehmlichen Scheidung, aber bestimmte Themen können ausgeklammert werden. Man kann sich anschließend über die paktierten Agenden in einzelnen Verfahren einigen und einen Vergleich schließen oder der Richter entscheidet mittels Urteil oder Beschluss über die einzelnen Punkte. Das kommt in der Praxis sehr oft vor. Es handelt sich um unterschiedliche Verfahren mit unterschiedlichen Beschlüssen/Urteilen, die quasi innerhalb eines Termins erledigt werden.

 

anwaltfinden.at: Welche Kosten können auf mich zukommen und wie lange kann eine streitige Scheidung dauern?

Es kommt darauf an, welchen Anwalt man sich leistet. Sollte man über ein geringes Einkommen verfügen, kann man beim jeweils zuständigen Gericht Verfahrenshilfe beantragen, wobei man sich den Anwalt nicht aussuchen kann. Im Vergleich zur einvernehmlichen Scheidung, ist die streitige Scheidung jedenfalls deutlich kostenintensiver. Besonders ins Gewicht schlägt in der Regel nachträglich das Aufteilungsverfahren.

Längere Diskussionen gibt es vor allem in jenen Fällen, in denen Kinder involviert sind, in denen es größeres Vermögen aufzuteilen gilt oder in denen ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere. Bei Letzterem spielt das Thema Unterhalt eine größere Rolle.

 

anwaltfinden.at: Ein Beispiel: Die Eheleute können sich nicht friedlich einigen. Nun möchte der eine so schnell wie möglich ausziehen und somit die Ehewohnung verlassen. Für wie sinnvoll halten Sie das?

Wichtig ist, dass man nicht endgültig auszieht. Für eine oder zwei Wochen in einem Hotel oder bei den Eltern zu übernachten – etwa nach einem größeren Streit – ist kein Problem. Wichtig ist vor allem, dass man wieder zurückkehrt. 

 

anwaltfinden.at: Haben Sie womöglich den ein oder anderen Expertentipp, auf was man bei einer streitigen Scheidung besonders achten sollte (Fallstricke etc.)

Nichts zugeben, nichts unterschreiben und anwaltlichen Rat einholen. Keine Zugeständnisse machen, von denen man nicht weiß, welche Konsequenzen sie haben.

Vorweg auf nichts verzichten, unabhängig davon wie gekränkt und verletzt man vielleicht ist.

Nicht aus dem Affekt heraus voreilige Entscheidungen treffen.

Innehalten, in Ruhe nachdenken, sich beraten lassen und dann erst Entscheidungen treffen. 

 

anwaltfinden.at: Frau Dr. Loskot, wie läuft bei Ihnen ein Erstgespräch ab, wenn jemand mit einem Scheidungsanliegen zu Ihnen kommt?

Zuerst frage ich die Mandanten, was ihn oder sie zu mir führt. In der Regel schildern mir die Mandanten das Grundproblem, nicht aber die genaueren Hintergründe des Sachverhalts.

Danach wird das akute Problem besprochen, anschließend die weiteren Zusammenhänge. Dann gilt es abzuklären, ob es gemeinsame Kinder oder finanzielle Verpflichtungen gibt. Ebenso ist zu klären, was der andere Teil möchte und ob dieser von der Scheidung bzw. dem Scheidungswillen des einen überhaupt Kenntnis hat.

Abhängig davon, was mir die Mandantin oder der Mandant erzählt, berate ich diese über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Je nach Härte des Falles setze ich mitunter sofort Schritte – etwa, wenn der Verdacht von Misshandlungen besteht. Anzumerken ist, dass nicht nur Männer ihre Frauen misshandeln, sondern auch umgekehrt.

Einen Satz gebe ich neuen Mandanten immer im Erstberatungsgespräch mit, vor allem wenn sie aufgelöst oder aufgebracht sind: Die Situation ist vorübergehend und wird sich legen. Das Wichtigste in dieser Lage ist, dass man durchhält und Ruhe bewahrt. Mir ist es ein Anliegen, meinen Mandanten ein gutes Gefühl und vor allem Sicherheit zu vermitteln.

 

Vielen Dank für das Interview!

 

Ich stehe Ihnen in Ihren familienrechtlichen Anliegen zuverlässig zur Seite – Dr. Anika Loskot

 

Sollten Sie weitere Fragen bezüglich des Themas Scheidung haben oder rechtlichen Beistand in einem Scheidungsverfahren benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin und Expertin im Familienrecht, Dr. Anika Loskot. Für ein aufschlussreiches Erstberatungsgespräch kontaktieren Sie die Kanzlei in Stephansplatz 8A, 1010 Wien. Zusätzliche Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Rechtsanwältin Dr. Anika Loskot auf anwaltfinden.at.  

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