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Die Vermögensaufteilung bei Ehescheidungen – Wer bekommt was?

Dr. Anita Einsle Bregenz Kanzleibesprechungsraum

Wohnung, Auto & Wertpapiere – Nach der Ehe muss unter anderem entschieden werden, wie das vorhandene Vermögen der Ehegatten aufgeteilt wird. Welches Vermögen nun aufgeteilt wird, wie hierbei die Möglichkeiten der Aufteilung sind und auf was man unbedingt achten sollte, erklärt Ihnen Dr. Anita Einsle, Scheidungsanwältin in Bregenz, Vorarlberg. 

anwaltfinden.at: Frau Dr. Einsle, könnten Sie sich unseren Usern kurz vorstellen?

Ich bin seit 2006 selbstständige Rechtsanwältin in Bregenz und seit diesem Zeitpunkt überwiegend im Familien- und Erbrecht tätig. Ich habe sehr viel mit Mandaten zu tun, die mit einem familienrechtlichen Problem zu mir kommen, wobei ich bereits auch schon vor der Eheschließung eine Beratung anbiete, in der ich sie über mögliche Konsequenzen aufkläre.

 

anwaltfinden.at: Sie sind unter anderem Rechtsanwältin für Familien- und Eherecht. Auf was sollte ein Anwalt bzw. eine Anwältin für Familien- und Eherecht bei der Beratung und Betreuung besonders achten?

Man sollte zuerst in einem Gespräch erörtern, was die Mandanten überhaupt wollen. Die wenigsten wollen vor Gericht prozessieren und ein langwieriges Gerichtsverfahren führen. Die meisten Leute wollen eine Problemlösung! Hierbei sollte man als Anwalt im ersten Moment an eine außergerichtliche Lösung denken und sich bemühen, solch eine auch zu finden. 

Gerade wenn Kinder im Spiel sind, sollte man sich sowohl während dem Scheidungsverfahren als auch danach noch immer aufrecht in die Augen schauen können. Natürlich gilt: Wenn es nicht anders geht, dann muss man die Scheidung und deren Rechtsfolgen mit einer entsprechenden Hartnäckigkeit vor Gericht durchsetzen.

 

anwaltfinden.at: Warum haben Sie sich auf Familien- und Eherecht spezialisiert? Was fasziniert Sie an dieser Rechtsthematik?

Das Faszinierende sind für mich die einzelnen Menschen, mit ihren persönlichen sowie individuellen Problemen, die nie gleich sind. Ich finde das eine sehr befriedigende Arbeit: Die Leute kommen zu mir, haben ein Problem, sind angespannt und sind dann froh, wenn Sie mit jemanden sprechen, der fachkundig ist. Wenn ich Lösungsvorschläge bringe und ihnen auch erkläre, dass man eine Lösung finden kann, gehe ich und natürlich auch meine Mandanten zufrieden aus der Besprechung hinaus.

 

anwaltfinden.at: Was macht Ihrer Ansicht nach eine gute Scheidungsanwältin bzw. einen guten Scheidungsanwalt aus?

In erster Linie ist natürlich Einfühlungsvermögen für den Mandanten sehr wichtig. Besonders bei familienrechtlichen Angelegenheiten, wo man auch sehr viele Vergleichsgespräche führt, ist Stärke und Hartnäckigkeit, um die Interessen des Mandanten erfolgreich durchzusetzen, fundamental.  

 

anwaltfinden.at: Wir möchten mit Ihnen nun über die Vermögensaufteilung bei der Ehescheidung sprechen. Wie wird diese überhaupt geregelt?

Grundsätzlich schaut man darauf, was der Stand des Vermögens zu Beginn der Ehe und was der Stand des Vermögens zum Zeitpunkt der Auflösung der Ehe ist. Oft gibt es einen Zuwachs und dieser Zuwachs wird dann geteilt. Das wäre die Grundregel bei der Vermögensaufteilung. Wenn es nun geschenktes oder geerbtes Vermögen gibt, wird das dementsprechend herausgerechnet.

 

anwaltfinden.at: Und was wird aufgeteilt?

