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Welche Verträge sind ein Muss bei der Start-Up-Gründung?

Ein Start-Up zu gründen ist für viele Menschen ein großer Traum. Die behördlichen Wege und vertragliche Ausgestaltung können im Prozess der Gründung jedoch komplizierter und überwältigender sein, als ursprünglich erwartet. Welche Verträge bei der Start-Up-Gründung ein absolutes Muss sind und was Sie darüber hinaus beachten sollten, erläutert Vertragsrechtsexperte Dr. Roland Mühlschuster im Gespräch.

anwaltfinden.at: Herr Dr. Mühlschuster, könnten Sie sich und Ihren Werdegang bitte unseren Usern vorstellen?

Ich bin in Schärding am Inn geboren und aufgewachsen und habe dort das Bundesgymnasium besucht und dasselbe im Jahre 1987 mit der Matura abgeschlossen. Anschließend habe ich in Salzburg mein Studium absolviert, 1992 das Magisterium und 1994 das Doktoratsstudium. Währenddessen habe ich im Bereich Buchhaltung und Rechnungswesen Kurse gemacht, um mich im Bereich der Wirtschaft auf meine berufliche Tätigkeit vorzubereiten.

Darauffolgend war ich in einer renommierten Wirtschaftskanzlei in Linz Rechtsanwaltsanwärter und habe mich im Jahr 2001 mit einem Partner in Thalheim bei Wels als Rechtsanwaltsgesellschaft selbständig gemacht. Seit 2013 führe ich meine Kanzlei in Wels und beschäftige juristische Mitarbeiter, Konzipienten sowie ein erfahrenes Sekretariatsteam.

 

anwaltfinden.at: Sie sind bereits seit 19 Jahren eingetragener Rechtsanwalt. Was sind Probleme, die Ihrer Erfahrung nach oft bei der Erstellung oder der Umsetzung von Verträgen aufkommen?

Die Menschen kommen oft mit Ideen, die zwar sehr erfolgversprechend klingen, aber oftmals noch nicht ausreichend durchdacht sind, insbesondere was die rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit ihren Partnern, die Finanzierung, das Auftreten auf dem Markt und die Umsetzung der Idee etc. betrifft.

Vor der Errichtung der Firma sollte die Gesellschaftsform ausreichend besprochen werden, ein Businessplan errichtet werden und der Auftritt in der ersten Zeit nach der Gründung abgeklärt worden sein. Ein weiteres Problem ist, dass die Verträge oft in einem juristischen Tenor verfasst werden, sodass die Gründer nicht immer verstehen, was sie unterschreiben. Daher ist eine eingehende rechtliche Beratung in alle Richtungen notwendig: Was unterschreiben die Klienten? Was hat das für Auswirkungen und welche Probleme kann die gewählte Form der Zusammenarbeit mit den Partnern mit sich bringen? Natürlich müssen auch die steuerlichen Komponenten und die Finanzierung im Vorhinein geklärt werden.

Was mir sehr oft auffällt, ist, dass viele eine sehr schablonenhafte Beratung in Richtung einer GmbH erhalten und diese als die ultimative Rechtsform angesehen wird. Haftungstechnisch und aufgrund steuerlicher Vorteile trifft dies natürlich häufig zu, jedoch sollten bei der Beratung bezüglich der Rechtsform keine Scheuklappen getragen werden. Jeder sollte sich darüber Gedanken machen, welche Form die richtige für die Zukunft des Unternehmens und die Bedürfnisse der Gründer sind.

 

anwaltfinden.at: Was macht das Vertragsrecht Ihrer Ansicht nach so interessant? Warum haben Sie sich im Zuge Ihrer Karriere als Rechtsanwalt für das Vertragsrecht spezialisiert? 

