anwaltfinden.at: Frau MMag. Einödhofer, möchten Sie sich den Usern kurz vorstellen?
Ja, sehr gerne. Ich bin selbstständige Rechtsanwältin in Leoben, Steiermark und betreue sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen. Vor meiner Selbstständigkeit war ich in größeren Wirtschaftskanzleien tätig. Der Entschluss, mich als Rechtsanwältin selbstständig zu machen war die beste Entscheidung, da ich meine Klienten nun persönlich betreuen kann. Mir wurde bewusst, dass man hierbei einfach ein näheres Verhältnis zum Klienten aufbauen kann und dass es doch einen Unterschied macht, ob ich als Rechtsanwalt in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt bin, oder selbstständig meine Betreuung durchführen kann.
anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Rechtsexpertin im Firmenrecht. Was fasziniert Sie daran und warum haben Sie sich darauf spezialisiert?
Neben meinem Jus-Studium habe ich auch ein wirtschaftliches Studium absolviert, da das Interesse für unternehmensrechtliche Themen stets vorhanden war. Das Firmenrecht ist diese Materie, wo ich meine beiden Interessen – sowohl juristisch, wie auch betriebswirtschaftlich – gut vereinen kann.
anwaltfinden.at: Warum sollte man einen Unternehmenskaufvertrag von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen?
Es gibt doch einige Stolpersteine bei einem Unternehmenskauf, welche einem als Laie einfach nicht so bewusst sind. Beginnend bei der Vertragsgestaltung und all den Haftungsthematiken, muss man vieles berücksichtigen und wissen, wo sich potenzielle Risiken ergeben können. Meiner Erfahrung nach ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt beizuziehen, da dieser die Rechtsthematik kennt und weiß, wo strittige Punkte sein können, auf die ein besonderes Augenmerk zu legen ist. Ebenso in Hinblick auf die Vertragsgestaltung ist ein Rechtsanwalt gut im Bilde und achtet auf Aspekte, welche ein Laie vielleicht nicht beachten würde.
anwaltfinden.at: Welche Voraussetzungen benötigt es für einen Unternehmenskauf?
Grundlegend einen Verkäufer und Käufer. Wenn ich mein Unternehmen verkaufen möchte, ist es empfehlenswert, sich auf den Verkauf vorzubereiten und die wesentlichen Punkte aufzubereiten, um diese dem Käufer gut präsentieren zu können. Eine entsprechende Vorbereitung ist somit meines Erachtens wichtig und sinnvoll. Ein weiterer Aspekt auf jenen man achten sollte sind bestehende Übertragungsbeschränkungen. Ob etwaige Vorkaufsrechte, Aufgriffsrechte etc. vorhanden sind oder das Unternehmen eventuell gar nicht so einfach an einen Dritten verkauft werden kann.
anwaltfinden.at: Was verstehe ich unter einem „Share Deal“ und was heißt überhaupt „Asset Deal“?
Bei einem Share Deal werden nur die Anteile am Unternehmen gekauft und das Unternehmen an sich bleibt unverändert bestehen. Beim Asset Deal werden hingegen alle zum Unternehmen gehörenden Sachen und Rechte erworben. Share Deal heißt, ich bin Käufer und kaufe die Anteile am Unternehmensträger. Das Unternehmen als Gesamtheit bleibt bestehen. Asset Deal bedeutet, dass jede zum Unternehmen gehörende Sache oder Rechte des Unternehmens – beispielsweise Eigentumsrechte, Forderungsrechte – einzeln übertragen werden müssen. Das ist hierbei der wesentliche Unterschied.
anwaltfinden.at: Wie läuft der vertragsrechtliche Teil eines Unternehmenskaufes ab? (Geheimhaltung, Verhandlung, Vorvertrag etc.)
Hier ist der Ablauf ganz individuell und hängt zum Beispiel von der Branche, Unternehmensgröße aber auch davon ab, ob Käufer und Verkäufer bereits bekannt sind. Jedenfalls Sinn macht es, eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Man darf hierbei nicht vergessen, dass sehr viele Daten und Informationen des Unternehmens offengelegt werden und man sich eben mit einer solchen Vertraulichkeitsvereinbarung absichert. In den meisten Fällen ist eine Absichtserklärung ebenfalls zweckdienlich, da hier die wesentlichen Eckpunkte vereinbart werden und sich der Käufer dort auch oft eine Exklusivität absichern kann. Der Käufer investiert doch hohe Ressourcen, wenn er das ganze Unternehmen prüft.. Exklusivität bedeutet vereinfacht, dass niemand anderer innerhalb eines gewissen vordefinierten Zeitraumes über den Unternehmenskauf verhandeln darf.
anwaltfinden.at: Welche wichtigen Inhalte sollten in einem Unternehmenskaufvertrag unbedingt erwähnt werden?
