anwaltfinden.at: Frau Mag. Spiegl-Rafler, möchten Sie sich kurz unseren Usern vorstellen?
Ich bin selbstständige Rechtsanwältin und führe seit dem Jahr 2008 eine eigene Kanzlei in Graz. Themenschwerpunkte meiner Tätigkeit als Anwältin sind unter anderem das Familienrecht – dies inkludiert das Kindschaftsrecht, darunter fallen Unterhalts- und Kontaktrechtsfragen, sowie Scheidungen – und auch das Erbrecht. Privat bin ich seit 15 Jahren verheiratet und habe eine kleine Tochter mit 9 Jahren.
anwaltfinden.at: Was würden Sie sagen, zeichnet einen guten Familienrechtsanwalt aus?
Neben einer einschlägigen fachlichen Expertise ist es aus meiner Sicht sehr wichtig, Menschen zu mögen und Interesse an ihren Problemen und deren Lösung zu haben. Ein guter Anwalt oder eine gute Anwältin muss Interesse an den Problemen der Menschen haben und zugleich bemüht sein, eine gute Lösung für diese zu finden. Zusätzlich schadet es nicht Humor zu haben, da viele meiner Mandanten mit großen Schicksalsschlägen zu mir kommen und ein gewisser Humor öffnet hierbei oft Türen beziehungsweise hilft dieser das Eis zu brechen.
In vielen Köpfen herrscht dieses Bild eines strengen und ernsten Anwalts vor, dem kein Lächeln auskommt. Hierbei ist es oft wichtig dem Klienten zu zeigen, dass man in der Position als Anwalt nicht unnahbar ist.
anwaltfinden.at: Mit welchen Problemen kommen Mandanten im Familienrecht zu Ihnen?
Vorwiegend kommen Menschen betreffend Scheidungen zu mir. Entweder haben sie dabei selber den Entschluss gefasst, oder der Partner hat sich für eine Scheidung entschieden. Wenn der Scheidungswille vom anderen Partner ausgeht, ist der hilfesuchende Klient oft mit der Situation überfordert und entmutigt.
Dabei ist, wie bereits vorhin kurz angesprochen, Empathie und Mitgefühl seitens des Anwalts notwendig. Sehr oft kommen Mandanten auch mit Differenzen betreffend des Kontaktrechts zu mir. Insbesondere zu Zeiten des Lockdowns haben vermehrt Väter um Beratungsgespräche angefragt, da Mütter ihnen plötzlich den Kontakt zu ihren Kindern verwehrt haben. Ein weiteres großes Thema sind Angelegenheiten rund um die Unterhaltszahlung beziehungsweise Unterhaltsverpflichtungen.
anwaltfinden.at: Was versteht man unter einer „Vaterschaftsanfechtung“, und in welchen Fällen tritt diese auf?
Unter einer Vaterschaftsanfechtung versteht man ein gerichtliches Verfahren, um festzustellen, ob der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Eine Anfechtung tritt immer dann auf, wenn Väter das Gefühl haben, tatsächlich nicht der leibliche Vater des Kindes zu sein. In der Praxis ist dies zum einen oft nach einer Trennung der Fall, oder es
kommen gleich nach der Geburt des Kindes Zweifel beim rechtlichen Vater an der tatsächlichen Abstammung des Kindes auf.
anwaltfinden.at: Wann wird man in rechtlicher Hinsicht als Vater eines Kindes angesehen?
Rechtlich betrachtet gilt der Mann als Vater des Kindes, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt mit diesem Mann verheiratet ist oder der Ehegatte nicht früher als 300 Tage vor der Geburt des Kindes verstorben ist. Eine weitere Möglichkeit, um rechtlich als Vater angesehen zu werden, ist die Vaterschaft anzuerkennen. Diese Anerkennung kann beim Standesamt vorgenommen werden. Durch eine Anerkennung der Vaterschaft erhält ein nicht-leiblicher Vater dieselben Rechte wie ein leiblicher Vater.
anwaltfinden.at: Wie läuft eine Vaterschaftsanfechtung ab?
Zu Beginn einer Anfechtung wird ein Antrag – entweder vom Vater oder dem Kind – beim zuständigen Pflegschaftsgericht gestellt. Begleitend zum Antrag müssen Beweise vorgelegt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit vermuten lassen, dass der rechtliche Vater nicht der leibliche Vater ist.
Das heißt, die Zweifel an einer Vaterschaft müssen wirklich begründete Zweifel sein und diese müssen als Beweise vorgelegt werden, um einen Antrag erstellen zu können. Als Beweis kann beispielsweise ein DNA-Schnelltest eingereicht werden. Wichtig ist aber vor allem, dass begründete Zweifel bestehen und entsprechende Beweise vorliegen, die eine Vaterschaft anzweifeln lassen. Wenn das Gericht diesen Antrag zulässt, wird in weiterer Folge in der Regel ein Abstammungsgutachten in Auftrag gegeben.
Hierbei wird ein Sachverständiger mit der Erstattung eines DNA-Gutachtens beauftragt. Dabei sind sämtliche Beteiligte zur Mithilfe verpflichtet, sodass bei Weigerung einer Partei die Blutabnahme sogar gegen den Willen mit Zwangsmitteln erfolgen kann. Nach Ergebnis des DNA- Gutachtens, wird auf Basis dessen durch das Gericht über die Vaterschaft entschieden.
anwaltfinden.at: Was wird benötigt, um einen Anfechtungsantrag vorzubringen?