Weil das Vertragsrecht ein sehr vielfältiges Rechtsgebiet ist. Es gibt Verträge in allen Lebensbereichen: Von der Gesellschaftsgründung an über den Liegenschaftskauf bis hin zum Ehevertrag oder den Darlehensvertrag. Man ist im Vertragsrecht in keinem schmalen Gebiet verankert, sondern beschäftigt sich in einem vielfältigen und interessanten Aufgabengebiet.

Mein Interesse liegt beim Vertragsrecht, aber ich begleite Unternehmen ebenso gerne darüber hinaus von der Gründung bis zur allfälligen Beendigung. Wenn es im Laufe der Firmenlaufbahn Probleme gibt – wie z.B. mit Lieferanten, Kunden, bei der Errichtung von Standorten oder firmenintern – übe ich auch dort meine Tätigkeit aus und bringe meine Expertise ein.

 

anwaltfinden.at: Welche Verträge müssen unbedingt abgeschlossen werden, weil ohne sie ein Start-Up gar nicht erst gegründet werden kann?

Verpflichtende Verträge hängen vom Standort und dem Typus der Gesellschaft ab. Bei einem relativ kleinen Einzelunternehmen hat man beispielsweise oft keine Verpflichtung, Verträge abzuschließen. Eine Einzelfirma kann ich – je nach Geschäftszweig – relativ rasch mit einer einfachen Gewerbeanmeldung gründen. Wenn ich ein größeres Unternehmen auf die Füße stelle und mich im Rahmen einer GmbH bewege, habe ich einen verpflichtenden Gesellschaftsvertrag, der mittels eines Notariatsaktes abgeschlossen und bei Gericht eingereicht werden muss.

Auch wenn ich eine Offene Gesellschaft, eine Kommanditgesellschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eröffne, ist es auf jeden Fall sinnvoll, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, damit man Problemen in der Zukunft vorbeugen kann. Darüber hinaus gibt es Branchen – wie unter anderem bei den Ziviltechnikern, Ärzten, Rechtsanwälten oder Steuerberatern – in denen verpflichtend Betriebshaftpflichtversicherungen abgeschlossen werden müssen.

Wenn ich Arbeitnehmer habe, brauche in zumindest einen Dienstzettel, in dem die wichtigsten Punkte geregelt sind. Ein Dienstvertrag per se ist nicht vorgeschrieben, aber ich würde trotzdem dazu raten. Ebenso verpflichtend ist eine Gewerbeanmeldung, auch wenn sie kein Vertrag im eigentlichen Sinne ist. Letztendlich weise ich auf die Verpflichtungen im Bereich der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) wie zum Beispiel den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen hin, wobei dieser Themenkreis sehr vielfältig ist.

Um es nochmal zusammenzufassen, die wichtigsten verpflichtenden Verträge sind:

  • Gesellschaftsvertrag
  • Betriebshaftpflichtversicherung (falls branchenspezifisch vorgeschrieben, sinnvoll ist diese aber immer)
  • Dienstzettel
  • Gewerbeanmeldung
  • Verträge nach der DSGVO

 

anwaltfinden.at: Worauf sollten die Gründer bei der Erstellung der Verträge achten?

Es ist wichtig, dass man sich gut beraten lässt und die Verträge auf die speziellen Bedürfnisse und Voraussetzungen zugeschnitten sind – einerseits bezüglich der Rechtsformwahl und den steuerlichen sowie haftungsrelevanten Bereichen -, andererseits auch im Hinblick auf das Rechtsverhältnis der Gründer und allfälliger späterer, neuer Partner untereinander. Diese Punkte sollten auf die Idee und die Vorstellungen der Gründer zugeschnitten sein; leider werden sie jedoch oft nicht ausreichend beachtet.

 

anwaltfinden.at: Gibt es Verträge, die zwar nicht verpflichtend sind, aber Ihrer Ansicht nach trotzdem abgeschlossen werden sollten?