Das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse werden aufgeteilt. Das eheliche Gebrauchsvermögen umfasst alles, was während der aufrechten Ehe dem Gebrauch beider Ehegatten dient. Dazu zählt beispielsweise der gesamte Hausrat oder die eheliche Wohnung bzw. das Haus. Die ehelichen Ersparnisse sind die Wertanlagen, die angeschafft wurden.

 

anwaltfinden.at: Spielt bei der Vermögensaufteilung das Scheidungsverfahren, ob es nun strittig oder einvernehmlich ist, ein Faktor?

Es gibt zwei Arten der Ehescheidungen. Die eine ist die einvernehmliche Ehescheidung und die andere das streitige Ehescheidungsverfahren. Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Ehegatten über alle Punkte, die die Ehescheidung mit sich bringt, einig werden, somit auch über die Vermögensaufteilung. Bei der einvernehmlichen ist man frei, man kann hier vereinbaren was man will. 

Wenn man sich nicht über alle Punkte einig ist, muss man ein streitiges Ehescheidungsverfahren einleiten. Zuerst geht es hier nur um das Verschulden: Wer ist schuld am Scheitern der Ehe? Hierbei geht es noch gar nicht um die Vermögensaufteilung. Im Anschluss kommt es dann zu dem Aufteilungsverfahren vor Gericht. Erst wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist, kommt das Aufteilungsverfahren – wenn sich die Eheleute auch hier noch nicht einig sind, wem welche Vermögenswerte gehören sollen und wie hoch die Ausgleichszahlung sein soll.

 

anwaltfinden.at: Was versteht man unter einem Zugewinnausgleich?

Das ist die Aufteilungsmasse. Der Zuwachs, der aus dem Vermögen zu Beginn der Ehe bis zur Auflösung der Ehe berechnet wird. In Österreich gilt die Gütertrennung! Das heißt, dass jedem Ehegatten das gehört, was er angeschafft hat. Bei der Scheidung wird dann gedanklich alles in den Topf geworfen, der Zugewinn berechnet und halbiert.

 

anwaltfinden.at: Was passiert nun mit dem gemeinsamen Haus bzw. der Wohnung? Was habe ich für Aufteilungsmöglichkeiten?

Das Haus bereitet oftmals die größten Schwierigkeiten. Um das aufzuteilen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Wenn das Haus räumlich geteilt werden kann, könnte man hier eine Einigung treffen, dass dem einen Ehepartner die eine Hälfte des Hauses gehört und dem anderen die andere Hälfte. 

Normalerweise ist es so, dass einer das Haus bzw. die Wohnung übernimmt und den anderen auszahlt. Diese Ausgleichszahlung muss man sich aber auch leisten können. Wenn dazu noch ein Kreditzurückzuzahlen ist, können sich viele Leute die Ausgleichszahlung nicht leisten. Dies trifft oft auch Frauen, die aufgrund der Kinderbetreuung Teilzeit arbeiten und dementsprechend ein geringeres Einkommen haben. Wenn sie dann noch eine Ausgleichszahlung leisten und zusätzlich einen Kredit abzahlen müssen, ist das Thema oft erledigt, da sie sich das Haus nicht leisten können.

Natürlich kann man auch im Einvernehmen geringere Ausgleichszahlungen vereinbaren. Besonders dann, wenn es auch dem ausziehenden Elternteil wichtig ist, dass die Kinder noch im Haus bzw. in der Wohnung wohnen bleiben können (wegen sozialem Umfeld, Schule etc.) kann man natürlich auch individuelle Modelle finden. 

Ein Beispiel wäre hier: Das eine Elternteil bleibt mit den Kindern im Haus bis das jüngste Kind mit der Schulausbildung fertig ist und zieht dann aus. Einvernehmlich kann man viel machen und hat einen großen Gestaltungsspielraum.

 

anwaltfinden.at: Hat derjenige, der im Grundbuch steht, automatisch Recht auf das alleinige Wohnrecht im gemeinsamen Haus?  

Nein. Die Eintragung im Grundbuch ist für die Scheidung nicht relevant. Wenn man während der Ehe ein Haus kauft und sich dafür entscheidet, dass nur einer ins Grundbuch kommt, dann ist es unerheblich. Dieser hat kein Vorrecht am Haus. 