Um einen Antrag stellen zu können, müssen zunächst Beweise für die begründeten Bedenken vorliegen, die eine Vaterschaft anzweifeln lassen. Maßgebend ist hierbei die Begründung jener Zweifel. Wenn beispielsweise eine Beziehung zu Ende geht, aus welcher ein Kind entstand, kann der Vater nicht aus Trotz leichtfertig eine Vaterschaftsanfechtung in Erwägung ziehen.
Durch die Voraussetzung, dass begründete Zweifel an der Vaterschaft bestehen müssen, will der Gesetzgeber vermeiden, dass unüberlegte und grundlose Anfechtungsanträge gestellt werden.
anwaltfinden.at: Gibt es eine Anfechtungsfrist? Wenn ja, wie lange?
Eine Anfechtungsfrist ist im Zuge einer Vaterschaftsanfechtung gegeben. Diese Frist beginnt ab dem Moment, wo der rechtliche Vater einen begründeten Verdacht hegt und begründete Beweismittel vorliegen hat. Der Beginn der Anfechtungsfrist ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dennoch ist die Möglichkeit der Anfechtung durch den Vater grundsätzlich auf zwei Jahre beschränkt.
Darüber hinaus gibt es noch eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren, welche ab der Geburt des Kindes zu laufen beginnt. Zu betonen ist, bezogen auf Antragsfristen, dass Kinder die Feststellung unbefristet beantragen können.
anwaltfinden.at: Welche Stolpersteine können sich hinblickend auf eine Vaterschaftsanfechtung ergeben?
Als rechtliche Stolpersteine können sich die Antragsfristen, sowie eine mangelhafte Begründung der gehegten Zweifel herausstellen. Ohne eine rechtliche Vertretung, welche die Sachlage konkret einschätzt und einem bei der Begründung beiseite steht, können sich Fallstricke und daraus resultierende negative Konsequenzen für die Partei ergeben.
anwaltfinden.at: Wer trägt die Kosten im Falle einer Vaterschaftsanfechtung?
Wer die Kosten tragen muss, ist je nach Art des Falles zu unterscheiden. Bei einer Anfechtung eines minderjährigen Kindes müssen die Kosten selber getragen werden, da es hier keine Kostenersatzpflicht gibt. Auch wenn sich im Zuge des Gutachtens herausstellt, dass der Vater tatsächlich nicht der leibliche Vater ist, muss dieser die Gutachtenskosten tragen.
Anders ist dies bei einem Anfechtungsverfahren mit Beteiligung eines volljährigen Kindes. Hier hat die unterliegende Partei sämtliche Kosten, somit auch die Sachverständigenkosten und auch die Kosten der Gegenseite zu tragen.
anwaltfinden.at: Haben Sie hilfreiche Tipps für unsere User betreffend einer Vaterschaftsanfechtung?
Zu Beginn ist es in erster Linie entscheidend zu überlegen, ob die gehegten Zweifel wirklich begründet sind, oder ob es sich nicht doch um eine emotionale Kurzschlusshandlung im Zuge einer Trennung handelt. Menschen sind nach Trennungen enttäuscht, handeln oft emotional und stellen alles in Frage. Hierbei rate ich dennoch einen klaren Kopf zu bewahren und nicht vorschnell und unüberlegt zu handeln.
Besonders Vaterschaftsanfechtungen von Seiten der Väter müssen meiner Meinung nach gut überlegt sein. Man muss sich dabei im Klaren sein, dass man dieses Kind letztendlich „verliert“. Man verliert jegliche Kontaktrechte, Unterhaltsverpflichtungen und eigentlich den gesamten rechtlichen Bezug zum Kind. Im Zuge eines Prozesses gewinnt jemand vielleicht die Vaterschaftsanfechtung, jedoch ist den meisten nicht sofort bewusst, dass sie zugleich mit der Aberkennung der Vaterschaft auch alle Rechte eines Vaters zum Kind verlieren.
anwaltfinden.at: Wie können Sie nun, als Anwältin für Familienrecht, bei einer Vaterschaftsanfechtung hilfreich sein?
Anfangs unterstütze ich meine Klienten im Rahmen eines ausführlichen und kompetenten Beratungsgesprächs. In diesem Gespräch überlegen wir gemeinsam, ob tatsächlich begründete Zweifel bestehen und diese auch rechtlich standhaft sind. Es ist nicht unbedeutend eine dritte, objektive Person in Form eines Familienrechtsanwaltes mit ins Boot zu holen, um die Sachlage angemessen einschätzen zu lassen.
Gerade das Thema der Vaterschaftsanfechtung ist eine sehr emotionale Angelegenheit, die meist mit viel Druck verbunden ist. In solchen Fällen ist es mir ein Anliegen, meinen Klienten zumindest einen Teil dieser Belastung zu nehmen und ihnen mit meiner Expertise und meinem Fachwissen beiseite zu stehen.
Mag. Karin Spiegl-Rafler – Ihre zuverlässige Familienrechtsexpertin in jeglichen Belangen
Sie haben weitere Fragen zum Thema Vaterschaftsanfechtung oder benötigen rechtlichen Beistand in einem Verfahren? Rechtsanwältin und Mediatorin Mag. Karin Spiegl-Rafler berät und vertritt Sie dabei gerne. Für ein persönliches Erstberatungsgespräch kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei in 8010 Graz. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. Karin Spiegl-Rafler auf anwaltfinden.at