Ich würde auf jeden Fall zu ausführlichen schriftlichen Dienstverträgen für Mitarbeiter raten. Sollten ein oder mehrere Geschäftsführer hinzugezogen werden, so sind auch Geschäftsführerverträge empfehlenswert, sodass auch diese Rechtsverhältnisse geregelt sind. In jeder Firma würde ich auch den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung vorschlagen, um ein gewisses Maß an Sicherheit zu haben. Ein weiterer Vertrag, dessen Abschluss ich anregen würde – besonders wenn ich an die gegenwärtige Pandemie-Situation denke – wäre ein Betriebsunterbrechungsversicherungsvertrag.

Dieser ist auch nützlich, wenn maßgebliche Personen wie Gesellschafter oder Geschäftsführer krank werden oder aus sonstigen Gründen über einen längeren Zeitraum ausfallen. Natürlich sollte sich jeder Firmengründer zusätzlich um seine Pensionsversicherung kümmern, weil man als Selbstständiger häufig nicht ausreichend in eine gesetzliche Pensionsversicherung einzahlt. Es gibt natürlich im datenschutzrechtlichen Bereich nach der DSGVO weitere Verträge, die wichtig sein können.

Welche nicht-verpflichtenden Verträge wichtig sind, sollte am besten von Firma zu Firma individuell geregelt werden.

 

anwaltfinden.at: Es gibt auch die Möglichkeit zwischen den Gründern selbst Verträge zu schließen. Wann würden Sie dazu raten und womit ist dabei zu rechnen?

Eine Vertragserrichtung zwischen den Gründern ist immer sinnvoll. Bei einer GmbH ist das beispielsweise sowieso durch den Gesellschaftsvertrag geregelt, aber auch bei anderen Gesellschaftsformen – wie der Offenen Handelsgesellschaft oder der Kommanditgesellschaft – würde ich dazu raten. Bei diesen Verträgen geht es unter anderem um Themen wie die Gewinnverteilung, Ausstiegsoptionen, Vereinbarungen über den Ablauf bei Streitigkeiten oder den Tod einer der Partner uvm. Das sind Punkte, die unbedingt geregelt werden sollten.

 

anwaltfinden.at: Welche Kosten könnten auf die Gründer aufgrund der Vertragserstellung zukommen?

Die Kosten sind natürlich auch von Art, Form und Größe des zu gründenden Unternehmens abhängig. Beim Ein-Personen-Unternehmen habe ich beispielsweise oft keinen Vertrag, der zu errichten ist.

Es ist aber auch festzuhalten, dass die Kosten bei einer Mehrpersonen-Firma mit Errichtung von Gesellschaftsverträgen und Eintragungen in das Firmenbuch relativ überschaubar sind. Es handelt sich hierbei oft lediglich um einen nicht allzu hohen vierstelligen Bereich, in den auch die Anwalts- und Notarkosten miteingerechnet sind sowie die Kosten der Firmenbucheintragungen samt Gerichtsgebühren, Gesellschaftssteuer, Gewerbeanmeldung. Darauf hinzuweisen ist auch, dass es ein Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) gibt. Nach diesem sind neue betriebliche Strukturen, deren Teilhaber bis dahin noch nicht unternehmerisch tätig waren, von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren z.B für das Firmenbuch, von der Grunderwerbssteuer bei Liegenschaften, die das Unternehmen betreffen, und insbesondere auch für Teile der Lohnabgaben und –nebenkosten in der ersten Zeit befreit. Auf solche Möglichkeiten sollte natürlich bei der Beratung hingewiesen werden.

Eine GmbH kann man auch online gründen. Dadurch werden ebenso wieder Kosten reduziert, da die Gründer keinen Vertragsersteller benötigen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn man eine Ein-Personen-Gesellschaft führt und man selbst als Geschäftsführer auftritt. Derr Nachteil: Man kann dann aber auch nur Standardformulierungen im Vertrag verwenden, die bei Wachstum des Unternehmens oft nicht mehr passen.

