anwaltfinden.at: Frau Dr. Patzelt, möchten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?
Gerne, Mein Name ist Petra Patzelt, ich bin seit 20 Jahren als selbstständige Anwältin tätig. Ich bin in Salzburg zur Schule gegangen und habe hier studiert. Bevor ich mich selbstständig gemacht habe, habe ich beinahe zehn Jahre in Afrika und Deutschland gelebt, was wahrscheinlich einer der Gründe ist, warum ich meinen Mandanten gegenüber sehr weltoffen bin. Ich habe mich zunächst nicht auf Familienrecht spezialisiert, jedoch kamen immer mehr Mandanten zu mir, die sich scheiden lassen wollten, wodurch ich mit der Zeit als Scheidungsanwältin galt. Da mit der Scheidung zwangsläufig das Familienrecht einhergeht, habe ich mich auf Familienrecht spezialisiert.
anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Rechtsanwältin für Familienrecht – worin sehen Sie die größten Herausforderungen dieses Berufes?
Meinem Gefühl nach gibt es immer mehr Scheidungen, wobei fast immer minderjährige Kinder involviert sind. Scheidungsverfahren mit Kindern oder Obsorgeverfahren sind keine Angelegenheiten für streitlustige Anwälte. Die Herausforderung liegt darin, eine gesunde Mischung zwischen Familienfrieden und der Verfolgung der rechtlichen Interessen des eigenen Mandanten respektive der eigenen Mandantin zu finden. Ebenso bin ich der Meinung, dass die Intention in einem Pflegschaftsverfahren eine andere sein sollte, als jene in einem Zivilverfahren mit Geschäftsleuten. Daher halte ich es für eine Gratwanderung, die Ansprüche in einem Pflegschaftsverfahren mit Vehemenz zu verfolgen.
anwaltfinden.at: Was sind Ihrer Erfahrung nach die häufigsten Streitpunkte zwischen in Scheidung lebenden Eltern, die ein beziehungsweise mehrere gemeinsame Kinder haben?
Immer wieder das Geld, oft auch gekränkte Eitelkeit und Machtausübung. Viele Eltern benutzen – obwohl ich davor immer warne, aber es passiert trotzdem des Öfteren – ihre Kinder als Werkzeug, um entweder an Geld zu kommen oder um ihre Macht ausüben zu können. Es kommt sehr häufig vor, dass der nicht verarbeitete Paarkonflikt auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Genau das macht diese Verfahren so hochbrisant, weil die einzigen, die darunter leiden, die Kinder sind.
anwaltfinden.at: Die Obsorge – was versteht man darunter?
Die Obsorge ist in erster Linie die Pflege und Erziehung des Kindes. Sie umfasst die gesetzliche Vertretung sowie die finanzielle Verwaltung bzw. die Verwaltung des Vermögens des Kindes. Bei der Obsorge handelt es sich um eine Pflicht der Eltern, die aber auch gewisse Rechte beinhaltet. So kann man als Elternteil nicht auf das Obsorgerecht verzichten, das ist unmöglich.
anwaltfinden.at: In welchen Fällen hat das Gericht über die Obsorge zu entscheiden?
Im Extremfall dann, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Das Gericht kann oder muss auf Antrag eines Elternteils oder eines Dritten – wenn jemanden Kindeswohlgefährdungen bekannt werden, kann sich nämlich jeder an das Gericht wenden – tätig werden, um in weiterer Folge die Kindeswohlgefährdung hintanzuhalten.
Es gibt auch Regelungen, bei denen das Gericht die Obsorge vorläufig übertragen kann. Grundsätzlich greift das Gericht dann ein, wenn sich Eltern scheiden lassen und eine Entscheidung über die künftige Obsorge getroffen werden muss, die Eltern sich diesbezüglich jedoch nicht einigen können.
Es ist sogar so, dass das Gericht eine offensichtlich kindeswohlgefährdende Regelung annehmen müsste, um den Scheidungsvergleich nicht zu gefährden. Im Nachhinein erfolgt jedoch eine sogenannte Missbrauchskontrolle, um zu einer brauchbaren Lösung zu gelangen.
