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Trennung unter Lebensgefährten: Was passiert mit gemeinsamen Vermögen, Kindern oder dem Unterhalt?

Mag. Clemens Schmied Konferrenzraum 1040 Wien
Trennungen und damit häufig einhergehende Streitigkeiten über Obsorge und Unterhalt sind oftmals mit persönlichen Verletzungen verbunden und stellen für alle Betroffenen eine emotionale Ausnahmesituation dar. Familienrechtsexperte Mag. Clemens Schmied erklärt Ihnen im folgenden Interview auf was Sie bei einer nicht eingetragenen oder nicht ehelichen Lebensgemeinschaft achten sollten und mit welchen Konsequenzen Sie bei einer allfälligen Trennung rechnen müssen. 

anwaltfinden.at: Herr Mag. Schmied, könnten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen? >

Ich bin 44 Jahre alt, verheiratet und habe zwei Kinder. Ich habe an der Universität Wien Rechtswissenschaften studiert und bin seit 2009 in Wien als Rechtsanwalt tätig.  Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist hierbei besonders das Familienrecht.

anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Rechtsanwalt für Familienrecht. Worauf sollte ein Anwalt/eine Anwältin für Familienrecht bei der Beratung und Betreuung besonders achten? 

Gerade im Familienrecht ist es für mich wichtig, dass ich einen möglichst sachlichen Zugang zu solch einer emotionalen Situation biete. Gerade in familienrechtlichen Angelegenheiten spielen seelische Verletzungen eine sehr große Rolle und verhindern oft ein lösungsorientiertes Vorgehen. Die Aufgabe des Anwalts liegt nun darin, dass er möglichst sachlich den Mandanten zu einer lösungsorientierten Methodik bringt. Ein großes Einfühlungsvermögen ist hierbei besonders wichtig – dass man eben Verständnis für die schwierige Lebenssituation zeigt. Wesentlich ist jedoch auch, dass man ein klares Bild über die rechtliche Situation, die Möglichkeiten und vor allem auch Risiken der Durchsetzung bekommt.

anwaltfinden.at: Finden Sie, dass die rechtliche Regelung von nicht ehelichen Lebensgemeinschaften noch ausbaufähig wäre?

Aus meiner Sicht haben sich viele Paare aus guten Gründen nicht für eine eheliche Lebensgemeinschaft sowie für die Eintragung der Lebensgemeinschaft entschieden. Einer diese Gründe mag sein, dass es eben wenige gesetzliche Bestimmungen zu dieser außerehelichen Lebensgemeinschaft gibt und man damit auch viel mehr Freiheiten genießen kann. Ich sehe daher keinen Bedarf noch Weiteres rechtlich zu regeln.

anwaltfinden.at: Was raten Sie in erster Linie einem nicht ehelichen Paar, wenn es mit dem Anliegen, sich trennen lassen wollen, zu Ihnen kommt?

Diese Situation unterscheidet sich hier nicht wirklich von dem eines ehelichen Paars. Klar ist immer, eine wirtschaftliche Lösung und eine möglichste Schonung der Nerven ist dann realisierbar, wenn zumindest eine Kommunikationsbasis auf Dauer für solche Gespräche bestehen bleibt. Eine gemeinsam gefundene Lösung ist immer besser, als wenn ich das Gericht entscheiden lasse.

anwaltfinden.at: Die nicht eheliche Partnerschaft: Was versteht man überhaupt darunter?

Grundsätzlich versteht man unter einer nicht ehelichen Partnerschaft eine auf längere Dauer angelegte Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zweier Personen, die eben nicht verheiratet sind oder keine eingetragene Partnerschaft haben.

anwaltfinden.at: Macht es rechtlich einen Unterschied, ob ich meine Lebensgemeinschaft eintragen lasse?

Ja, das macht einen beträchtlichen Unterschied, rechtlich gesehen. Mit der Eintragung der Lebensgemeinschaft entstehen beispielsweise gesetzliche Unterhalts- und Erbansprüche. Auch die sozialversicherungsrechtliche Stellung ändert sich.

anwaltfinden.at: Was sind die Vor- und Nachteile einer nicht ehelichen Partnerschaft?

Die Vorteile sind gleich die Nachteile! Viele Paare wollen genau das Wirksamen werden dieser gesetzlichen Folgen, wie bei der Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft, vermeiden. Sie sind dadurch schlicht ungebundener! Klar ist aber, dass eben auch keine wechselseitige Absicherung besteht. Um hier eine Gleichstellung zu bekommen, müsste man bei der nicht ehelichen Partnerschaft zumindest Verträge oder letztwillige Verfügungen verfassen.

anwaltfinden.at: Haben Lebensgefährten auch Rechte, die die meisten gar nicht bedenken?

Im Mietrechtsgesetz gibt es beispielsweise das Eintrittsrecht des Lebensgefährten unter bestimmten Umständen. Im Erbrecht hat es in den letzten Jahren doch auch erhebliche Verbesserungen für den Lebensgefährten gegeben. Es besteht hierzu, sofern es keinen gesetzlichen Erben gibt, auch ein Erbrecht für Lebensgefährten. Ferner gibt es auch ein sogenanntes Vorausvermächtnis, welches den Lebensgefährten davor schützen soll, dass er durch den Tod des Partners obdachlos wird.

anwaltfinden.at: Ist die Errichtung eines Partnerschaftsvertrages eine gute Idee? Würden Sie bei einer Lebensgemeinschaft zu Verträgen oder letztwilligen Verfügungen raten?