Bei einer GmbH gibt es auch noch Unterschiede beim Stammkapital, dass einbezahlt werden muss. Grundsätzlich beträgt das Stammkapital € 35.000,00, von dem die Hälfte bei der Gründung einbezahlt werden muss. Man kann aber auch die gründungsprivilegierte GmbH wählen, die bei Gründung lediglich € 10.000,00 an Stammkapital benötigt, von welchem ebenfalls die Hälfte einbezahlt sein muss, das aber innerhalb von zehn Jahren aufgestockt werden muss. Dies betrifft nicht im eigentlichen Sinne die Vertragserrichtungskosten, ist aber für Gründer natürlich auch die aufzubringende Summe im Gesamten relevant.

 

anwaltfinden.at: Mit welchem zeitlichen Rahmen können die Gründer rechnen für den Prozess der Vertragserstellung?

Wenn die Idee ausgereift ist und die Gründer mit konkreten Vorstellungen kommen, so kann es vorkommen, dass dieser Prozess der Vertragserrichtung nur wenige Tage dauert. Wenn noch ein größeres Maß an Beratung notwendig ist und umfangreichere Verträge erstellt werden müssen, sowie noch z.B. Anmeldungen beim Firmenbuch und/oder bei der Gewerbebehörde vorgenommen werden müssen, kann der Zeitraum bis zum Start der Firma auch einige Wochen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist die Gründung einer Firma aber in einem überschaubaren Zeitraum möglich.

 

anwaltfinden.at: Gibt es Organisationen oder Vereine, die jungen Gründern bei der Organisation bzw. Gründung behilflich sein können?

An dieser Stelle möchte ich die Wirtschaftskammer Österreich hervorheben. Diese ist für mich eine ganz tolle Anlaufstation für Informationen, mit der auch ich schon sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Dort wird man z.B. informiert über die einzelnen Gesellschaftsformen und deren Vor- und Nachteile oder über Förderungen, die die Gründer in Anspruch nehmen können.

Daneben gibt es auch bei der Kammer für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und bei der Rechtsanwaltskammer ebenso Anlaufstellen wie den Gründerservice, die Möglichkeiten zur Beratung bietet.

 

anwaltfinden.at: Wie können Sie, als Rechtsanwalt im Vertragsrecht, Gründern bei der Vertragserstellung behilflich sein?

Ich kann Gründer von Beginn an unterstützen. Sobald die Idee und der Wunsch eine Firma zu gründen, zu mir getragen wird, kann ich diesen in die richtige Richtung leiten und meinen Rat anbieten. Oft ziehe ich eine steuerliche Beratung bei, um diese Komponente nicht außer Acht zu lassen.

Da ich eingetragener Masseverwalter bin, kenne ich auch die andere Seite der Medaille, nämlich wenn die Firma in finanziellen Schwierigkeiten steckt und kann mit diesem Wissen ebenso unterstützend wirken. Ich bespreche weiters die Möglichkeit der Gründer, sich ihre Ideen patentieren oder sonstig schützen zu lassen, wenn dies möglich ist, sodass diese nicht von Konkurrenten übernommen werden können und die Gründer möglicherweise dadurch vom Markt verdrängen können.

Ich unterstütze meine Klienten in allen vertragsrechtlichen Belangen, die sie beschäftigen, viele davon habe ich oben erwähnt.

 

Dr. Roland Mühlschuster – Ihr fachkompetenter Experte im Vertragsrecht 

Haben Sie Interesse darin ein Unternehmen zu gründen? Oder beschäftigen Sie andere vertragsrechtliche Belangen? Dr. Roland Mühlschuster ist Ihre unterstützende Anlaufstelle für eine umfangreiche und fachkompetente Beratung. Seine Expertise und Erfahrung stellt er gerne in einem Erstgespräch in 4600 Wels zur Verfügung. Mehr Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil Dr. Roland Mühlschuster auf anwaltfinden.at.

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