In besonders strittigen Verfahren, in denen die Eltern immer noch ihren Paarkonflikt aufarbeiten, gibt es den Kinderbeistand, einen Anwalt oder eine Anwältin des Kindes. Der Kinderbeistand begleitet das Kind während des Verfahrens und erklärt ihm alles, was in dem Verfahren vor sich geht. Er fungiert somit als Sprachrohr zwischen dem Gericht und dem Kind sowie dem Kind und den Eltern. Das Kind kann ihm alle seine Sorgen und Ängste anvertrauen, der Kinderbeistand darf nur weitergeben, was das Kind erlaubt. Darüber hinaus ist der Kinderbeistand dazu verpflichtet, sollte das Kind jemanden etwas ausrichten wollen, dies auch zu tun. Zu beachten ist, dass der Kinderbeistand nur in einem laufenden Verfahren bestellt werden kann.
anwaltfinden.at: Welche Entscheidungen müssen bei einer gemeinsamen Obsorge von beiden Elternteilen getroffen werden und in welchen Fällen darf ein Elternteil allein entscheiden?
Grundsätzlich ist bei allen Angelegenheiten des täglichen Lebens die Entscheidung eines Elternteils ausreichend. In den folgenden Fällen müssen beide Elternteile einwilligen:
- Die Änderung des Vornamens oder des Familiennamens
- Der Eintritt in eine Kirche oder Religionsgemeinschaft
- Die Übergabe in fremde Pflege
- Der Erwerb oder Verzicht einer Staatsangehörigkeit
- Die vorzeitige Beendigung eines Lehr- und Dienstverhältnisses durch Minderjährige
- Die Anerkennung der Vaterschaft
anwaltfinden.at: Worin bestehen die wesentlichen Unterschiede zwischen Obsorge und Kontaktrecht?
Das Problem ist beziehungsweise erlebe ich es immer wieder, dass die Eltern das Kontaktrecht mit der Obsorge verwechseln oder besser gesagt es mit dieser gleichsetzen. Manche Scheidungsvergleiche scheitern sogar, weil ein Elternteil partout die alleinige Obsorge haben möchte. Die Obsorge ist die Pflicht dem Kind gegenüber, wohingegen das Kontaktrecht den Kontakt, den man mit dem Kind genießt, regelt. Viele Eltern glauben, dass ein Entzug der Obsorge bedeutet, dass das Kind für sie weg ist, was jedoch so nicht richtig ist. Die Obsorge umfasst nur jene Entscheidungen, in denen es zum Beispiel darum geht, einen Pass zu beantragen und zu unterschreiben oder die Entscheidung darüber, wo das Kind zur Schule geht. Der andere Elternteil muss, auch wenn er die Obsorge nicht hat, über all diese Entscheidungen informiert werden.
Das, was für die Eltern entscheidend ist, ist das Kontaktrecht und das Aufenthaltsrecht. Also die Entscheidungen darüber, wo das Kind lebt, wann ich das Kind sehen kann und welchen Zugang ich zu dem Kind habe. Hierfür ist nicht die Obsorge ausschlaggebend, sondern das Kontaktrecht. Viele Väter empfinden den Verlust der Obsorge wie einen Weltuntergang, obwohl sie diese letzten Endes gar nicht gemeint haben. Die Obsorge regelt nämlich nicht, ob sie das Kind sehen dürfen und Kontakt zu dem Kind haben, sondern mehr das Verwaltungstechnische. Da gibt es oft Missverständnisse.
Die Welt der Eltern müsste vielmehr zusammenbrechen, wenn sie das Kind nur alle vierzehn Tage sehen können. Dabei handelt es sich um den normalen Zeitraum, in dem in Österreich das Besuchsrecht ausgeübt wird. Ich persönlich finde das sehr wenig. In diesem Fall müssten die Eltern viel niedergeschlagener sein und sich nicht an die Obsorge klammern, die in meinen Augen überbewertet wird.
Meiner Meinung nach wäre es wichtiger, dass das Kontaktrecht großzügiger gehandhabt wird. Das Kontaktrecht ist nämlich ein Recht des Kindes, auf das niemand verzichten kann, bis auf das Kind, wenn es 14 Jahre alt ist. Das Kind hat das Recht auf Vater und Mutter. Jeder Elternteil, der dem Kind den anderen Elternteil, aus welchen Gründen auch immer, vorenthält, macht sich schuldig. Zum einen verstößt er gegen das Wohlverhaltensgebot und macht sich zum anderen seinem Kind gegenüber schuldig, da das Kind ein Recht auf seinen Vater oder seine Mutter hat, im Übrigen auch auf seine Großeltern.
anwaltfinden.at: In welchen Fällen ist die alleinige Obsorge die beste Lösung?