Ja, besonders dann, wenn erhebliche Investitionen wie zum Beispiel ein Hausbau geplant sind. Hier kann der Partnerschaftsvertrag auch zum Nachweis der getätigten Investitionen dienen! Weiters kann man sich Wohnrechte oder eventuell auch Pfandrechte ins Grundbuch eintragen lassen, damit im Falle einer Trennung die Wohnsituation der Partner gesichert ist. Im Übrigen kann man auch schon vorab eine Regelung treffen, wie man im Falle einer Lösung der Lebensgemeinschaft fortgeht.

„Wenn man sich nach dem Ableben des Lebensgefährten entsprechend absichern will, ist es unumgänglich eine letztwillige Verfügung zu verfassen.“   

anwaltfinden.at: Wie wird die Vermögensaufteilung, wie etwa Ersparnisse oder gemeinsame Anschaffungen, nach der Lebensgemeinschaft geregelt?

Hier treten die Bestimmungen des allgemeinen Schuldrechts in Kraft. Sofern es keine Verträge gibt, müssen allfällige Ansprüche auf Basis des Bereicherungsrechts gerichtlich durchgesetzt werden. Gibt es gemeinsame Liegenschaften, kann man im Auflösungsverfahren – vor allem dann, wenn kein Einvernehmen vorliegt – eine Teilungsklage einbringen. Klar ist aber, dass derartige Vorgehen sehr kostenintensiv sind, selten beide Personen befriedigen werden und selten zu einem guten Ergebnis führen. Besonders hier wäre ein einvernehmliches Vorgehen sehr wichtig!

anwaltfinden.at: Habe ich im Todesfall meines Partners als Lebensgefährte Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerpension?

Nein, das habe ich nur als Ehepartner oder als Partner einer eingetragenen Partnerschaft.

anwaltfinden.at: Wie wird der Unterhalt nach einer Trennung geregelt?

Bei einer Lebensgemeinschaft, sofern es dazu keine vertragliche Vereinbarung zwischen den Lebensgefährten gibt, gibt es auch keinen Unterhaltsanspruch während und nach der Auflösung der Lebensgemeinschaft. Natürlich ist das ein Nachteil für den finanziell schlechter gestellten Lebenspartner, aber grundsätzlich ist gerade die unterhaltsrechtliche Regelung einer der wesentlichen Punkte, wieso Paare keine eingetragene Partnerschaft oder Ehe eingehen.

anwaltfinden.at: Was passiert mit den gemeinsamen Kindern nach der Trennung? Wie werden Obsorge bzw. Kontaktrechte geregelt?

Grundsätzlich haben beide Elternteile die gemeinsame Obsorge und müssen eine Regelung dazu finden, bei welchem Elternteil die Kinder sich hauptsächlich aufhalten. Auch über das Kontaktrecht sollte Einvernehmen bestehen. Ist dies nicht möglich, muss ich einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen und hier ist das Kindeswohl entscheidend. Das Gericht hat hierbei die Aufgabe das Kindeswohl zu ermitteln! Derartige Lösungen sind jedoch nie optimal. Es sollte zwischen beiden Elternteilen, besonders dann, wenn es um die eigenen Kinder geht, stets Einvernehmen bestehen.

anwaltfinden.at: Haben Sie möglicherweise einen Tipp für Paare, die keine Ehe eingehen wollen?

Grundsätzlich ist es immer wichtig seine Rechte und Pflichten zu kennen. In einer Lebensgemeinschaft muss dem Partner klar sein, dass man im Trennungsfall nicht abgesichert ist und auch im Ablebensfall keine Absicherung besteht. Wenn Kinder aus der Lebensgemeinschaft hervorgehen, wird oftmals vergessen, dass auch diese die Erben von beispielsweise Liegenschaftsvermögen sind – wenn es keine letztwillige Verfügung gibt. Somit kann der Lebenspartner, der möglicherweise auch die Liegenschaft mitfinanziert hat, nicht darüber allein verfügen. Dies kann man natürlich umgehen, indem man zum Beispiel den Lebensgefährten testamentarisch als Alleinerben oder Vermächtnisnehmer der Liegenschaft bestimmt. Damit wird verhindert, dass ich wegen der Kinder pflegschaftsgerichtliche Genehmigungen für allfällige notwendige Verpfändungen oder Veräußerungen der Liegenschaft benötige.

anwaltfinden.at: Wie können nun Sie, als Anwalt für Familienrecht, bezüglich der Auflösung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft helfen?

Hier ist die Funktion des Anwalts die gleiche wie bei einer Scheidung. Man muss den Mandanten über seine Rechte und die Möglichkeiten und Risiken bei der Durchsetzung aufklären und in der Folge versuchen mit der Gegenseite eine einvernehmliche Lösung finden. Als Anwalt ist es wichtig immer sachlich zu bleiben und die Emotion des Mandanten möglichst außen vorzulassen, um in Endeffekt eine nachhaltige und für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Herzlichen Dank für das Interview

Mag. Clemens Schmied, Ihr verlässlicher Ansprechpartner für Partnerschaft, Ehe & Trennung

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