Natürlich, wenn der eine Ehegatte bereits vor der Ehe Eigentümer eines Bauplatzes oder Hauses war, muss man das bei der Ausgleichszahlung entsprechend berücksichtigen. Grundsätzlich ist es bei der Scheidung aber unerheblich, was im Grundbuch steht.

 

anwaltfinden.at: Was versteht man unter der Ausgleichszahlung? Wie berechnet sich die Höhe der Ausgleichszahlung?

Das ist natürlich vom Einzelfall abhängig. Man muss immer den Verkehrswert der Liegenschaft heranziehen; somit wie viel ist die Liegenschaft jetzt wert. Dann muss der Kredit abgezogen werden und wird die Differenz dann geteilt. Allerdings ist es in den meisten Fällen nie so einfach! Oft werden Grundstücke geerbt oder geschenkt oder möglicherweise hat der eine Ehegatte Eigenmittel – das muss entsprechend herausgerechnet werden.

 

anwaltfinden.at: Ist man mit einem Ehevertrag, was die Vermögensaufteilung betrifft, klar im Vorteil?

Wenn man es richtig im Vorhinein geregelt hat, dann schon! Der Ehevertrag ist bei uns in Österreich noch nicht ganz so verbreitet, wie in manchen anderen Ländern. Alles, was man im Vorhinein schon besprochen hat, ist gut, auch für die Beziehung selbst! Und wenn es dann auch noch rechtlich geregelt wird, gibt es diesbezüglich weniger Streitigkeiten. 

Man könnte im Ehevertrag festlegen, wie eine Ausgleichszahlung festgelegt wird oder wer das Vorrecht hat, das Haus zu übernehmen. Solche Dinge sind sicherlich immer gut, wenn das klar festgelegt wurde.

 

anwaltfinden.at: Gibt es Stolpersteine im Hinblick auf vermögensrechtliche Aspekte, die man schon vor der Ehe oder auch bei der Scheidung nicht außer Acht lassen sollte?

Typische Stolpersteine gibt es nicht, weil es immer sehr individuell ist. Ich empfehle schon vor der Ehe eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen oder auch bevor man größere Anschaffungen miteinander macht. Sobald man miteinander ein Projekt startet, welches auch finanziell ausschlaggebend ist, ist es sicherlich gut, wenn man dieses Thema bespricht. 

Was könnte passieren, wenn man sich trennt? Es wird nun mal jede zweite Ehe geschieden! Man kann mit geringem Aufwand Streitigkeiten vermeiden. Nur das Problem ist, dass viele Leute Ihren Partner nicht bitten wollen, einen Ehevertrag abzuschließen oder vor der Eheschließung zu einem Anwalt zu gehen. Das klingt natürlich nicht so romantisch.

 

anwaltfinden.at: Wie können nun Sie, als Anwältin für Familien- und Eherecht, bezüglich der Vermögensaufteilung zwischen Ehegatten helfen? 

Zuerst muss man in einem persönlichen Gespräch ermitteln, wer bei welchen Vermögensgegenständen Interesse hat und ob es eventuell eine Schnittmenge gibt, von Gegenständen, die beide übernehmen wollen. Sobald dies der Fall ist, müssen die Ausgleichszahlungen berechnet werden, wobei hier das Thema oft erledigt ist, weil für viele die Ausgleichszahlung zu hoch ist. 

Je nachdem versucht man, das Interesse des Mandanten gegenüber der Gegenseite durchzusetzen, wenn möglich außergerichtlich und wenn dies nicht geht, auch vor Gericht. Und wenn es nicht geht, muss man halt die Ehescheidungsklage einbringen, wobei vor Gericht auch noch einvernehmliche Gespräche geführt werden. Die Richter geben sich auch sehr viel Mühe, dass eine einvernehmliche Ehescheidung stattfindet.  

 

Kompetenz, Fairness und Verlässlichkeit – Ihre Scheidungsexpertin Dr. Anita Einsle

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Dr. Anita Einsle betreut Sie gerne während des gesamten Scheidungsverfahrens, insbesondere in nachehelichen Konsequenzen, wie Aufteilungsverfahren, Obsorge- und Unterhaltsangelegenheiten. Kontaktieren Sie die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Einsle für ein klärendes Erstgespräch in Ihrem persönlichen Anliegen. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Dr. Anita Einsle auf anwaltfinden.at!  

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