In jenen Fällen, in denen sich die Eltern aufgrund der Scheidung überhaupt nicht mehr miteinander unterhalten können und jedes Thema in Streit ausartet, sollte man von einer gemeinsamen Obsorge absehen. Das heißt aber nicht, dass dadurch der Kontakt zu dem Kind geringer wird, es erleichtert lediglich jenem Elternteil, der die Obsorge innehat, das Leben. Es gibt zum Beispiel Elternteile, die Unterschriften boykottieren und denen man deswegen wochenlang hinterherlaufen muss. Um solche Vorfälle zu vermeiden, ist die alleinige Obsorge die bessere Regelung. Das bedeutet aber nicht, dass es sich bei den anderen Elternteilen um schlechtere Eltern handelt. Es geht im Endeffekt nur darum, das Formale einfacher zu gestalten. Auch jener Elternteil, der keine Obsorge hat, hat Rechte und Entscheidungsrechte. Die Kinder bleiben die Kinder, daran ändert sich nichts.
anwaltfinden.at: Welche Auswirkungen haben eine alleinige beziehungsweise gemeinsame Obsorge auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Grundsätzlich besitzt der Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht, der mit der Obsorge des Kindes betraut ist, wobei sich das Kind normalerweise sowieso bei jenem Elternteil aufhält, der die Obsorge innehat.
anwaltfinden.at: Was dürfen Kinder nach Vollendung des 14. Lebensjahres bezüglich des Kontaktrechts selbst entscheiden?
Sie können im Verfahren aber ihren Aufenthalt selbst verhandeln und letztlich auch entscheiden, wo sie leben oder nicht leben möchten. Wenn ein Kind mit 14 Jahren sagt, es kann und will nicht mehr beim Papa oder bei der Mama leben, dann muss diese Entscheidung respektiert werden. Dies gilt nur dann, wenn ausgeschlossen werden kann, dass diese Entscheidung dem Kind eingeredet wurde. Das Kind kann, sofern es sein freier Wille ist, selbst entscheiden, wo es leben möchte und das ist verbindlich.
anwaltfinden.at: Was raten Sie in Scheidung lebenden Eltern, wenn es um Fragen der Obsorge beziehungsweise des Kontaktrechtes geht und wie können Sie diese bei der Regelung diesbezüglich unterstützen?
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, dass die Leidtragenden immer die Kinder sind. Egal worüber gestritten wird, die Eltern sollten das nicht auf dem Rücken des Kindes austragen. Kinder sind sehr hellhörig und geraten schnell in einen Loyalitätskonflikt, vor allem dann, wenn man die Kinder durch einen subtilen Psychoterror beeinflussen möchte – das ist das Schlimmste. Kinder möchten es gerne allen recht machen und scheitern oft daran. Daher kann ich Eltern nur raten, dass sie die Kinder aus ihren Streitigkeiten heraushalten sollten.
Wenn man gemeinsame Kinder hat, dann bleibt man sein Leben lang über diese Kinder miteinander verbunden, das muss man akzeptieren, auch wenn der Schmerz über die zerrüttete Ehe groß ist. Es tut keinem Kind gut, wenn die Eltern nicht mehr miteinander reden können. In manchen Fällen rate ich daher den Eltern wenigstens bei der Übergabe der Kinder so zu tun, als ob man Freunde wäre, sodass die Kinder kein schlechtes Gewissen haben, wenn sie ihre Zeit mit dem anderen Elternteil verbringen. Das ist mir persönlich immer sehr wichtig.
Der Idealfall für jedes Kind wäre es, wenn die Scheidung und der eheliche Streit so gut es ginge, ausgeblendet werden könnte und wenn die Eltern auch nach der Scheidung Freunde bleiben oder sich wenigstens so verhalten.
Herzlichen Dank für das Gespräch!
Ich vertrete Sie zuverlässig in allen familienrechtlichen Angelegenheiten – Dr. Petra Patzelt
Sie haben weitere Fragen zu den Themen Obsorge und Kontaktrecht oder benötigen rechtlichen Beistand in einem Verfahren? Familienrechtsexpertin Dr. Petra Patzelt berät und vertritt Sie gerne. Für ein persönliches Erstberatungsgespräch kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Dr. Petra Patzelt auf anwaltfinden.at.