Ware und Preis sind die Mindestbestandteile eines Kaufvertrags. Bei dem Kaufobjekt ist es wichtig, dass man das kaufende Unternehmen genau konkretisiert. In Bezug auf die Kaufpreishöhe ist es wesentlich festzulegen, wie dieser Preis sichergestellt werden kann, da es sich hierbei meist um beträchtliche Summen handelt. Darüber hinaus ist es vernünftig sich betreffend der Konzernstruktur Gedanken zu machen. Wer ist der Käufer? Welche Gesellschaft kauft das Unternehmen? Das sind steuerliche Fragestellungen, die nicht außer Acht gelassen werden sollten. Weitere Punkte wären etwa der wirtschaftliche Stichtag, Haftungen und Gewährleistungsfragen.
anwaltfinden.at: Stichwort Gewährleistung und Haftung: Wieso ist das oftmals ein wesentlicher Knackpunkt auf dem Weg zum Vertragsabschluss?
Weil sich in diesem Bereich das Risiko oft erst nach Vertragsabschluss herausstellt. Neben den allgemein zivilrechtlichen Bestimmungen gibt es beim Unternehmenskauf auch zusätzliche gesetzliche Bestimmungen über die Haftungen des Erwerbers. Dies wäre – neben den Bestimmungen im Steuer- oder Sozialversicherungsrecht – zum Beispiel die zivilrechtliche Erwerberhaftung nach § 1409 ABGB. Nach dieser Bestimmung haftet der Übernehmer eines Vermögens oder Unternehmens unbeschadet in der Nachhaftung des Veräußerers für die zum Unternehmen gehörenden Schulden. Allerdings nur für die, die er bei Übergabe kannte oder kennen musste. Diese Haftung kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Eine andere Haftungsbestimmung findet sich in § 38 UGB welcher den Übergang von Rechtsverhältnissen auf den Erwerber reguliert. Wenn nichts anderes vereinbart wird, gehen (beim asset deal) die unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse auf den Erwerber über. Diese Haftung ist unbeschränkt und unabhängig vom Wissen, kann jedoch ausgeschlossen werden, was allerdings die Eintragung im Firmenbuch erfordert. Beim share deal bleibt der Rechtsträger bestehen und damit auch sämtliche Schulden, unabhängig davon, ob sie bekannt waren. Aus Käufersicht sollte es daher Ziel sein, möglichst alle Haftungstatbestände auszuschließen.
anwaltfinden.at: Was besagt die Due-Diligence-Prüfung und wie kann sie beim Unternehmenskauf helfen?
Due-Diligence-Prüfung ist ein sehr wesentlicher und wichtiger Teil bei einem Unternehmenskauf, da dadurch mögliche Haftungen identifiziert und gegebenenfalls auch reduziert werden können. Hierbei sieht man sich das Unternehmen in den unterschiedlichsten Bereichen ganz genau an. Es werden alle Bereiche des Unternehmens überprüft, damit der Käufer weiß, was er kauft. Eine Due-Diligence-Prüfung ist nicht unwesentlich, da hier einerseits Informationen beschafft werden – Unterlagen werden vorgelegt – und daraufhin werden diese einer Prüfung unterzogen. Dadurch wird das Risiko und die Gewährleistung ermittelt. Basis für die Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen – bzw. wie man dies vertraglich gestalten sollte – ist die Due-Diligence-Prüfung.
anwaltfinden.at: Was für Gefahrenstellen gibt es im Unternehmenskaufvertrag, die zu Benachteiligungen führen könnten?
Benachteiligungen können meiner Meinung nach nur wirksam mittels einer Due-Diligence-Prüfung erhoben werden. Anhand der Due-Diligence-Prüfung soll eben genau diese Benachteiligung ermittelt und bestmöglich ausgeschlossen bzw. minimiert werden. Wenn man in Vorhinein eine solche Prüfung nicht beachtet, kann das in der Folge zu etwaigen Benachteiligungen führen. Gewisse Bereiche sollten jedenfalls einer Due-Diligence-Prüfung unterzogen werden, um das Unternehmen jedenfalls zu kennen, auch wenn es sich nur um ein Kleinunternehmen handelt.
anwaltfinden.at: Wie können Sie nun, als Anwältin für Firmenrecht, bei einem Unternehmensverkauf hilfreich sein?
In einem Erstberatungsgespräch werden zunächst die wesentlichen Eckpunkte durchbesprochen und Erwartungen festgelegt. Einen wesentlichen Faktor stellt ebenso das Aufklären über potenzielle Risiken dar. Es wird ermittelt welches Risiko für den Erwerber oder auch den Veräußerer besteht und infolgedessen wird dann der Umfang der Due-Diligence festgelegt. Ferner werden alle Unterlagen geprüft und ein Vertrag auf Basis der erhobenen Sachverhalte erstellt. Es stellen sich diverse haftungsrechtliche Fragestellungen und ein Anwalt bietet hinsichtlich dessen eine weitreichende Expertise in der Handhabung all dieser Thematiken.
Herzlichen Dank für das Gespräch!
Rechtsanwältin MMag. Barbara Einödhofer – Ihre verlässliche Expertin in allen Belangen des Firmenrechts
Haben Sie Fragen oder ein konkretes Anliegen im Bereich des Firmenrechts? MMag. Barbara Einödhofer berät und vertritt Sie gerne bei Angelegenheiten rund um das Firmenrecht. Kontaktieren Sie die Rechtsanwaltskanzlei in 8700 Leoben für ein persönliches Erstberatungsgespräch. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von MMag. Barbara Einödhofer auf anwaltfinden.at.